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Upskirting und Downblousing

Upskirting passiert, wenn betroffenen Personen, meistens Frauen, unbefugt unter den Rock fotografiert und gefilmt wird, um Bildaufnahmen von ihrem Intimbereich zu machen. Downblousing beschreibt den ähnlichen Fall, bloß dass der betroffenen Person hier in den Ausschnitt fotografiert wird. Es kommt immer häufiger vor, dass tätig werdende Personen betroffene Personen mit einem Handy oder winzigen digitalen Kameras (sogenannte Spy-Cams) unwissentlich aufnehmen und fotografieren. Häufig werden diese Aufnahmen auf Social Media oder speziellen Portalen und kommerziellen pornografischen Websites veröffentlicht und verbreitet. Die Gewalttaten verknüpfen Übergriffe im öffentlichen Raum mit digitaler Gewalt. Verletzt werden hierbei Persönlichkeitsrechte und die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Person. Bis 2020 wurde eine solche Tat nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Seither ist Upskirting in Deutschland von der Gesetzgebung unter Strafe gestellt und mit dem § 184 Bildaufnahme des Intimbereichs, in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. Seit dem 01.01.2020 können unbefugt erstellte Bildaufnahmen des Intimbereichs einer anderen Person damit mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

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