Europafahnen

Mit dem Erasmus+ Programm im Ausland zu studieren hat viele Vorteile. Um diese nutzen zu können, müssen aber auch einige wichtige Schritte gegangen werden. Das Studium im Ausland mit ERASMUS+ lässt sich in drei Phasen unterteilen - vor, während und nach der Mobilität.

Vor der Mobilität

Ich habe die Zusage vom Fachbereich - wie geht es weiter?

Das Anmeldeformular für die Teilnahme am ERASMUS+ Studium (im Downloadbereich) muss bis zum 01. März des vorherigen akademischen Jahres im International Office der FH Münster eingereicht werden. Dies ist die Frist für Auslandssemester mit ERASMUS+ im darauffolgenden Wintersemester und Sommersemester. Für die Anmeldung benötigen Sie die Zusage aus Ihrem Fachbereich, da das Formular vom Fachbereichskoordinator unterschrieben werden muss.

Nachdem Sie das Anmeldeformular im International Office eingereicht haben, können wir Sie an der Gasthochschule nominieren, sprich der Gasthochschule die Auswahl der Austauschstudierenden mitteilen. Erst dann können Sie sich an den Gasthochschulen bewerben. Reichen Sie deshalb das unterzeichnete Anmeldeformular ein, sobald es Ihnen vorliegt. Die Gasthochschulen haben unterschiedliche Bewerbungsfristen. Diese müssen Sie gleichzeitig zu Ihrem Anmeldeprozess an der FH Münster beachten.

Sie bekommen vom International Office weitere Informationen, u.a. ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem ERASMUS+ Aufenthalt und eine E-Mail mit dem Zugang zu dem Online-Portal 'Mobility Online', welches Sie durch das komplette Auslandssemester mit ERASMUS+ lenken wird. Bitte beachten Sie, dass es sich teilweise um automatisch generierte E-Mails handelt. Es ist möglich, dass diese von Ihrem Server als Spam-Mails gekennzeichnet werden. Bitte prüfen Sie in jedem Fall auch Ihren Spamordner.

Das International Office wird Sie außerdem zu der Informationsveranstaltung 'Going Europe' einladen, die speziell für Erasmus-Stipendiaten angeboten wird. Hier werden alle Prozesse und Fragen noch einmal erklärt und zusätzlich bekommen Sie die Gelegenheit andere 'Outgoings' - und vielleicht sogar Gaststudierende von Ihrer Zielhochschule - kennenzulernen.

Haben Sie die Anmeldefrist verpasst?

Wenn Sie das Anmeldeformular nach der Frist vom 01. März einreichen, kann eine finanzielle Förderung nicht garantiert werden. Mögliche Restgelder werden nach Ablauf der Frist an die Studierenden verteilt. Sollten keine Restgelder mehr zur Verfügung stehen, können Sie als sogenannte "Zero Grant-Studierende" an den Partnerhochschulen studieren und von der Befreiung der Studiengebühren an der Gasthochschule profitieren, erhalten allerdings keinen finanziellen Zuschuss. Als "Zero Grant-Studierende" sind Sie ebenso wie alle anderen ERASMUS+ Teilnehmer verpflichtet, die ERASMUS+ Nachweise und Unterlagen einzureichen.

Online Learning Agreement (OLA)

Das Online Learning Agreement muss vor Ihrem Auslandsaufenthalt vollständig unterzeichnet vorliegen.

Informationen zum Learning Agreement

In dem Learning Agreement tragen Sie die Lehrveranstaltungen ein, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. Gleichzeitig wird auf dem Learning Agreement angegeben, ob und wofür Ihnen die Leistungen an der FH Münster anerkannt werden können. Sie haben Fragen rund um das Learning Agreement Formular? Viele Antworten finden Sie im Leitfaden zum Learning Agreement.

Seit dem Studienjahr 2021/22 werden die Learning Agreements online geschlossen, bitte lesen Sie hierfür die Anleitung und Ausfüllhilfe.
Das vollständige Online Learning Agreement können Sie als PDF Dokument aus dem System herunterladen.

Bitte klären Sie an Ihrem Fachbereich - BEVOR Sie das Online Learning Agreement auf den Weg bringen -, ob es interne Prozesse zum Anerkennungsverfahren von Leistungen aus dem Ausland gibt.

Höhe des ERASMUS+ Stipendiums

Die Höhe der Mobilitätszuschüsse in ERASMUS+ hängt vom Zielland ab und orientiert sich an den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Zielländer sind in drei Gruppen unterteilt. Der Aufenthaltszeitraum muss nicht automatisch dem Förderungszeitraum entsprechen. Die Höhe und die Dauer der Förderung orientieren sich neben der Mindestraten auch an der Verfügbarkeit der Mittel. Ihre Förderhöhe wird im sogenannten Grant Agreement, welches Sie vom International Office erhalten, festgehalten. Nachdem Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, werden Ihnen 70% der gesamten Förderung ausgezahlt, so dass Sie gleich zu Beginn Ihres Auslandssemesters eine größere finanzielle Unterstützung haben.

Förderhöhen im Förderjahr 2024/25:

Bitte beachten Sie, dass nach aktuellem Stand von den folgenden maximalen Förderzeiträumen ausgegangen wird: 3,5 Monate für Studierende, die ein Semester ins Ausland gehen, und 7 Monate für Studierende, die zwei Semester ins Ausland gehen. Änderungen sind vorbehalten.

Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten)

Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten)
Länder

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Förderrate pro Monat 600 Euro 540 Euro 540 Euro
Förderrate pro Tag 20 Euro 18 Euro 18 Euro

Das Auslandsprogramm bietet auch unterschiedliche Sonderförderungen. Details finden Sie auf den ehrenwörtlichen Erklärungen "fewer opportunities" und "green top-up".

Während der Mobilität

Ankunft, Änderungen und Aufenthalt

Änderungen im Learning Agreement

Sollten sich zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes Änderungen der Lehrveranstaltungen ergeben, müssen Sie diese im Änderungsformular eintragen. Dies ist auf der gleichen Website möglich, auf der Sie auch das OLA erstellt haben. Das Änderungsformular zum Learning Agreement muss innerhalb eines Monats nach Studienbeginn an der Gasthochschule vollständig von allen drei Parteien unterzeichnet im International Office der FH Münster vorliegen.

Certificate of Arrival/Departure

Lassen Sie bei der Immatrikulation an der Gasthochschule das Certificate of Arrival ausfüllen und unterzeichnen und laden Sie es innerhalb eines Monats in die Datenbank Mobility Online hoch. Heben Sie das Dokument gut auf, denn auch Ihr letzter studienbedingter Aufenthaltstag an der Gasthochschule muss auf diesem Dokument bestätigt werden.

In den letzten Tagen an der Gasthochschule lassen Sie sich Ihren Aufenthalt von der Gasthochschule (Certificate of Departure) bestätigen.

Nach der Mobilität

Erfahrungen und Erfolge

Diese Schritte sind nach Ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend:

  1. Nach dem Ende Ihres Aufenthalts werden Sie per E-Mail aufgefordert, einen Online-Fragebogen ("EUSurvey-Onlineumfrage" oder "Participant Report") auszufüllen.
  2. Außerdem schreiben Sie einen frei formulierten Erfahrungsbericht (ca. 2 bis 4 Seiten), der in den internen Webseiten der FH Münster veröffentlicht werden kann. Bitte sehen Sie hierzu den Link unter diesem Absatz.
  3. Zu guter Letzt bestätigen Sie bitte dem International Office, dass Ihnen die Leistungspunkte, wie im Learning Agreement festgehalten, anerkannt wurden.

Wenn diese Unterlagen vorliegen, bekommen Sie die restlichen 30% Ihres Stipendiums ausgezahlt.

 

Ihr ERASMUS+ Studium: Schritt für Schritt


Wenn Sie vor oder während Ihres Auslandsaufenthalts einen Sprachkurs im Heimat- oder Gastland absolvieren, können Sie eine finanzielle Unterstützung von bis zu 100,- Euro beantragen:



Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken