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Sekundäre Victimisierung

tritt auf, wenn Betroffene von sexualisierter Gewalt durch das System, Medien oder ihre soziale Umgebung erneut traumatisiert werden. Dies kann durch negative Reaktionen, Misstrauen, Schuldzuweisungen oder mangelnde Unterstützung seitens Behörden, der Öffentlichkeit oder nahestehender Personen geschehen.
Die Betroffenen werden mit unangemessenen Fragen konfrontiert ihnen wird nicht geglaubt oder sie werden beschuldigt, das Verbrechen provoziert zu haben. Dies verstärkt das Leiden der Betroffenen und kann dazu führen, dass sie sich zurückziehen, isolieren oder an ihrer eigenen Glaubwürdigkeit zweifeln. Sekundäre Viktimisierung trägt zur Reviktimisierung bei und erschwert den Heilungsprozess der Betroffenen.

Sexismus

Sexismus ist eine Diskriminierungsform, von welcher insbesondere Frauen aber auch beispielsweise nicht-binäre Personen betroffen sind. Dabei geht es um die Benachteiligung, Unterdrückung und Abwertung von Personen aufgrund ihres zugeschriebenen Geschlechts. Dem Sexismus liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Geschlecht dem anderen überlegen bzw. unterlegen sei. Es herrscht die Annahme, der Mann sei der Frau überlegen. Der Sexismus stützt sich auf geschlechtsspezifische Stereotype und schreibt Männern eine privilegierte Position zu. Der Sexismus hat einen ungleichen sozialen, finanziellen und rechtlichen Status von Frauen und Männern zur Folge oder wirkt darauf hin.

Sexualisierung und (sexuelle) Objektifizierung von Frauen*

Der weibliche Körper wird ständig in unterschiedlichen (nicht sexuellen) Kontexten dargestellt und in einem sexuellen Sinn hervorgehoben. Beispielsweise in Songtexten, Filmen, der Sportberichterstattung, in der Werbung oder der Kunst wird eine sexualisierende Darstellung der Frau zu unter anderem kommerziellen Zwecken genutzt. Gerade in den letzten beiden Jahrzehnten wird eine zunehmende Sexualisierung der Medienlandschaft beobachtet, meistens mit dem weiblichen Körper als zentrales (passives) Objekt. Frauen werde dabei zu sexuellen Objekten degradiert. Objektifizierung tritt dann auf, wenn die Individualität der dargestellten Person nicht anerkannt wird. Die Sexualisierung und Objektifizierung ist ein Effekt patriarchaler Machtstrukturen und tief in der Gesellschaft verankert. Ein sehr einleuchtendes Beispiel für den weiblichen Körper als sexualisiertes Objekt ist die weibliche Brust. Mit einer unverdeckten Brust in die Öffentlichkeit zu treten ist ein Privileg der Männer. Die Brüste einer Frau hingegen werden sexualisiert und objektifiziert.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht dient dazu, Straftaten mit Bezug zur Sexualität zu ahnden und umfasst die Strafformen für Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug. Seit den 60er- und 70er-Jahren, mit der erkannten Bedeutung der Gleichberechtigung von Frau und Mann rückte die individuelle sexuelle Selbstbestimmung in das Zentrum, sodass das Sexualstrafrecht als ein Sammelbegriff für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angesehen werden kann. Die sexuelle Selbstbestimmung beschreibt die Freiheit darüber, über Ort, Zeit, Form und Partner*in einer sexuellen Betätigung frei zu entscheiden und die Freiheit zu haben, sich dagegen zu entscheiden. Das Sexualstrafrecht unterliegt dem Wandel der Sexualmoral innerhalb der Gesellschaft. Daher musste und muss es im Laufe der Zeit erheblich angepasst und weiterentwickelt werden. Ein wichtiger Schritt innerhalb des Sexualstrafrechts war die Reform des § 177 StGB im Jahr 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt setzte das deutsche Strafrecht bei einem sexuellen Übergriff, sexueller Nötigung oder einer Vergewaltigung den Gebrauch oder die Androhung von Gewalt voraus. Die sexuelle Selbstbestimmung musste zudem von dem Opfer physisch-aktiv verteidigt werden. Es reichte nicht aus, wenn das Opfer ausdrücklich „Nein“ sagte oder sich anders, beispielsweise durch Weinen, artikulierte. Die betroffene Person musste sich körperlich wehren oder der tätig werdenden Person schutzlos ausgesetzt sein. Seit der Reform ist jede sexuelle Handlung gegen den „erkennbar entgegenstehenden Willen“ des Opfers strafbar, nicht nur in Verbindung mit Gewalt (vgl. Hickmann 2021).

