Das Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist eine Voraussetzung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der FH Münster. Es soll
- Ihnen einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Sozialen Arbeit geben,
- eine Entscheidungshilfe für den Studiengang sein
- und Ihnen einen praktischen Erfahrungshintergrund für das Studium liefern.
Dauer und Tätigkeiten
Als Vorpraktikum gelten einschlägige praktische Tätigkeiten im Umfang von 520 Stunden (entspricht z.B. 13 Wochen in Vollzeit) in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Folgende Tätigkeiten erkennen wir als Vorpraktikum an:
- einschlägige Praktika unter der fachlichen Anleitung von Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen
- sozialpädagogische Praktika im Rahmen des Erwerbs der Fachochschulreife (FOS)
- ein abgeleistetes Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen abgeleisteten Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Umfang von mindestens 11 Monaten (national und international)
- eine dreijährige Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in
- ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen oder pädagogischen Bereich
Nachweis des Vorpraktikums
Schritt 1: Sie bewerben sich für einen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.)
Bis zum Start Ihres Studiums benötigen Sie eine Bescheinigung über ein einschlägiges Vorpraktikum im Umfang von 520 Stunden (entspricht z.B. 13 Wochen in Vollzeit).
Zum Zeitpunkt Ihrer Online-Bewerbung für das Studium müssen Sie das Vorpraktikum noch nicht abgeschlossen haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre praktische Tätigkeit als Vorpraktikum anerkannt wird, werfen Sie einen Blick in unsere FAQs oder nutzen Sie unsere Sprechstunde.
Wichtig: Bitte verwenden Sie für den Nachweis des Praktikums unbedingt unsere Vorlage zur Bescheinigung des Vorpraktikums.
Sie müssen von einem/einer Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in angeleitet worden sein. Den genauen Hochschulabschluss Ihrer Anleitung tragen Sie unter "berufliche Qualifikation" ein.
Praktikumsformulare und Bescheinigungen anderer Hochschulen, Schulzeugnisse sowie andere Bescheinigungen der Praxisstellen können wir nicht bearbeiten. Wenn Sie ein FSJ, eine Berufsausbildung oder ehrenamtliche Tätigkeiten anrechnen lassen wollen, finden Sie unten in den FAQs Hinweise zur Form der Bescheinigung.
Tipp: Sie können sich die Bescheinigung direkt nach einem Praktikum ausstellen lassen, auch wenn Sie sich noch nicht an der FH Münster beworben haben.
Schritt 2: Sie erhalten die Zusage für einen Studienplatz
Damit Sie sich in den Studiengang Soziale Arbeit einschreiben können, müssen Sie nach der Zusage vom Service Office für Studierende innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Einschreibungsfrist beim Praxisreferat Ihr Vorpraktikum nachweisen. Dafür werden Ihnen bei der Online-Immatrikulation folgende Dokumente zum Download bereitgestellt:
- ein Formular zum Vorpraktikum und
- die Vorlage zur Bescheinigung des Vorpraktikums.
Das Formular füllen Sie selbst aus. Die Vorlage zur Bescheinigung des Vorpraktikums lassen Sie von Ihrer Praxisstelle ausfüllen. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt Ihr Vorpraktikum erst zum Teil abgeschlossen, weisen Sie mit der Bescheinigung die bisher abgeleisteten Stunden nach. Bei mehreren Praktika müssen Sie für jedes Praktikum eine unterschriebene Bescheinigung einreichen.
Das ausgefüllte Formular und die ausgefüllte(n) Bescheinigung(en) senden Sie in der angegebenen Einschreibungsfrist als PDF (keine Fotos) per E-Mail an das Praxisreferat. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung.
Schritt 3: Wir prüfen Ihre Bescheinigung
Nachdem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben, prüft das Praxisreferat Ihre Bescheinigung(en) zum Vorpraktikum. Wenn wir Rückfragen haben oder Ihr Vorpraktikum nicht anerkennen können, kommen wir auf Sie zu.
FAQs: Häufige Fragen zum Vorpraktikum
Dauer und Nachweis
Anerkennung von Tätigkeiten
Beratung und Kontakt
Bei Fragen zum Vorpraktikum hilft Ihnen das Praxisreferat gerne weiter. Unsere Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier: