Die Vertretung von Kindern in Kindeswohlgefährdungsverfahren vor dem Familiengericht
25. November 2024 - 26. November 2024Die Vertretung von Kindern in Kindeswohlgefährdungsverfahren kann zu Recht als äußerst anspruchsvoll bezeichnet werden. Neben den besonderen psychologischen und pädagogischen Aspekten, die eine Kindeswohlgefährdung mit sich bringt, gilt es schwierige materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Fragestellungen zu beachten. Die zweitägige Weiterbildung soll anhand praktischer Fallkonstellationen einen vertieften Einblick in das familiengerichtliche Verfahren geben, wobei es insbesondere auch um die Auseinandersetzung mit den weiteren Verfahrensbeteiligten und deren Rolle im Verfahren gehen soll. Verfahrensrechtliche Aspekte und Strategie gehören ebenfalls zu den Inhalten des Seminars. Im Fokus der Weiterbildung steht dabei die Arbeit an und mit konkreten Einzelfällen, die die komplexen Inhalte zugänglich macht.
• Einführung und Vertiefung der materiell rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der
aktuellen Rechtsprechung:
• Kindeswohlgefährdung
• Verbleibensanordnung
• Umgang
• Einführung in das FamFG:
• Systematik
• Verfahrensrechte
• Fristen und Termine
• Anhörungstermin
• "Who ist Who" im familiengerichtlichen Verfahren:
• Beteiligtenrolle
• Abgrenzung zu anderen Beteiligten
• Sachverständige
• Strategie und Taktik
Fachkräfte des allgemeinen sozialen Dienstes, Vormünder und Verfahrensbeistände
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstalter: | Referat Weiterbildung, FB Sozialwesen, FH Münster |
Veranstaltungsart: | Seminar |
Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 275,00 € |
ReferentIn
- Prof. Dr. Marie-Luise Kohne, Rechtsanwältin, Münster
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: Wird in der Einladung bekannt gegeben.
Termin(e), Uhrzeiten | |
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25. November 2024 | 10:00 - 17:00 Uhr |
26. November 2024 | 09:00 - 16:00 Uhr |