Informationen zur Fachpraktischen Tätigkeit

Die Fachpraktische Tätigkeit in einem Umfang von insgesamt 52 Wochen ermöglicht Ihnen einen tieferen Einblick in betriebliche Arbeitsabläufe in Ihrer beruflichen Fachrichtung. Sie dient dem Ziel, die künftigen Lehrer*innen an Berufskollegs mit der Arbeitswelt der Schüler*innen vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll. 

Die Fachpraktische Tätigkeit soll mit den einschlägigen Arbeitstechniken, Arbeitsabläufen und mit Fragen der Betriebsorganisation vertraut machen. Der Schwerpunkt liegt nicht in der Aneignung spezieller Arbeitstechniken, sondern im Kennenlernen von Arbeitsprozessen und des jeweiligen betrieblichen bzw. sozialen Umfelds. Daher sollten vornehmlich Praktikumsorte/-stellen gewählt werden, in denen ausgebildet wird, um (neben der allgemeinen betrieblichen Praxis) Einblicke in die Ausbildungspraxis zu erhalten.

Der Nachweis der Fachpraktischen Tätigkeit ist neben den erforderlichen Hochschulabschlüssen Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst (§1 Abs.1 S.4 und §5 Abs.6 LZV). Dies gilt sowohl für Studierende mit einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemeinbildenden Fach als auch für Studierende mit zwei allgemeinbildenden Fächer für das Lehramt an Berufskollegs

 

Tätigkeitsbereiche bzw. Betriebe finden

Die Fachpraktische Tätigkeit muss hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung der gewählten beruflichen Fachrichtung entsprechen und wird in geeigneten Betrieben, Behörden, sozialen Einrichtungen oder sonstigen Institutionen abgeleistet.

Im Studium mit zwei allgemeinbildenden Fächern sind alle abgeschlossenen Ausbildungen anerkennungsfähig oder es muss bei beruflichen Tätigkeiten ein direkter Bezug zu einem Ausbildungsberuf erkennbar sein. 

Beispielshafte Tätigkeitsbereiche bzw. Betriebe für die Durchführung der Fachpraktischen Tätigkeit sowie anerkennungsfähige Ausbildungsberufe sind für die beruflichen Fachrichtungen in folgender Tabelle zusammengefasst:

 

Nachweis zum Master-Abschluss

Mindesten 4 Wochen (Vollzeit) der Fachpraktischen Tätigkeit müssen bis zum letzten Bachelor-Semester nachgewiesen werden, damit diese als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden können.

Mindestens 27 Wochen der Fachpraktischen Tätigkeit müssen bis zum Master-Abschluss (vor Antrag auf Zeugniserstellung) nachgewiesen werden. Die Anerkennungsbescheinigung des FH-Fachbereichs der beruflichen Fachrichtung (BA-BK) oder die Anerkennungsbescheinigung des IBL (bei zwei allgemeinbildenden Fächern) wird zur Beantragung des Master-Zeugnisses beim zuständigen Prüfungsamt der Universität Münster vorgelegt.

Zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst müssen die vollständigen 52 Wochen (Vollzeit) nachgewiesen werden. Wenn Sie sich in NRW bewerben möchten, benötigen Sie die Bestätigung des Landesamtes für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA). Dazu reichen Sie die Anerkennungsbescheinigung des FH-Fachbereichs der beruflichen Fachrichtung oder des IBL (bei zwei allgemeinbildenden Fächern), die aktuellen Immatrikulationsbescheinigungen zusammen mit den Antragsformularen (s. u.) im LAQUILA ein.

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