Muss ich meine Abschlussdokumente beantragen?

Nein. Das Prüfungsamt erstellt Ihre Abschlussdokumente automatisch, nachdem die letzte Leistung verbucht wurde. Bevor Sie Ihre offiziellen Abschlussdokumente erhalten, muss dem Prüfungsamt allerdings Ihre Entlastung vorliegen!

Entlastung - Was muss ich beachten?

Nach Ihrem Abschluss benötigt das Prüfungsamt eine Bescheinigung über die Entlastung von Verbindlichkeiten. Sie müssen den Nachweis online bei der Bibliothek anfragen. Bitte leiten Sie die E-Mail, in der Ihnen bestätigt wird, dass weder Ausleihen noch Gebühren offen sind, von Ihrer FH-E-Mail-Adresse an das Prüfungsamt weiter.

Achtung: Die Entlastung ist die Voraussetzung für den Versand Ihrer Abschlussdokumente und muss unbedingt beim Prüfungsamt eingereicht werden! Evtl. benötigen Sie den Nachweis auch für die Exmatrikulation. Diese wird allerdings vom Service Office für Studierende durchgeführt. 

Ich habe alle Leistungen erbracht. Muss ich mich zurückmelden?

Sollten Sie bis zum Ende eines Semesters alle Prüfungsleistungen bestanden haben, ist eine Rückmeldung nicht erforderlich! Wenn sich die Rückmeldefrist mit dem Termin der Notenbekanntgabe überschneidet, erhalten Sie evtl. vom Service Office für Studierende einen Exmatrikulationsbescheid mit dem Grund "Nichtzahlung von Gebühr oder Beitrag". Bitte nicht erschrecken, denn sobald alle Noten verbucht sind, können Sie sich mit dem SOS in Verbindung setzen, um einen korrigierten Exmatrikulationsbescheid zu erhalten. Entscheidend ist das Prüfungsdatum Ihrer letzten Leistung.

Werde ich nach dem Abschluss automatisch exmatrikuliert?

Die Exmatrikulation wird vom zentralen Service Office für Studierende durchgeführt. Bitte informieren Sie sich beim SOS.

Muss ich immatrikuliert sein, um meine Abschlussdokumente zu erhalten?

Nein. Sobald Sie alle Leistungen erbracht haben, können Sie vom Service Office exmatrikuliert werden. Die Abschlussdokumente werden unabhängig vom Prüfungsamt erstellt.

Stehen Fehlversuche (5,0/NB) auf dem Zeugnis?

Nein. Fehlversuche werden nicht bei der Berechnung der Gesamtnote berücksichtigt und nicht auf dem Zeugnis aufgeführt.

Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente?

Postalische Zusendung:

Ihre Abschlussdokumente werden i.d.R. postalisch an die Korrespondenzanschrift versendet, die Sie beim Service Office für Studierende angegeben haben.

Sollen Ihre Abschlussdokumente an eine andere Anschrift versendet werden, so teilen Sie dies bitte per E-Mail dem Prüfungsamt mit, damit postalische Irrläufer vermieden werden.

Abholung im Prüfungsamt:

Wenn Sie die Dokumente abholen möchten, geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid. Bei Selbstabholung oder Abholung durch Bevollmächtigte ist ein Lichtbildausweis vorzulegen. Bevollmächtigte müssen zusätzlich die Vollmacht vorlegen.

Werden die Abschlussdokumente auf der Abschlussfeier im Schloss überreicht?

Nein. Auf der Abschlussfeier erhalten Sie keine Abschlussdokumente.

Wir freuen uns dennoch, wenn Sie den erfolgreichen Studienabschluss mit uns feiern möchten.
Den Termin der Abschlussfeier und den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs. Weitere Infos erhalten Sie vom Dekanat.

Wie lange dauert es, bis ich meine Abschlussdokumente erhalte?

Die Erstellung und der Versand können zwei bis vier Wochen beanspruchen.

Was muss ich tun, um eine vorläufige Abschlussbescheinigung zu erhalten?

Nach Ihrem erfolgreich absolvierten Studium (180 bzw. 120 CPs im myFH-Portal) erhalten Sie auf Anfrage (per E-Mail) vom Prüfungsamt (i.d.R. postalisch) eine vorläufige Abschlussbescheinigung inkl. Notenspiegel, welche Sie z.B. für Bewerbungen nutzen können.

Anträge können wir nur bearbeiten, wenn der Abschluss schon vollständig verbucht ist!

Staatliche Anerkennung

Zusammen mit dem Bachelorabschluss Soziale Arbeit wird am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster die staatliche Anerkennung als "staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin" bzw. als "staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge" erteilt.

Die staatliche Anerkennung wird nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG NRW) erteilt, wenn Sie das Bachelorstudium Soziale Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben und Ihr erweitertes Führungszeugnis vorliegt. Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und keine Eintragungen im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 2 (SobAG NRW) enthalten. Sofern entsprechende Eintragungen vorliegen, ist die Verleihung der staatlichen Anerkennung ausgeschlossen. Sie erhalten dann nur Ihre Bachelorurkunde.

Wenn sich in dem erweiterten Führungszeugnis anderweitige Eintragungen befinden, prüft der Prüfungsausschuss Ihre persönliche Eignung im Einzelfall. Sollte der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass Sie persönlich nicht geeignet sind, erhalten Sie keine staatliche Anerkennung. Sie erhalten dann ebenfalls nur die Bachelorurkunde.

Das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei der Stadtverwaltung oder unter www.fuehrungszeugnis.bund.de zu beantragen. Die anfallenden Kosten von 13,00 Euro sind von Ihnen als antragstellender Person zu tragen. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis. Ggf. kommt für Sie eine Befreiung von den Kosten in Frage. Bitte beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis frühzeitig, am besten zum Zeitpunkt des Abschlusses, also dem Datum Ihrer letzten Prüfung.

Das erweiterte Führungszeugnis wird nach Ihrer Beantragung unmittelbar an unseren Fachbereich übersendet. Finden sich keine Eintragungen, die der Erteilung der staatlichen Anerkennung widersprechen und sollten Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, überstellen wir Ihnen die Urkunde zur staatlichen Anerkennung zusammen mit der Urkunde zum Bachelor-Abschluss.

Bitte verwenden Sie für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses das folgende Formular:

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