Sexuelle Belästigung und sexuelle und sexualisierte Gewalt

Unter sexuelle Belästigung fallen unerwünschte (sexuelle) Annäherungsversuche oder Anfragen nach (sexuellen) Gefälligkeiten. Viele Frauen und queere Menschen erfahren sexuelle Belästigung beispielsweise am Arbeitsplatz oder im Unialltag. In diesem Kontext können unter anderem verbale oder körperliche Übergriffe wie Berührungen oder Bemerkungen mit sexuellem Inhalt, sexistische Gesten, das Verbreiten sexistischer oder pornografischer Bilder oder Texte oder auch Aufforderungen zu sexuellen Handlungen eine sexuelle Belästigung sein. Wie bei allen grenzübergreifenden Verhaltensweisen ist es dabei sehr subjektiv, ob die Belästigung bereits sexueller Natur ist und somit kann auch eine beleidigende oder unangenehme Bemerkung über das Geschlecht einer Person eine sexuelle Belästigung darstellen. Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person und deren Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung.

Als sexuelle Gewalt werden sexuelle Handlungen gegen den Willen eines Menschen bezeichnet. Auch davon sind häufig Frauen aber auch queere Personen betroffen. Unter sexuelle Gewalt fallen auch (sexuelle) Grenzverletzungen. Dabei handelt es sich um Verhaltensweisen, die die persönlich empfundene Grenze der betroffenen Person überschreiten, ohne bereits einen sexuellen Übergriff oder eine andere strafrechtlich relevante Form sexueller Gewalt darzustellen. Grenzverletzungen werden nicht immer absichtlich verübt, können subjektiv aber als sehr unangenehm und belastend wahrgenommen werden.

Weitere Formen der sexuellen Gewalt sind (sexuelle) Übergriffe, welche auch sexuellen Miss-brauch, Erpressung und (sexuelle) Nötigung umfassen. Diese Formen passieren, anders als eine Grenzverletzung, niemals zufällig oder aus Versehen. Sexuelle Übergriffe sind jegliche Art sexueller Aktivität oder Kontakt, mit welchem die betroffene Person nicht einverstanden ist. Die Übergriffe können in Form tatsächlicher körperlicher Gewalt aber auch in Form von Gewaltdrohungen o. Ä. passieren und können ggf. strafrechtlich verfolgt werden. Insbesondere der sexuelle Missbrauch, die Erpressung und die sexuelle Nötigung sind strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt. Das Strafgesetzbuch enthält den Abschnitt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".

Bei sexualisierter Gewalt ist die Sexualität nur das „Mittel zum Zweck“. Anlass sind Machtwille und Machtmissbrauch. Mit dem Begriff sexualisierte Gewalt wird dies verdeutlicht.

Stalking

Stalking beschreibt ein wiederholtes oder anhaltendes und vorsätzliches Verfolgen, Nachstellen, Belästigen, Bedrohen oder Terrorisieren einer betroffenen Person. Stalking kann aber auch das Ausmaß von körperlicher und psychischer Gewalt annehmen und lässt die betroffene Person emotionalen Stress mit Gefühlen von Angst, Einschüchterung und Besorgnis verspüren. Es kann online oder persönlich stattfinden. Häufig hat die tätig werdende Person Motive wie das Ausüben von Macht, Dominanz und Kontrolle.

Stereotyp

Bei Stereotypen handelt sich um ein vereinfachtes sozial geteiltes Wissen über die Merkmale von Gruppen und ihren Mitgliedern. So gibt es beispielsweise Geschlechterstereotypen in Bezug auf Männer und Frauen. Die Stereotypen Mann und Frau bringen damit die mehr oder weniger bewusste Vorstellung der Gesellschaft zum Ausdruck, was typisch Mann und was typisch Frau ist. Komplexe Eigenschaften und Verhaltensweisen werden mit Stereotypen vereinfacht dargestellt, was nicht immer diskriminierungsfrei ist. Das Problem in Bezug auf den Stereotyp Frau ist, dass er durch Filme und andere Medien häufig von einem männlichen Blick geprägt ist und somit ein Stereotyp kreiert wird, der weit weg von den Gedanken der Gleichstellung ist. Die Komplexität der Realität wird stark reduziert und damit entsprechen viele Aussagen nicht der Wahrheit. In Abgrenzung zu Vorurteilen müssen Stereotypen aber nicht immer einen negativen Charakter haben.

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