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Digitale GewaltEs gibt viele Formen von Gewalt, mit denen im Speziellen Frauen und queere Menschen konfrontiert werden. Darunter zählt auch die Digitale Gewalt. Dabei findet Gewalt gegen u. a. Frauen über das Netzt neue, teilweise noch unergründete Wege. Digitale Gewalt ist ein Oberbegriff und fasst alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt zusammen, die mit Hilfe digitaler Medien und Hilfsmitteln ausgeübt werden und/oder im digitalen Raum stattfinden. Sie kann in Form sexistischer, sexualisierender, frauenfeindlicher oder bedrohender Kommentare auftreten, in Form von Stalking, Mobbing, in Form von Identitätsmissbrauch und in vielen weiteren Variationen. Die Möglichkeit der anonymen Vorgehensweise, die hohe Dynamik im Bereich digitaler Medien und das breite Angebot dieser erleichtern die Digitale Gewalt und verschärfen die Problematik dahinter. |
Diskriminierung und DiskriminierungsformenDer Begriff Diskriminierung leitet sich vom lateinischen discriminare (=unterscheiden, abgrenzen) ab. Er beschreibt die soziale, ökonomische, rechtliche und politische Benachteiligung, Ausgrenzung, Abwertung und Herabsetzung von Personen und gesellschaftlichen Gruppen aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale. Bei Diskriminierung handelt es sich um kein soziales und indi-viduelles Phänomen, sondern um ein tiefgreifendes, alle betreffendes gesellschaftliches Problem. Tatsächlich ist Diskriminierung eine grobe Verletzung der Menschenrechte, da betroffene Men-schen systematisch daran gehindert werden ihre Rechte auszuüben (vgl. Amnesty International. Schweizer Sektion o. D.). Es gibt sehr viele verschiedene Formen von Diskriminierung, darunter zählen die institutionelle, die unmittelbare, die mittelbare und die Mehrfachdiskriminierung. |
divers, nichtbinär, inter*geschlechtlich/-sexuell und agenderBei der Bezeichnung divers handelt es sich nicht um eine Geschlechtsbezeichnung, sondern um eine Eintragsoption im Geburtenregister. Seit dem 22. Dezember 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit des Geschlechtseintrags divers neben weiblich und männlich zu wählen. Diese „dritte Option“ wurde für Kinder konzipiert, die als inter*geschlechtliche Person auf die Welt kommen, ist jedoch auch als nachträgliche Änderung des Geschlechtseintrags möglich (mit ärztlichem Attest, in dem eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bestätigt wird). In Anspruch genommen werden kann der Eintrag allgemein nur dann, wenn zuvor eine Begutachtung durch eine medizinische Person vorgenommen wurde. Dadurch ist der Geschlechtseintrag weiterhin nicht selbstbestimmt und von einer Fremdzuweisung abhängig. Durch die offene Formulierung „Variante der Geschlechtsentwicklung“ ist eine Angleichung des Geschelchtseintrags auch für trans* Personen möglich. |