Münster (5. Oktober 2015). Können die international üblichen Standards der Flüchtlingsversorgung eine hilfreiche Handreichung für Deutschland sein? "Ja", sagt Prof. Dr. Joachim Gardemann, "sie müssen sogar berücksichtigt werden." Darüber hat der Leiter des Kompetenzzentrums Humanitäre Hilfe der FH Münster und Hochschullehrer an unserem Fachbereich kürzlich bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe einen Vortrag gehalten, er ist nun online verfügbar.
Der ausgebildete Kinderarzt Gardemann war für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) schon mehrfach für Hilfseinsätze in der ganzen Welt, etwa im Sudan und Ruanda, und hat dabei immer wieder Flüchtlinge medizinisch versorgt.
Verschiedene internationale Konventionen und Standards definieren, wer als Flüchtling gilt, welchen Schutz die Menschen bekommen und wie sie untergebracht werden müssen. Auch bei der aktuellen Flüchtlingsbetreuung in Deutschland werden neben den deutschen gesetzlichen Regelungen diese internationalen Normen berücksichtigt.
Dazu zählen beispielsweise die Leitlinien zur Unterbringungen und Versorgung von Flüchtlingen weltweit, die das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR im "Handbook for Emergencies" definiert.
Welche Regelungen darüber hinaus gelten, wie die Nothilfe gesetzlich verankert ist und was das "Sphere Project" umfasst, hat Gardemann in dem Vortrag erläutert. Er richtet sich alle, die mit der Versorgung von Flüchtlingen zu tun haben. Die Präsentation wird an die Ärztekammern in ganz Deutschland verteilt und ist als Audio-Datei abrufbar.