Anerkennungen von beruflichen Tätigkeiten
Einschlägige berufliche Tätigkeiten oder abgeschlossene Berufsausbildungen können auf Antrag als Fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.
Näheres regelt die Ordnung zur Fachpraktischen Tätigkeit.
Bitte prüfen Sie anhand der Vorgaben der Ordnung zunächst eigenständig, ob die Anerkennung für Sie in Frage kommen könnte.
Die Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten für die Fachpraktische Tätigkeit erfolgt nach Antrag durch die FH-Prüfungsämter der Fächer (der jeweiligen beruflichen Fachrichtung).
Verfahrensweisen: In 4 Schritten zur Anerkennung
1.) Informationen einholen und Anerkennung prüfen:
-> Informieren Sie sich zunächst mittels der Ordnung!
Ordung zur Fachpraktischen Tätigkeit
2.) Berufliche Tätigkeit nachweisen:
-> Z.B. durch ein Arbeitszeugnis oder ein Ausbildungszeugnis (in Kopie)
3.) Anerkennung beantragen:
-> Antrag mit allen Nachweisen im Prüfungsamt des Fachs (der jeweiligen beruflichen Fachrichtung) einreichen
-> Antragsformular zur Anerkennung der Fachpraktischen Tätigkeit nutzen (siehe Download-Bereich unten).
4.) Anerkennungsbescheinigung erhalten:
-> Sie erhalten abschließend eine Anerkennungsbescheinigung, die Sie zur Beantragung des Master-Zeugnisses im für Sie zuständigen Prüfungsamt der Universität Münster sowie bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst vorlegen müssen.
-> Mit dieser Bescheinigung können Sie ebenfalls die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums beantragen! Weitere Informationen dazu finden Sie im Info-Flyer Verfahrensbeschreibung für das Modul Berufsfeldpraktikum (siehe unten).
Ansprechpersonen
Anerkennungen können im Prüfungsamt Ihrer beruflichen Fachrichtung beantragt werden. (AUSNAHME: Die Anerkennung der FPT für die berufliche Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft wird von Frau Ute Krützmann durchgeführt)