Informationen zur Fachpraktischen Tätigkeit

Die Fachpraktische Tätigkeit in einem Umfang von insgesamt 52 Wochen ermöglicht Ihnen einen tieferen Einblick in betriebliche Arbeitsabläufe in Ihrer beruflichen Fachrichtung. Sie dient dem Ziel, die künftigen Lehrer*innen an Berufskollegs mit der Arbeitswelt der Schüler*innen vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll. 

Die Fachpraktische Tätigkeit soll mit den einschlägigen Arbeitstechniken, Arbeitsabläufen und mit Fragen der Betriebsorganisation vertraut machen. Der Schwerpunkt liegt nicht in der Aneignung spezieller Arbeitstechniken, sondern im Kennenlernen von Arbeitsprozessen und des jeweiligen betrieblichen bzw. sozialen Umfelds. Daher sollten vornehmlich Praktikumsorte/-stellen gewählt werden, in denen ausgebildet wird, um (neben der allgemeinen betrieblichen Praxis) Einblicke in die Ausbildungspraxis zu erhalten.

Der Nachweis der Fachpraktischen Tätigkeit ist neben den erforderlichen Hochschulabschlüssen Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst (§1 Abs.1 S.4 und §5 Abs.6 LZV).

 

Tätigkeitsbereiche bzw. Betriebe finden

Die Fachpraktische Tätigkeit muss hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung der gewählten beruflichen Fachrichtung entsprechen und wird in geeigneten Betrieben, Behörden, sozialen Einrichtungen oder sonstigen Institutionen abgeleistet.

Beispielshafte Tätigkeitsbereiche bzw. Betriebe für die Durchführung der Fachpraktischen Tätigkeit sowie anerkennungsfähige Ausbildungsberufe sind fachrichtungsspezifisch in folgender Tabelle zusammengefasst:

 

Nachweis zum Master-Abschluss

Mindestens 27 Wochen der Fachpraktischen Tätigkeit müssen bis zum Master-Abschluss nachgewiesen werden. Die Anerkennungsbescheinigung des FH-Fachbereichs der beruflichen Fachrichtung wird zur Beantragung des Master-Zeugnises beim zuständigen Prüfungsamt der Universität Münster vorgelegt.

Zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst müssen die vollständigen 52 Wochen nachgewiesen werden. Wenn Sie sich in NRW bewerben möchten, benötigen Sie die Bestätigung des Landesamtes für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA). Dazu reichen Sie die Anerkennungsbescheinigung des FH-Fachbereichs der beruflichen Fachrichtung, die aktuellen Immatrikulationsbescheinigungen zusammen mit den Antragsfomularen (s. u.) im LAQUILA ein.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken