Im B.A. Soziale Arbeit (Präsenz) gibt es keine Kolloquien mehr.
In allen anderen Studiengängen finden weiterhin Kolloquien statt.
Reflexionsgespräch statt Kolloquium. Was muss ich beachten?
Wird die Bachelorarbeit mit mindestens ausreichend bewertet, so ist den Studierenden in einem angemessenen zeitlichen Abstand von max. vier Wochen nach Übermittlung der Note seitens des/der Erstgutachter:in das Angebot für ein Reflexionsgespräch zur Bachelorarbeit zu unterbreiten.
Wird das Angebot von den Studierenden angenommen, so muss ihnen das Gutachten zur Bachelorarbeit mindestens eine Woche vor dem Gespräch seitens des/der Erstgutachter:in zur Verfügung gestellt werden.
Das Reflexionsgespräch ist keine Prüfungsleistung!
Muss ich mich zum Kolloquium anmelden?
Sie müssen sich nicht zum Kolloquium anmelden. Sie werden mit dem Bestehen Ihrer Abschlussarbeit vom Prüfungsamt angemeldet.
Wann und wie erfahre ich ob ich einen Kolloquiumstermin habe?
Sie vereinbaren selbstständig mit den Prüfenden einen Kolloquiumstermin. Die Termine werden nicht öffentlich bekanntgegeben.
Wenn Sie den Termin verschieben müssen, z.B. wegen Krankheit, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Prüfenden in Verbindung.
Das Kolloquium ist meine letzte Prüfung. Muss ich zurückgemeldet sein?
Sie müssen zum Zeitpunkt jeder Prüfung immatrikuliert sein. Das gilt auch für das Kolloquium. Entscheidend ist das Prüfungsdatum. Auch wenn das Kolloquium Ihre letzte Leistung ist, müssen Sie sich unbedingt zurückmelden, wenn der Termin in ein neues Semester fällt.
Die Gebühren können ggf. (anteilig) zurückerstattet werden. Bitte informieren Sie sich dazu beim Service Office für Studierende.
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