Wie finde ich eine Praktikumsstelle?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Sie, um eine geeignete Praktikumsstelle zu finden:

  • Praxisstellenkatalog:

https://www.fh-muenster.de/sw/referatpraxisprojekte/katalog_praxisstellen  

  • Sie besuchen die Praxismesse, die jeweils im Frühling und im Herbst/Winter stattfindet. Hier können Sie Kontakt zu verschiedenen Praxisstellen knüpfen. Aktuelle Informationen zur Veranstaltung finden Sie jeweils zeitnah auf unserer Website.
  • Sie hören sich bei Kommiliton*innen, Bekannten und Freund*innen um.
  • Sie recherchieren selbst im Internet.
  • Auch das Praxisreferat berät zu möglichen Praktikumsstellen.

Welche Rahmenbedingungen muss ich beachten?

  • Sie lesen die Hinweise zur fachlichen Ausgestaltung.
  • Die Anmeldefristen sind zu berücksichtigen. Diesen entnehmen Sie den Internetseiten des Praxisreferats und den Aushängen. Danach ist es nicht mehr möglich mit der Praxisphase zu starten.
  • Das BP II findet zusammenhängend in einer Einrichtung und einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit statt.
  • Das BP II umfasst einen Zeitraum von mind. 21 Wochen. Es müssen 640 Stunden nachgewiesen werden.
  • Der Beginn des BP II ist immer vom 01.02. - 01.03. oder vom 01.08. - 01.09.
  • Sie werden angeleitet von einer hauptamtlichen Fachkraft mit einem Abschluss als BA oder Dipl. Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in.
  • Sie benötigen einen unterschriebenen Praktikumsvertrag nach der Vorlage der FH Münster.
  • Ausbildungsgrundlage ist ein individuell ausgehandelter Ausbildungsplan. Dieser wird in den ersten vier Wochen Ihres Praktikums erstellt und bei dem/der Dozent*in des Begleitseminars abgegeben.
  • Sie können überprüfen, ob Ihre Praktikumsstelle die Qualitätskriterien zur begleiteten Praxisphase berücksichtigt. Diese sind nicht verpflichtend, aber gute und sinnvolle Anhaltspunkte im Rahmen Ihrer Bewerbung: https://www.fh-muenster.de/sw/referatpraxisprojekte/qualitaetskriterien-zur-begleiteten-praxisphase.php

Wie melde ich mich zum BP II an?

  • Sie melden sich mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Praktikumsvertrag (als pdf-Datei) über die Ampelseite an.

Welche Formulare brauche ich für die Anmeldung des BPII?

Muss mein Praktikum zu meinem Vertiefungsbereich passen?

Nein. Sie können ein Tätigkeitsfeld bzw. eine Einrichtung nach Ihrem Interesse auswählen.

Kann das Praktikum aufgeteilt werden und an unterschiedlichen Stellen abgeleistet werden?

Um einen guten Einblick in ein Feld der sozialen Arbeit, die Tätigkeiten und die Organisationsstruktur zu gewinnen, soll das gesamte Praktikum in einer Einrichtung abgeleistet werden, um eine ausreichende Vertiefung zu erreichen. Wenn ein Wechsel zwingend erforderlich ist, können max. 120 Stunden in die zweite Praxisstelle übertragen werden.

Welche Möglichkeiten habe ich, das Praxissemester in einem anderen zeitlichen Verlauf zu erbringen oder zu verschieben, wenn ich es nicht in dem vorgegebenen Zeitraum ableisten kann?

Wenn es für Sie nicht möglich ist, ein Praktikum in Vollzeit abzuleisten, können Sie dieses auch in Teilzeit über 2 Semester strecken. Sie finden mögliche Zeitstrukturen auf unseren Info-Seiten. Ausnahmen gibt es nur für den Bereich "Schule", da es hier aufgrund der Ferienzeiten schwierig sein kann, dieses in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen zu absolvieren.

Wie werde ich während des BP II durch die Hochschule begleitet?

  • Parallel zum Praktikum finden verpflichtende Begleitseminare statt, die zur Reflexion dienen und ergänzendes handlungsfeldbezogenes Wissen vermitteln.
  • Das Begleitseminar dient der Reflexion und der Theorie-Praxis-Relationierung. Sie lernen im Austausch der konkreten Erfahrungen und vertiefen Ihre Berufsrolle.
  • Zu Beginn begleitet das Praxisbegleitseminar Sie bei der Erstellung Ihrer Lernziele im Ausbildungsplan.
  • Zusätzlich können Sie an einer Supervision teilnehmen. Dies reduziert den Umfang der erforderlichen Praktikumsstunden auf 620 Stunden.
  • Bei aktuellen Fragen können Sie sich neben Ihren Dozent*innen aus den Begleitseminaren auch an das Praxisreferat wenden.
  • Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zur fachlichen Ausgestaltung

Ich möchte an der Supervision teilnehmen. Wie funktioniert das?

  • Die Supervision findet ca. einmal pro Monat statt und umfasst 5 Sitzungen à 3 SWS. Diese Stunden werden mit insgesamt 20 Std. auf Ihre Praktikumszeit in der jeweiligen Einrichtung gutgeschrieben.
  • Sie können sich für die Supervision bei der Anmeldung für BP II- Modul anmelden.
  • Informationen zur Supervision 

Ich möchte ein Praktikum außerhalb von Münster machen. Wie passt das mit dem Begleitseminar zusammen?

Das ist möglich. Auch in diesem Fall müssen Sie parallel ein Begleitseminar besuchen. Falls Sie dies aufgrund der Entfernung nicht an der FH Münster machen können, müssen Sie sich ein Begleitseminar an einer Hochschule suchen, die nähergelegen ist. Nach Absprache mit dem Praxisreferat klären Sie die Möglichkeit einer Teilnahme mit der jeweiligen Hochschule.

Ich möchte ein Praktikum im Ausland machen. Was muss ich beachten?

  • Wenn Sie Ihr Praktikum in einem Land machen möchten, mit dem der Fachbereich eine Hochschulpartnerschaft hat, stimmen Sie Ihr Praktikum inhaltlich vorher mit den jeweiligen Länderkoordinatoren ab, die Sie auch zulassen.
  • Für alle anderen Länder und grundsätzlich zum Thema Auslandspraktikum wenden Sie sich bitte an den Ausschuss für Internationales:
    https://www.fh-muenster.de/sw/internationales/partner/outgoings.php
  • Wenn Sie in Praktikum im Ausland machen möchten, ist hierbei genauso wie bei Praktika in Deutschland wichtig, dass Sie von einem/einer Dipl./BA. Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in angeleitet werden und gemeinsam einen Ausbildungsplan erstellen.
  • Die formale Anmeldung zum BP II erfolgt danach wie beim Praktikum in Deutschland über das Praxisreferat.
  • Auch das International Office kann Ihnen bei Fragen zum Praktikum im Ausland und finanziellen Fördermöglichkeiten weiterhelfen:
    https://www.fh-muenster.de/internationaloffice/index.php

Wie wird das Praktikum bewertet?

Sie müssen im Praktikum die erforderlichen 640 Praxisstunden abgeleistet haben. Außerdem müssen Sie parallel zu Ihrem Praktikum regelmäßig an den Begleitseminaren teilnehmen. Sie müssen hier innerhalb der ersten vier Wochen einen Ausbildungsplan vorlegen und von der/dem Dozent*in genehmigen lassen.

Die Begleitseminare beinhalten i.d.R. eine Präsentation und einen Abschlussbericht. Das Praxismodul wird mit "Bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

Wie viele CPs bekommt man für das Praxismodul?

26 CPs: 780 Std. für das gesamte Praxismodul, darin 640 Std. Praktikum, 100 Std. Begleitseminar und 40 Std. Abschlussbericht

Was mache ich bei Schwierigkeiten im Praktikum?

Sollte es für Sie als Studierende/r während des Praktikums zu schwierigen Situationen, Konflikten oder Übergriffen vor Ort, zu persönlichen Problemen oder Veränderungen im Privaten kommen, die Sie im Praktikum beeinträchtigen, ist es hilfreich, frühzeitig Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Nutzen Sie zunächst die Hilfs- und Klärungsmöglichkeiten im Begleitseminar bzw. im direkten Kontakt mit dem/der Dozent*in.

Sollten Sie als Anleiter*in Probleme und Fragen bzgl. Ihrer/s Praktikant*in, der fachlichen Anleitung, der prüfungsrechtlichen Rahmung haben oder kommt es zu relevanten Änderungen in der Zuständigkeit, können ergänzend folgende Unterstützungsangebote für alle Beteiligten hilfreich sein.

  • Das Praxisreferat bietet die Möglichkeit eines vertraulichen Informations- und Beratungsgespräches an, in dem wir gemeinsam mit Ihnen die spezifische Problemlage besprechen und mögliche Lösungswege beraten. Sie entscheiden dann, ob und welche weiteren Schritte Sie ggf. gehen wollen. Das Praxisreferat setzt sich nur dann mit Ihrer Praxisstelle in Verbindung, wenn Sie es ausdrücklich wünschen!
  • Sollten Sie sich für eine weitergehende Unterstützung durch uns entscheiden, gibt es die Möglichkeit, nach Rücksprache mit Ihnen ein moderiertes Klärungsgespräch zwischen Student*in und Anleiter*in zu führen. Vorab identifizieren wir mit Ihnen die relevanten Fragen. Im Gespräch ist es dann unsere Aufgabe zu moderieren und vermittelnd zu unterstützen.
  • In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, nach Rücksprache mit Studierenden dann stellvertretend mit der Anleitung/Einrichtung zu sprechen. Auch dann klären wir vorab, worum es geht und mit welchem Ziel ein solches Gespräch geführt werden kann.
  • Wir vermitteln der Situation entsprechend und soweit dies unseren Möglichkeiten entspricht auch an andere Beratungsstellen oder Hilfeangebote weiter.
  • Möchten Sie Probleme, die Sie mit uns (dem Praxisreferat haben) klären, können Sie sich an den Dekan des Fachbereich Sozialwesen wenden.

Kann ich den Praktikumsplatz wechseln, wenn es nicht gut läuft?

  • Grundsätzlich ist ein Wechsel der Praktikumsstelle möglich und muss mit dem Praxisreferat abgesprochen werden. Hieraus können bis zu 120 Stunden angerechnet werden.
  • Es müssen jedoch mind. 520 Std. erfolgreich in einer Einrichtung abgeleistet werden.
  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie über einen Wechsel der Praktikumsstelle nachdenken.

Was passiert, wenn ich im Praktikum krank werde? Muss ich die Stunden nachholen?

Wenn Sie im Praktikum krank werden, müssen die Stunden nachgeholt werden, da das Sozialberufeanerkennungsgesetz (NRW SoBAG) 100 Tage (= 800 Std. BP I + BP II) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung festsetzt.

Habe ich Urlaubsanspruch in der Praxisphase?

Wenn Sie Urlaubstage oder freie Tage während Ihrer Praktikumszeit nutzen, werden diese nicht auf die Praktikumsstunden angerechnet.

Wie bin ich während des Praktikums versichert?

Als Praktikant*in im Studium sind Sie weiterhin über die Hochschule versichert. Unfallversichert sind Sie über Ihre Praxiseinrichtung.

Bekomme ich Geld im Praxisstudium?

  • Es gibt keine verbindliche Regelung/Vereinbarung über eine Bezahlung in Ihrem Praktikum, jedoch empfiehlt die FH Münster den Praxisstellen Ihren Praktikant*innen eine angemessene Aufwandsentschädigung (siehe Hinweise zur fachlichen Ausgestaltung)
  • Anspruch auf einen Mindestlohn besteht nicht, da das Mindestlohngesetz bei Praktika Ausnahmen macht und nicht gilt, wenn Praktikant*innen ihr Praktikum im Rahmen einer verpflichtenden Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten (MiLoG § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG). Damit sind Pflichtpraktika vom Erfordernis des Mindestlohns ausgenommen.

Kann ich das BP I und BP II in einer Praktikumsstelle machen?

Um einen Einblick in verschiedene Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und Organisationsstrukturen zu erhalten, empfehlen wir, die beiden Praxisphasen an verschiedenen Praktikumsstellen abzuleisten.

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, beide begleiteten Praxisphasen in einer Praktikumsstelle zu machen. Wenn diese auch zeitlich zusammenhängen sollen, dann müssen Sie beachten, dass diese getrennt angemeldet und genehmigt werden müssen. Außerdem müssen sie in den entsprechenden Zeiträumen mit den parallel verlaufenden Begleitseminare stattfinden.

Kann ich für das BP II Stunden anrechnen lassen, wenn ich bei der Praxisstelle bereits arbeite?

Wenn Sie in Ihrer gewünschten Praktikumsstelle schon arbeiten, können Sie sich vertragliche Stunden anerkennen lassen. Dazu müssen Sie mit der Anmeldung zum BP II einen Antrag zur Anerkennung auf vertragliche Stunden auf die BP II-Praxisphase einreichen.

https://www.fh-muenster.de/sw/downloads/bachelor/praxisbuero/20231218_Antrag_Anerkenung_vertraglicher_Taetigkeiten_auf_BP_II.pdf

Alle Vorgaben zum BP II (Anleitung, Einschlägigkeit) müssen auch hier erfüllt sein. Es können max. 75 % Ihrer Arbeitszeit anerkannt werden, damit Lern- und Freiräume im Sinne eines angeleiteten Praktikums gewährleistet sind.

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