Worum geht es?
Die #MeToo- Debatte hat das Thema Sexualisierte Belästigung und Gewalt stärker in den allgemeinen Fokus gerückt. Sexuelle Belästigung am Arbeits- und Studienplatz ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von den Betroffenen unerwünscht ist und darauf abzielt oder geeignet ist, Personen herabzuwürdigen. Hierzu gehören etwa körperliche Berührungen und Übergriffe, Bemerkungen mit sexuellem Inhalt, Vorzeigen pornographischer Darstellungen und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen.
Wichtig zu beachten ist: Sexualität ist hierbei nur das Mittel zum Zweck. Anlass ist ausschließlich Machtwille und Machtmissbrauch. Mit dem Begriff 'sexualisierte' Gewalt wird dies verdeutlicht.
Aber auch Fälle von Stalking treten immer häufiger auf. Die stalkende Person möchte Aufmerksamkeit erregen und eine Beziehung zu jemandem aufbauen. Jedes Mittel ist recht, Belästigung am Arbeitsplatz, E-Mails, SMS, falsche Informationen an den*die Arbeitgeber*in. Unwahrheiten verbreiten, Auflauern und Verfolgen sind an der Tagesordnung. Der*die Gestalkte entwickelt Ängste und Unsicherheiten, die das Leben zunehmend belasten.
Zu der grundsätzlichen Problematik der Tat kommt noch eine weitere hinzu: Die gesellschaftlich weit verbreitete Täter*in-Opfer-Umkehrung trägt zur Tabuisierung der Themen bei. Der betroffenen Person wird die Beweislast und (in)direkt die Verantwortung für den Übergriff zugeschoben. Skeptisch wird hinterfragt, ob die Person sich "offensiv gewehrt" oder das belästigende Verhalten nicht "provoziert" hätte. Das Verhalten des*der Täter*in hingegen wird als scheinbar selbstverständliche "Reaktion" auf entsprechende Hinweise stilisiert oder als Kommunikationsproblem abgetan. Es ist daher wichtig, dass Sie sich gegen ein Verhalten, das nicht ernsthaft nach Ihren Wünschen fragt und sich nicht respektvoll mit Ihren Grenzen auseinandersetzt, zur Wehr zu setzen.
Diese Themen existieren in allen Bereichen des Lebens - somit auch an Hochschulen. Die FH Münster hat sich in verschiedenen Gremien intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Zu dem beteiligt sich die FH Münster mit Aktionen und Veranstaltungen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen - Orange Day (25. November)
Was machen wir an der FH Münster? (Gleichstellungsrahmenplan 2023)
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist für alle Beschäftigten und Studierenden der FH Münster zu gewährleisten. Die Hochschule wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigungen zu verhindern. In den meisten Fällen sind Frauen als Opfer betroffen; aber auch Männer können Opfer werden. Wir schützen und unterstützen darüber hinaus ausdrücklich alle Geschlechter, da jede*r Opfer sein oder werden kann.
Dafür haben wir diverse Maßnahmen eingeleitet:
- In enger Absprache mit dem Präsidium und mit Kenntnisnahme des AStAs der FH Münster wurde ein Informationsflyer "#MeToo" erarbeitet.
- Zudem werden Informationsveranstaltungen, Workshops und Fortbildungen für Studierende und Beschäftigte angeboten und wir konnten eine Fachanwältin mit dem Schwerpunkt "Opferschutz" als Ansprechpartnerin gewinnen.
- Die Hochschule verpflichtet sich, den Beschwerden von Beschäftigten, Studierenden oder Dritten wegen sexueller Belästigung unter Einsatz ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nachzugehen. Die Beschwerde von Betroffenen darf sich nicht nachteilig für sie auswirken. Verantwortlich für die Einhaltung des Verbots sexueller Belästigung an der Hochschule ist das Präsidium. Die Hochschule und die direkten Vorgesetzten werden bei personellen Maßnahmen auf das Problem der sexuellen Belästigung und der potentiellen Gefährdung aller Geschlechter besonders achten.
Sexuelle Belästigung stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der betroffenen Person, ihres Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung dar.
Handelt es sich bei dem*der Täter*in um eine beschäftigte Person der FH Münster, kann die Tat eine Verletzung des Arbeitsvertrages bedeuten und zu einer Kündigung führen. Geht die sexuelle Diskriminierung von Studierenden aus, besteht die Möglichkeit der Exmatrikulation. - Um Unterstützungsangebote und entsprechende Maßnahmen stetig weiterzuentwickeln, ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte darüber hinaus als Sprecherin der Kommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt" der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LakoF) NRW auf Landesebene aktiv.
An wen können Sie sich wenden?
Wenn Sie von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung, Stalking und/oder Gewaltetroffen sind oder waren, können Sie sich vertrauensvoll an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der FH Münster wenden.
Sie berät in Fragen von sexueller Belästigung unter Wahrung strengster Diskretion und vermittelt ggf. eine juristische Beratung.
Auf Wunsch der betroffenen Person kann der Präsident der FH Münster informiert werden.
Auch wenn Sie nicht persönlich betroffen sind, aber z. B. Beobachtungen machen oder allgemeine Fragen haben, steht Ihnen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte beratend zur Seite.
Kontakt:
Weitere Informationen und Unterstützung zu diesem Thema
Kontakformular der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der FH Münster
Mit dem unserem Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit auch anonym eine Nachricht an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte zu senden.