Das PROMOS-Programm, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBF) finanziert wird, leistet einen wichtigen Beitrag, um die Mobilität der Studierenden an deutschen Hochschulen in größerem Rahmen zu ermöglichen.

Alle Angaben zum PROMOS-Stipendienprogramm auf den Seiten der FH Münster sind immer vorbehaltlich einer erfolgreichen Bewerbung der FH Münster auf PROMOS-Mittel und der darauffolgenden Mittelbereitstellung zu verstehen.

Informationen zu Bewerbungsfristen

An der FH Münster gibt es in jedem PROMOS Förderjahr zwei Förderrunden, für die Studierende sich bewerben können:

  1. Förderrunde PROMOS 2025:

Wenn Sie ein Vorhaben zwischen Januar - Ende Juli 2025 planen, können Sie sich auf das PROMOS-Stipendium der FH Münster bewerben.

Die Bewerbungsfrist für die 1. Förderrunde PROMOS 2025 ist abgelaufen.

  1. Förderrunde PROMOS 2025:

Wenn Sie ein Vorhaben zwischen Mai 2025 - Ende Februar 2026 (mit Beginn spätestens im Dezember 2025) planen, können Sie sich auf das PROMOS-Stipendium der FH Münster bewerben.

Die Bewerbungsfrist für die 2. Förderrunde PROMOS 2025 ist der 30. April 2025.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von PROMOS können die folgenden Fachkurse an einer Hochschule oder wissenschaftlichen Organisation im Ausland mit einem Aufenthalts-Teilstipendium gefördert werden:

Fachkurse sind z.B. studienbezogene Sommer- oder Winterschulen, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen angeboten werden. Die Mindestaufenthaltsdauer ist 5 Tage. Die maximale Förderdauer liegt bei 6 Wochen.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Vortrags- und Kongressreisen können durch PROMOS nicht gefördert werden. Fachkurse, die im Ausland stattfinden, jedoch von der FH Münster organisiert werden, können nicht durch ein PROMOS-Stipendium gefördert werden.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der FH Münster, wenn sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
  • Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
  • als nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, in einem Studiengang an der FH Münster mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der FH Münster zu erreichen.

Für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Studierende, deren Auslandsaufenhalt durch ERASMUS+ gefördert werden kann.
  • Studierende, die Stipendien (z.B. monatl. Stipendium) von dritten Institutionen erhalten (z. B. DAAD, Fulbright, Stiftungen etc.), die auch aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und denselben Förderzweck haben wie PROMOS an der Fachhochschule Münster
  • Studierende, die innerhalb eines Studienabschnitts bereits sechs Monate ein PROMOS-Stipendium erhalten haben.

Wie kann ich mich bewerben?

Hier geht es weiter zum Bewerbungsprozess:

Auswahlverfahren, Auswahlkriterien, Stipendienhöhe

Auswahlverfahren:

Die Bewerbungen werden zunächst im International Office der FH Münster formell sowie auf finanzielle Bedürftigkeit geprüft. In den Fachbereichsgremien "Qualität in Studium und Lehre" (QuiSuL) werden im Anschluss interne Rankings anhand der unten genannten Auswahlkriterien erstellt. Schließlich legt das Zentralgremium der Hochschulstiftung QuiSuL ein finales Ranking fest.

Der gesamte Auswahlprozess der PROMOS-Stipendien dauert circa 10 Wochen. Nach der Entscheidung des Zentralgremiums QuiSul erhalten Sie vom International Office eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.

Auswahlkriterien:

  • Erbrachte Studienleistung
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
  • Einschlägige Sprachkenntnisse
  • Fachliches und gesellschaftliches Engagement

Stipendienhöhe:

Die Höhe eines PROMOS-Teilstipendiums für den Aufenthalt im Ausland basiert auf den vom DAAD festgelegten länderspezifischen Fördersätzen. Diese betragen, je nach Zielland, zwischen 350 und 550 Euro monatlich.

Bitte beachten Sie, dass die Höhe eines bewilligten Teilstipendiums unter Umständen unter der maximal möglichen Fördersumme liegen kann.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (mindestens 50 Prozent) oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen, können einen Sonderbedarf beantragen. Bitte informieren Sie sich direkt und frühzeitig über das International Office.

Nach der erfolgreichen Bewerbung

Sie werden per E-Mail über die Stipendienentscheidung informiert. In dieser E-Mail finden Sie auch weitere Angaben zu notwendigen Dokumenten:

  • Beispielsweise müssen Sie zeitnah eine Zusage der Hochschule oder wissenschaftlichen Organisation im Ausland im International Office einreichen. Aus dieser muss die genaue Dauer Ihres Aufenthalts hervorgehen.
  • Sie erhalten danach die Stipendienvereinbarung, die Sie unterschrieben wieder einreichen.

Ihr Stipendium wird in einer Rate nach Beginn des Aufenthaltes überwiesen.

Nach Beendigung der PROMOS-Förderung

Sie lassen sich von der Hochschule im Ausland den Letter of Confirmation ausfüllen und unterschreiben. Das entsprechende Dokument finden Sie unten. Bitte laden Sie das vollständig ausgefüllte Dokument spätestens einen Monat nach Ihrem Aufenthalt im Mobility-Online Portal hoch.

Außerdem verfassen Sie einen Erfahrungsbericht über Ihren Auslandsaufenthalt. Diesen laden Sie nach Ende Ihres PROMOS-Förderzeitraums zeitnah auf der unten angegebenen Homepage hoch.


Wenn Sie vor oder während Ihres Auslandsaufenthalts einen Sprachkurs im Heimat- oder Gastland absolvieren, können Sie eine finanzielle Unterstützung bis zu 100,- Euro beantragen:

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