Die therapeutische Versorgung im ZiTP erfolgt im Rahmen der Heilmittel-Richtlinie (2023) und erfordert daher für jede/n Patient*in eine Heilmittelverordnung. Patient*innen mit chronischen Erkrankungen benötigen häufig mehrere Heilmittel, können diese jedoch nicht immer zeitgleich in der gebotenen Intensität in Anspruch nehmen. Daher halten wir unser interprofessionelles Angebot auch dann für passend, wenn Sie zunächst nur eine Heilmittelverordnung ausstellen, jedoch komplexe Versorgungsbedarfe gegeben sehen.
Unabhängig von der Verordnung (Ergotherapie, Logopädie und/oder Physiotherapie) führen unsere Therapeut*innen mit jedem/r Patient*in beim Ersttermin ein individuelles, ausführliches Anamnesegespräch. Im Sinne der ICF (International Classification of Functioning, WHO, 2001) fokussieren wir dabei den funktionellen Gesundheitszustand, Einschränkungen der Aktivitäten und Teilhabe sowie relevante person- und umweltbezogene Faktoren. Außerdem möchten wir in diesem Termin einen ersten Eindruck von den Zielen und Bedürfnissen des/der Patient*in bekommen (Shared Decision Making). Ergänzt werden diese Informationen durch eine professionsspezifische Befundung bzw. Diagnostik.
Falls komplexe Versorgungsbedarfe ersichtlich werden bzw. mehrere Verordnungen ausgestellt wurden, erfolgt eine interprofessionelle Fallbesprechung im therapeutischen Team. In dieser werden nach einem ICF-orientierten Schema Empfehlungen zum fachlichen Schwerpunkt (Ergotherapie, Logopädie und/oder Physiotherapie) ausgesprochen und wesentliche Evidenzen (z.B. zur Therapiemethode, Intensität, Ausrichtung als Einzel-/Gruppentherapie, Ergänzung teletherapeutischer Maßnahmen) anhand vorab ausgearbeiteter Behandlungsleitfäden diskutiert.
Die anschließende Therapie erfolgt im Rahmen der von Ihnen ausgestellten Verordnung. Sollten aus der interprofessionellen Fallbesprechung Ergänzungen oder Abweichungen zur Verordnung resultieren, informieren wir Sie in unserem Therapiebericht und/oder suchen das persönliche Gespräch mit Ihnen.
Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte Versorgung, die auch den ökonomischen Rahmenbedingungen sowie dem hohen Versorgungsbedarf in der Gesellschaft Rechnung trägt.
Die Überprüfung des Behandlungserfolgs anhand von strukturierten und standardisierten Assessments und Messmethoden ist für uns eine Selbstverständlichkeit und wird Ihnen in unseren Therapieberichten transparent gemacht.
Die FH Münster verfolgt mit der Therapie im ZiTP keine wirtschaftlichen Interessen, sondern möchte die Erkenntnisse und Erfahrungen zu Lehrzwecken in gesundheitsbezogenen Studiengängen nutzen. Das Einverständnis der Patient*innen und Therapeut*innen vorausgesetzt, zeichnen wir ca. 10% aller therapeutischen Sitzungen auf Video auf und nutzen diese für fallbasierte Lehre.