Postanschrift der internen Meldestelle

FH Münster University of Applied Sciences
Interne Meldestelle
c/o Justiziariat, "vertraulich"
Hüfferstraße 27, 48149 Münster

Kontakt per E-Mail: interne.Meldestellefh-muensterde

Wenn Sie eine Meldung persönlich oder per Videokonferenz abgeben möchten, vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin mit der internen Meldestelle:

Petra Cosfeld
0251/83-64200
Hüfferstraße 27, 48149 Münster

Bianca Kröger
0251/83-64005
Hüfferstraße 27, 48149 Münster

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Einhaltung von Recht und Gesetze ist für die FH Münster selbstverständlich. Sollten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als Beschäftigte*r oder als Lieferant*in, Partner*in oder Kunde der FH Münster Kenntnis davon erlangen, dass gravierend gegen zu beachtende Gesetze verstoßen wird, tragen Sie durch eine Meldung dazu bei, Missstände aufzudecken und abzustellen. Wir erhalten die Möglichkeit, den Sachverhalt zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Eine solche Meldung ist oftmals kein einfacher Schritt und mit der Furcht vor negativen Folgen verbunden. Vor diesem Hintergrund ist zum 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es schützt Hinweisgebende, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, vor jeglichen Nachteilen und Repressalien wie z.B. Kündigung, Übergehen bei Beförderungen, Abmahnungen.

Meldungen können wahlweise an die interne Meldestelle der FH Münster oder die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz abgegeben werden. Wir möchten Sie jedoch ermutigen, sich zunächst an die interne Meldestelle der FH Münster zu wenden. So helfen Sie dabei, regelwidriges Verhalten an der FH Münster schnell aufzudecken und ein faires Miteinander zu stärken.  Die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle zu wenden, bleibt nach einer Meldung an die interne Meldestelle weiterhin bestehen.

Fragen und Antworten

Wer kann eine Meldung abgeben?

Das HinSchG regelt gem. § 1 Abs. 1 den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Meldungen können daher Beschäftigte der FH Münster abgeben, jedoch auch Kunden oder Lieferanten, die beruflich mit der FH Münster zu tun haben.

Welche Verstöße kann ich melden?

  • 2 HinSchG enthält einen abschließenden Katalog der Tatbestände, die Gegenstand einer Meldung sein können. Für Verstöße aus dem Privatbereich ist die interne Meldestelle nicht zuständig. Insbesondere kann Gegenstand einer Meldung sein:
  • Straftatbestände,
  • Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht,
  • bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, u.A.:
    • Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung
    • Vorgaben zur Produktsicherheit
    • Vorgaben zum Umweltschutz
    • Vorgaben zum Datenschutz
    • Vorgaben zu Vergabeverfahren

Kann ich (auch) eine Meldung bei der externen Meldestelle abgeben?

Ja, Sie können entscheiden, ob Sie eine Meldung bei der internen Meldestelle der FH Münster oder der externen Meldestelle, eingerichtet beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de), abgeben. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich ermutigen, sich zunächst an die interne Meldestelle der FH Münster zu wenden. So helfen Sie dabei, regelwidriges Verhalten an der FH Münster schnell aufzudecken und ein faires Miteinander zu stärken. Die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle zu wenden, bleibt nach einer Meldung an die interne Meldestelle weiterhin bestehen.

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Eine Meldung kann per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich abgegeben werden. Kontaktdaten s. oben.

Kann ich auch eine anonyme Meldung abgeben?

Ja, Sie können eine Meldung auch anonym abgeben. Wir bearbeiten auch anonyme Meldungen. Ein Rückschluss auf die Identität kann aber aus technischen Gründen (noch) nicht immer vollständig ausgeschlossen werden. Die FH Münster wird von sich aus aber keinerlei Versuche unternehmen, die Identität anonymer Hinweisgebender aufzudecken.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden, haben wir derzeit (noch) nicht die Möglichkeit, mit Ihnen bei Bedarf in Kontakt zu treten und können Ihnen im gesamten weiteren Verfahren keine verfahrensrelevanten Informationen zukommen lassen. Dies betrifft insbesondere Eingangsbestätigungen, Rückfragen und abschließende Entscheidungen zur Meldung. Bei einer anonymen Meldung können Sie sich daher Im Fall einer Offenlegung nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Eine geschützte Offenlegung von Informationen ist dann nicht möglich.

