Meine Prüfungsordnung ist nicht mehr studierbar. Was kann ich tun?
(Ende des Prüfungsangebots in der PO 2011 für BA Elektrotechnik, BA Wi.-Ing. Elektrotechnik und BA Informatik Ende Wintersemester 2023/24. Ende des Prüfungsangebots in der PO 2011 für BA Elektrotechnik dual und Informatik dual Ende Sommersemester 2025.)
Sie können einen Antrag auf Härtefallregelung beim Prüfungsamt ETI stellen (bis spätestens 26.07.2024). Hierzu wurden alle betroffenen Studierenden per Mail angeschrieben. Bitte kontrollieren Sie Ihren Posteingang. Sollten Sie betroffen sein und dennoch keine Mail vom Prüfungsamt ETI erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine Mail.
Alternativ können Sie auch in die aktuelle Prüfungsordnung wechseln.
Zur Info: Die neue und alte Prüfungsordnung sowie den Studienverlaufsplan Ihres Studienfachs finden Sie auf folgender Seite:
Was passiert, wenn ich ich keinen Antrag auf Härtefallregelung stelle?
Wann kann ich in die neue PO wechseln?
Studierende, die noch in der alten Prüfungsordnung (PO 2011) eingeschrieben sind, müssen jetzt in die neue Prüfungsordnung (PO 2019) wechseln. Da das Prüfungsangebot endet, können Sie sich nicht mehr rückmelden und werden ansonsten exmatrikuliert.
Was muss ich tun, um in die neue PO zu wechseln?
Wenn Sie von der alten in die neue PO wechseln möchten, füllen Sie bitte die erste Seite des Antrags auf Weiterstudium aus.
Hinweis zum Ausfüllen: Im oberen Bereich der Seite 1 notieren Sie Ihren aktuellen Studiengang (z. B. Bachelor Informatik PO 2011) und im unteren Bereich beantragen Sie die Einschreibung in den neuen Studiengang (z. B. Bachelor Informatik PO 2019). Elektrotechnikstudierende ergänzen bitte ihre Vertiefungsrichtung.
Dann senden Sie den unterzeichneten Antrag an das Prüfungsamt. Das Prüfungsamt kümmert sich dann um die Umschreibung und die Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen.
Welche Leistungen aus der alten PO werden anerkannt?
Ein Großteil Ihrer bisherigen Leistungen wird automatisch anerkannt. Die übrigen Module werden gemäß der Anerkennungstabelle verbucht. Bitte beachten Sie, dass auch nicht bestandene Versuche verbucht werden. Leistungen, die nicht anerkannt werden, können eventuell am Ende des Studiums als Zusatz auf Ihrem Zeugnis übernommen werden. Das Prüfungsamt wird Sie nach der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit darüber informieren.
Hinweis für Lehramtsstudierende: Bitte wenden Sie sich bezüglich der Anerkennung an das Prüfungsamt.