Da der Beruf des*der Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in in Deutschland reglementiert ist, benötigen Sie für den vollen Berufszugang eine Befugnis. Das ist die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in. Die Voraussetzungen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung regelt das NRW Sozialberufeanerkennungsgesetz. 

 

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses zur/m hiesigen staatlich anerkannten Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in sind in NRW die Bezirksregierungen zuständig. Sie wenden sich an diejenige, in deren Zuständigkeitsbereich Sie leben oder arbeiten.

 

Auf Ihren Antrag hin entscheidet die Bezirksregierung, ob Ihr Abschluss generell in Deutschland anerkannt wird. Dann prüft sie, ob inhaltlich zu den Vorgaben des NRW Sozialberufeanerkennungsgesetz wesentliche Unterschiede bestehen, die Sie noch ausgleichen müssen.

 

Ein Anpassungslehrgang bietet die Möglichkeit, die festgestellten wesentlichen Unterschiede in den Ausbildungen durch Qualifizierungsmaßnahmen auszugleichen. Das können Sie unter anderem im Rahmen des Anpassungslehrgangs an der FH Münster tun.


Termine zum WiSe 24/25

Beginn Lehrveranstaltungen: 14.10.2024


Wie kann ich am Anpassungslehrgang teilnehmen?

Das Schaubild zeigt Ihnen, welche Schritte nötig sind, um am Anpassungslehrgang teilnehmen zu können und letztendlich nach erfolgreicher Teilnahme die Abschlussbescheinigung und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in zu erhalten.
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Wie laufen Ausgleichsmaßnahmen und Anpassungslehrgang ab?

  • Es handelt sich nicht um einen geschlossenen Lehrgang, sondern Sie nehmen an den regulären Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Seminare) teil, die im jeweiligen Semester für alle Studierenden im Studiengang BA Soziale Arbeit angeboten werden.
  • Sie besuchen wesentlich die Lehrveranstaltungen, mit denen die in Ihrem Bescheid aufgeführten Unterschiede ausgeglichen werden können.
  • Die meisten Vorlesungen, die i.d.R. den größeren Teil der Ausgleichs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen ausmachen, können in Präsenz oder online besucht werden. Seminare zur Praxisbegleitung oder zu Methoden laufen meistens in Präsenz. Praxisphasen und Begleitseminare starten bereits im Feb./März bzw. Aug/Sep., weitere Veranstaltungen erst zum offiziellen Semesterbeginn.
  • Zur Erlangung der staatlichen Anerkennung sind besonders die Veranstaltungen der rechtlichen Grundlagen notwendig. Die Veranstaltungen zu den rechtlichen Grundlagen werden zum Zweck der Lernerleichterung auch auf Video aufgezeichnet.

Welche Voraussetzungen bestehen?

  1. Um an einem Anpassungslehrgang teilnehmen zu können, müssen Sie einen Bescheid der für Sie zuständigen Bezirksregierung vorlegen.
  2. Zusätzlich müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf B2- Niveau nachweisen (Info zu anerkennungsfähigen Sprachnachweisen).

Wann läuft die Anmeldung zum Anpassungslehrgang?

Da Sie Lehrveranstaltungen des Studiengangs Soziale Arbeit besuchen, können Sie zu jedem Semester starten. Der Anmeldeprozess läuft wie folgt:

  • Im Sommersemester:
    • ist der Anmeldeschluss gegen Ende Februar,
    • schreiben sich die Teilnehmer*innen bis Mitte März ein,
    • finden im März zwei Online-Einführungen statt und
    • starten ca. in der 2. Aprilwoche die Vorlesungen und Seminare,
    • die bis Mitte/Ende Juli gehen.
  • Im Wintersemester:
    • ist der Anmeldeschluss gegen Ende August,
    • schreiben sich die Teilnehmer*innen bis Mitte September ein,
    • finden im September zwei Online-Einführungen statt und
    • starten ca. in der 2. Oktoberwoche die Vorlesungen und Seminare,
    • die bis Mitte/Ende Januar gehen.

Genaue Termine: siehe Terminebox oben!

Was kostet der Anpassungslehrgang?

Die Gebühren für einen Anpassungslehrgang umfassen pro Semester 500 €, für den Sie mindestens zwei Lehrveranstaltungen inklusive der Prüfungen belegen können. Hinzu kommt ein einmaliger Beratungssatz von 47 €.

Wer berät zum Anpassungslehrgang an der FH Münster?

Gerne können Sie sich nach Absprache im Referat Praxis & Projekte beraten lassen. Ein erster Beratungstermin kann mit etwas mehr Zeit persönlich, online per Videokonferenz oder telefonisch durchgeführt werden. Dazu senden bzw. mailen Sie bitte Ihren Bescheid zu; um besser auf die individuellen Voraussetzungen eingehen zu können.

Referat Praxis & Projekte
Friesenring 32
48147 Münster
Raum 146
Tel.: 0251- 83 65715
E- Mail: praxisreferat-swfh-muensterde

Postadresse:
FH Münster
Hüfferstraße 27
48149 Münster

Wo bekomme ich genauere Informationen zur Einschreibung, Studienorganisation, Studienalltag, Kosten sowie zum Abschlussnachweis?

Genauere Informationen haben wir Ihnen in hier zusammengestellt:



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