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Intersektionalität

Das Wort Intersektionalität kommt von dem amerikanischen intersection (= Straßenkreuzung). Die Ursprünge des Konzepts liegen im Schwarzen Feminismus, der afroamerikanischen Arbei-ter*innen-Bewegung und der Critical Race Teory (vgl. Heinrich Böll Stiftung 2019). Intersektionaliät beschreibt eine politische und wissenschaftliche Perspektive, nach welcher Diskriminierungen inklusive ihrer Wechselbeziehungen zwischen unterschiedlichen sozialen Ungleichheiten und Machtverhältnissen betrachtet werden. Mehrere Diskriminierungsformen wie Geschlecht, Gender, sexuelle Identität oder Orientierung, Rasse, Behinderung, Alter, Religion, Klasse oder Bildungsabschluss werden zueinander in ein Verhältnis gesetzt. Jede Person gehört mehreren Gruppen an, welche mehr oder weniger marginalisiert oder aber priviligiert sein können. Eine ältere nicht weiße Frau erlebt beispielsweise eine andere Art der Diskriminierung als eine junge weiße Cis-Frau etc. Diskriminierungen überlagern bzw. „kreuzen“ sich gegenseitig. Intersektionalität versucht der Lebensrealität und Individualität gerecht zu werden. Es geht darum die Verknüpfungen und Wechselwirkungen zu analysieren.

Istanbul- Konvention

Die Istanbul-Konvention (2014 in Kraft getreten) ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus der Konvention steht geschlechtsspezifische Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft“ (UN Women Deutschland e. V. o. J.). In Deutschland ist das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft getreten und daher geltendes Recht. Die Konvention ist das erste verbindliche Instrument im europäischen Raum zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Bis heute (Stand März 2021) haben 46 Mitgliedsstaaten des Europa-rats die Konvention unterzeichnet und 34 haben sie bereits ratifiziert (vgl. ebd.). „Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich, dass alle staatlichen Organe – darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden die Verpflichtungen, die sich aus der Konvention ergeben, umsetzen müssen“ (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe o. J.).

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