Wird meine Meldung vertraulich behandelt?

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt.

 

Aber Achtung! Die Identität einer Person, die vorsätzlich oder fahrlässig eine unrichtige Information über Verstöße meldet, wird nicht nach dem HinSchG geschützt.

Vor welchen Repressalien schützt das HinSchG?

Das HinSchG verbietet jegliche berufliche Benachteiligung gegenüber der hinweisgebenden Person und gegenüber Personen, die die hinweisgebende Person bei der Meldung unterstützen. Verboten sind auch bereits die Androhung und der Versuch, Repressalien auszuüben. Repressalien können nach der Gesetzesbegründung insbesondere sein:

  • Kündigung, Freistellung oder vergleichbare Maßnahmen,
  • Herabstufung oder Versagung einer Beförderung,
  • Aufgabenänderung, Versetzung, Änderung der Arbeitszeit,
  • Versagung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen,
  • negative Leistungsbeurteilungen oder Ausstellung eines schlechten Arbeitszeugnisses,
  • Disziplinarmaßnahmen,
  • Nötigung, Einschüchterung, Mobbing oder Ausgrenzung,
  • Diskriminierung, benachteiligende oder ungleiche Behandlung,
  • Nichtumwandlung eines befristeten Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Fällen, in denen der Arbeitnehmer zu Recht erwarten durfte, einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten zu bekommen,
  • Nichtverlängerung oder vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags,
  • Schädigung (einschließlich Rufschädigung), insbesondere in den sozialen Medien, oder Herbeiführung finanzieller Verluste (einschließlich Auftrags- oder Einnahmeverluste);
  • vorzeitige Kündigung oder Aufhebung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen.

Was passiert nach meiner Meldung? Erhalte ich eine Rückmeldung?

Nach der Meldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden geprüft und angemessene Folgemaßnahmen ergriffen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen. Dies gilt nicht für anonym eingegangene Meldungen.

Weitere Stellen an der FH Münster für Ihre Anliegen

Neben der internen Meldestelle existieren an der FH Münster weitere Stellen, bei denen Sie verschiedene Anliegen platzieren können:

Beschwerdekommission zur Qualitätssicherung in Lehre und Studium

Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen von Studierenden und Mitarbeitenden, die auf nicht unerhebliche Mängel in der Qualität der Lehr- und Studienorganisation hinweisen.
Für diese Themen ist die interne Meldestelle grundsätzlich nicht zuständig.

Büro der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechperson für das Thema Gleichstellung inkl. sexualisierter Diskriminierung, Belästigung, Stalking und Gewalt. Geht eine Meldung zum Thema Gleichstellung bei der internen Meldestelle ein, wird diese sich mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen.

Datenschutzbeauftragte

Für Anliegen zum Datenschutz ist die Datenschutzbeauftragte der FH Münster zuständig (datenschutzfh-muensterde). Meldungen zu Verstößen im Datenschutz können aber auch an die interne oder externe Meldestelle erfolgen.

Rechtliche Aspekte des Datenschutzes

Ass. jur. Bianca Kröger
Hüfferstraße 27 | 48149 Münster | 0251 - 83 64005
bianca.kroegerfh-muensterde

Ass. jur. Laura Wefers (in Elternzeit)
Hüfferstraße 27 | 48149 Münster | Tel: 0251 83-64004
laura.wefers@fh-muensterde

 

Technische Aspekte des Datenschutzes

Dipl.-Ing. Markus Gleis
Johann-Krane-Weg 21 | 48149 Münster | Tel: 0251 83-64907
gleis@fh-muensterde

Personalräte

Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen. Die wichtigste Aufgabe ist die Überwachung der Gesetze, Tarifverträge und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen.

Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Datenschutzinformation

Diese Datenschutzinformation unterrichtet Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die FH Münster, Hüfferstraße 27, 48149 Münster im Rahmen einer Meldung an die interne Meldestelle. Zu Ihren personenbezogenen Daten gehören gem. Art. 4 Abs. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen oder beziehen lassen.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Die zuständige und verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist die FH Münster, Hüfferstraße 27, 48149 Münster, vertreten durch den Präsidenten, für diesen handelnd der Kanzler.

Die personenbezogenen Daten werden in den Systemen gespeichert und verarbeitet. Die technische Installation ist so gestaltet, dass nur ein eng gefasster Kreis von besonders befugten Personen zugriffsberechtigt ist und jeder sonstige Zugriff oder sonstige Kenntnisnahme der Daten nach dem Stand der Technik ausgeschlossen ist.

Personenbezogene Daten

Die FH Münster erhebt und verarbeitet folgende personenbezogenen Daten, die von Ihnen zur Verfügung gestellt werden:

  • Name
  • Kontaktdaten

Daten, die Sie im Rahmen der Meldung zur Verfügung stellen

(Bei anonym abgegebenen Meldungen erfolgt lediglich eine Speicherung des gemeldeten Sachverhalts.)

Datenverarbeitungszwecke

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes, Bearbeitung von Meldungen

Rechtsgrundlage

Die FH Münster stützt sich auf die folgende Rechtsgrundlage/n bezüglich der Datenverarbeitung: Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. c DSGVO i.V. m. § 10 HinSchG

Aufbewahrungsfrist

Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht. Die Dokumentation kann im Einzelfall länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

u.U. Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern ein Straftatbestand erfüllt ist und die Strafverfolgungsbehörden dies verlangen, kann eine Weitergabe von Daten erforderlich werden. In diesem Fall wird die hinweisgebende Person kontaktiert.

Ihre Rechte

Sollten Sie Ihre Einwilligung hinsichtlich bestimmter Verarbeitungstätigkeiten gegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dieser Widerruf wird die vorherige Bearbeitung von Daten nicht beeinflussen.

Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen haben Sie das Recht: a) Einsicht in Ihre personenbezogenen Daten zu nehmen; b) die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten anzusetzen; c) die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu beantragen; d) Einschränkungen bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorauszusetzen; e) die Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten anzufordern. Beachten Sie, dass die oben genannten Rechte durch nationales Recht beschränkt sein könnten.

  • a) Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung zu erhalten, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und auf diese Daten Zugriff erlangen. Die Zugriffsinformationen enthalten unter anderem den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Betroffen und die Empfänger oder Kategorien der Empfänger. Dies ist jedoch kein absolutes Recht und die Interessen anderer Personen können Ihr Zugangsrecht einschränken.
    Sie haben das Recht, eine Kopie von den personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, zu erhalten.
    Für weitere Kopien, die von Ihnen angefordert werden, haben wir das Recht, eine angemessene Gebühr für die administrativen Kosten zu veranschlagen.
  • b) Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, von uns eine Berichtigung von unrichtigen personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, zu verlangen. Abhängig von dem Zweck der Verarbeitung haben Sie das Recht, unvollständige personenbezogenen Daten mittels einer Zusatzerklärung vervollständigt zubekommen.
  • c) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen): Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten, die Sie betreffen.
  • d) Recht auf eingeschränkte Verarbeitung: Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, von uns eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Unter diesen Umständen werden die entsprechenden Daten markiert und nur für einen bestimmten Zweck verarbeitet.
  • e) Recht auf Datenübertragung: Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, häufig verwendeten und maschinenlesbaren Format zu erhalten und sind berechtigt, diese Daten ungehindert an ein anderes Unternehmen zu übermitteln.

Um Ihre Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns wie in dem "Fragen"-Abschnitt genannt. Sie haben zusätzlich das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen.

Fragen zum Datenschutz

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei:

FH Münster University of Applied Sciences
Hüfferstraße 27, 48149 Münster
Telefon: 0251 83-0
datenschutzfh-muensterde

Die Datenschutzbeauftragten der FH Münster können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: 

  • Rechtliche Aspekte des Datenschutzes 

    Ass. jur. Bianca Kröger
    Hüfferstraße 27 | 48149 Münster | 0251 - 83 64005
    bianca.kroegerfh-muensterde

    Ass. jur. Laura Wefers (in Elternzeit)
    Hüfferstraße 27 | 48149 Münster | 0251 - 83 64004
    laura.wefers@fh-muensterde

     

  • Technische Aspekte des Datenschutzes

    Dipl.-Ing. Markus Gleis
    Johann-Krane-Weg 21 | 48149 Münster | 0251-83 64907
    gleis@fh-muensterde

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