- Wann kann ich in einen neuen Studiengang wechseln?
- Was muss ich tun, um in einen Studiengang zu wechseln?
- Wann werden die Prüfungen aus dem gewechselten Studiengang anerkannt?
- Ich habe mein Lehramts- oder Bachelorstudium am Fachbereich ETI vor dem Wintersemester 2019/20 begonnen und möchte in die neue Prüfungsordnung wechseln. Was muss ich tun?
Wann kann ich in einen neuen Studiengang wechseln?
Der Wechsel in einen anderen Studiengang ist möglich. Zur Prüfung von Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Erst nach Ein- oder Umschreibung wird das Prüfungsamt nach Vorlage eines aktuellen Leistungsnachweises und den dazugehörigen Modulbeschreibungen eine Anerkennung der erbrachten Leistungen beurteilen.
Was muss ich tun, um in einen Studiengang zu wechseln?
Sollten Sie bereits Leistungen erbracht haben, benötigen Sie eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester durch das Prüfungsamt.
Außerdem ist ein Antrag auf Studiengangswechsel zu stellen.
Wann werden die Prüfungen aus dem gewechselten Studiengang anerkannt?
Eine Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen wird erst nach Um-- oder Einschreibung vom Prüfungsamt erfolgen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Ich habe mein Lehramts- oder Bachelorstudium am Fachbereich ETI vor dem Wintersemester 2019/20 begonnen und möchte in die neue Prüfungsordnung wechseln. Was muss ich tun?
Studierenden, die vor dem Wintersemester 2019/20 ihr Lehramts- oder Bachelorstudium am Fachbereich ETI begonnen haben und noch in der alten Prüfungsordnung (PO 2011) eingeschrieben sind, empfehlen wir eine zeitnahe Umschreibung in die neue Prüfungsordnung (PO 2019). Detaillierte Informationen zum PO-Wechsel finden Sie auf unserer gesonderten Webseite zu dem Thema: