Wunsch und Wille - Die Rechte betreuter Menschen
31. März 2025Was sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen? Wie kann die notwendige und gewünschte Unterstützung dabei durch entsprechende Dienste und die rechtliche Betreuung geleistet werden, sodass diese Rechte gewahrt werden? Das neue Betreuungsrecht zielt insbesondere darauf ab, Klient*innen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Entsprechend werden ihre Wünsche zur Leitlinie für betreuerisches Handeln. Doch die Pflicht zur Wunschbefolgung gilt nicht uneingeschränkt.
Die eintägige Weiterbildung zielt darauf ab, Fachkräfte im Bereich der rechtlichen Betreuung und unterstützender Dienste über die Rechte betreuter Menschen zu informieren und sie in der Anwendung des neuen Betreuungsrechts zu schulen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Stärkung der Selbstbestimmung und der Balance zwischen dem Wunsch der betreuten Personen und dem notwendigen Schutz.
In der Weiterbildung wird durch verschiedene Lernmethoden an den inhaltlichen Schwerpunkten gearbeitet. Hierfür wird es theoretisch fundierte Inputs mit Fallbeispielen sowie Gruppenarbeiten für einen fachlichen Austausch unter den Teilnehmer*innen geben. So erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen für ihre jeweilige Betreuungspraxis an verschiedenen Stellen einzubringen und zu bearbeiten.
- UN-BRK/Grundrechte
- Der Erforderlichkeitsgrundsatz
- Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit
- Schutzpflichten
- Unterstützte Entscheidungsfindung vor Vertretung
- Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB
- Betreuungsrechtreform 2023
- Wille, Wünsche, Präferenzen
- Grenzen und Unzumutbarkeit in der Wunschbefolgung
Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer*innen, Sozialarbeiter*innen, die z.B. mit Rechtlichen Betreuer*innen arbeiten und deren Aufgaben kennen sollten, Interessierte
Die Weiterbildung findet über Zoom statt. Die Teilnahme ist auch möglich ohne das Programm herunter zu laden. Der Account läuft über die FH Münster.
Für eine störungsfreie Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie ein Endgerät (PC oder Laptop) mit Kamera. Wir raten von der Nutzung eines Tablets ab, da die Darstellung der Präsentationen nicht optimal ist. Zudem empfehlen wir Ihnen, sollten Sie ein dienstliches Laptop etc. nutzen, im Vorfeld zu prüfen, ob die App zugelassen wird.
Empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung ist die Nutzung eines Headsets mit Mikrofon.
Rahmendaten der Veranstaltung | |
---|---|
Veranstalter: | Referat Weiterbildung, FB Sozialwesen, FH Münster |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 165,00 € |
ReferentIn
- Elena Reckmann, M.A. Sozialmanagement, Rechtliche Betreuerin, Leitung Betreuungsverein
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird mit der Einladung bekannt gegeben.
Termin(e), Uhrzeiten | |
---|---|
31. März 2025 | 10:00 - 17:00 Uhr |