Prof. Dr. Hendrik Horstmann an unsere Hochschule berufen

Seit diesem Wintersemester lehrt und forscht Prof. Dr. Hendrik Horstmann als Professor für Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Zivilrecht an unserer Hochschule. 

„Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben eine Lotsenfunktion innerhalb des sozialen Hilfesystems. Sie müssen verstehen, wie der Staat organisiert ist, wie Gesetze gemacht und angewendet werden“, sagt Prof. Dr. Hendrik Horstmann. Die FH Münster hat den Volljuristen zum 1. September als Professor für Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Zivilrecht berufen. Seine Professur deckt alle zivilrechtlichen Gebiete ab; dazu zählen insbesondere das Familienrecht mit Themen wie Sorgerecht, Unterhalt und Kindeswohlgefährdungen, ebenso das Gewaltschutzrecht und das Berufsrecht.

Nach dem Jurastudium in Münster promovierte Horstmann an der Ruhr-Universität Bochum am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Sein juristisches Referendariat absolvierte er am Landgericht in Essen. „Beim Durchlaufen der verschiedenen Stationen im Referendariat merkte ich schnell, dass ich als Richter arbeiten möchte und habe mich in Niedersachsen beworben.“ Mit 30 Jahren wurde er dort als Richter berufen und trat nach verschiedenen Stationen in den Bezirken der Oberlandesgerichte Celle und Oldenburg eine Planstelle in Lingen/Ems an. In seinen 17 Jahren als Richter war der Jurist mit unterschiedlichsten Themen der ordentlichen Gerichtsbarkeit befasst, darunter Jugendstraf-, Erwachsenenstraf-, Familien-, Zivil-, Insolvenz- und Betreuungsverfahren. Seit 2021 leitete er zudem die Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Osnabrück, die eine Schnittstelle zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Bewährungshelfer*innen und Verurteilten bildet.

Horstmanns Wunsch, FH-Professor zu werden, reifte während der Coronapandemie. „Ein ehemaliger Kollege wurde in dieser Zeit als Professor an eine Hochschule berufen. Das hat mich inspiriert und schließlich dazu motiviert, eine berufliche Veränderung anzustoßen“, erinnert er sich. Zu diesem Zeitpunkt lebte der 47-Jährige bereits seit vielen Jahren mit seiner Frau und seinem Sohn in Münster und pendelte nach Niedersachsen. „Die Professur an der FH Münster kam daher für mich wie gerufen“.

Seine vielfältige Berufserfahrung wird der Professor in die Lehre einfließen lassen. Er ist überzeugt davon, dass juristische Grundkenntnisse elementares Rüstzeug für angehende Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind. „Ich freue mich besonders auf den Austausch mit den Studierenden. Aus meiner Erfahrung heraus ist es sehr wichtig, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit über grundlegende Rechtskenntnisse verfügen, um in komplexen Situationen fundiert beraten und mit den Klientinnen und Klienten gemeinsam nach Lösungen suchen zu können. Jura ist kein Buch mit sieben Siegeln und enorm relevant für die Berufspraxis, das möchte ich den Studierenden näherbringen.“

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