Münster (12. Dezember 2016). Wie viel Fett, Kohlenhydrate und Co. in einem Lebensmittel enthalten sind, ist schon auf sehr vielen Verpackungen zu finden. Bislang waren diese Angaben freiwillig. Ab dem 13. Dezember wird die Nährwertkennzeichnung EU-weit zur Pflicht. Was das für die Verbraucher bedeutet, erläutert uns Prof. Dr. Guido Ritter vom Fachbereich Oecotrophologie · Facility Management der FH Münster.
Herr Prof. Ritter, was ändert sich ab dem 13. Dezember für die Verbraucher?
Die Information zu den Nährwerten eines Lebensmittels, das verpackt ist und im Supermarkt im Regal liegt, war bislang weitgehend freiwillig. Ab dem 13. Dezember wird es bei diesen Lebensmitteln, wo keine direkte Fachverkäuferin, wie etwa beim Bäcker, gefragt werden kann, in der gesamten EU zur Pflichtangabe.
Welche Nährwerte müssen denn in Zukunft auf der Verpackung abgedruckt sein?
Die so genannten "Big 7". Neben dem Energiegehalt müssen auch die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz deutlich erkennbar angegeben werden. Viele Hersteller haben das auch schon vorausschauend getan und es gibt nur wenige Ausnahmen von der gesetzlichen Pflicht.
Werden die Verbraucher dadurch besser informiert?
Aus meiner Sicht ja. Der gesundheitliche Verbraucherschutz wird gestärkt. Denn nun müssen über die üblichen Nährwerte hinaus künftig auch die Anteile an gesättigten Fettsäuren und Zucker deklariert werden.
Auch wenn sich leider eine farbliche Lösung, wie zum Beispiel die viel einfachere Ampelkennzeichnung, gegenüber der reinen Tabellenlistung der Daten nicht durchgesetzt hat.