1. Europaweit gültige Bestimmungen

a. Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area" der ENQA=European Association for Quality Assurance in Higher Education).

b. Der European Approach (EA) beschreibt den Anwendungsbereich und die Standards zur Qualitätssicherung von Joint Programms.

2. Bundesweit gültige Bestimmungen

a. Hochschulrahmengesetz vom 26.01.1976, neu gefasst durch Bek. v. 19.01.1999, zuletzt geändert am 15.11.2019.

b. Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK), insbesondere: 

  • Des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR),in Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz (HRK), KMK und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 2005 erstmals erarbeitet. Am 16.02.2017 verabschiedete die KMK eine überarbeitete und erweiterte Fassung.

  • Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, am 01.01.2018 in Kraft getreten.

  • Die zum Staatsvertrag dazugehörige Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 - 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag. 

c. Beschlüsse des Akkreditierungsrates zu Kriterien und Verfahrensregeln für Hochschulen und Studiengänge.

3. Bestimmungen für Hochschulen in NRW

a. Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019.

b. Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in Nordrhein-Westfalen (Studienakkreditierungsverordnung - StudakVO) vom 25. Januar 2018.

c. Gesetze über die Ausbildung für Lehrämter

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken