Wer wird worüber befragt?

Ziel externer Evaluationen an unserer Hochschule ist eine Begutachtung und Beratung auf Fachbereichs- und Studiengangsebene aus der Perspektive unabhängiger Expert*innen, in deren Rahmen insbesondere die Ergebnisse der internen Evaluationen und (Weiter-)entwicklungspotenziale für die betrachteten Studiengänge erörtert werden. Externe Expert*innen sind zum einen Fachkolleg*innen anderer Hochschulen oder Vertreter*innen aus der Berufspraxis wie Unternehmensvertreter*innen, Vertreter*innen einschlägiger Verbände und Institutionen, aber auch externe Studierende und Alumni.

Die formalen Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung NRW, in denen die Akkreditierungsanforderungen festgeschrieben sind (bspw. Abschlussbezeichnung, Kreditierung) werden hochschulintern geprüft. Die externen Expert*innen können sich im Rahmen von Peer-Evaluationen und Beiratssitzungen daher auf die fachlich-inhaltlichen Aspekte der Studiengänge konzentrieren. Folgende übergeordnete Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Sind die Qualifikationsziele aktuell und bieten sie eine sinnvolle Perspektive für Studierende? Orientiert sich das Studiengangsprofil an der Nachfrage wahrscheinlicher Berufs- oder Beschäftigungsfelder?
  • Ist das Curriculum unter Berücksichtigung der Eingangsqualifikation im Hinblick auf die Erreichbarkeit der fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele sinnvoll aufgebaut?
  • Sind die personellen und sachlichen Ressourcen ausreichend, damit das Curriculum umgesetzt werden kann?

Warum wird befragt?

Rückmeldungen von Studierenden und Absolvent*innen im Rahmen verschiedener Evaluationen sind wichtig und sind nicht durch externe Begutachtungen zu ersetzen. Gleichzeitig ist der Blick hinaus über den eigenen Tellerrand durch das Einholen einer externen Expertise unabdingbar für eine Weiterentwicklung von Studiengängen, die die Anregungen aus der Scientific Community oder der Berufspraxis einbeziehen möchte. Entsprechend ist die regelmäßige externe Evaluation der Studiengänge eine Anforderung, der alle Hochschulen für die Akkreditierung ihrer Studiengänge oder ihrer QM-Systeme nachkommen müssen.

Wann und wie wird befragt? Was passiert mit den Ergebnissen?

Bei der praktischen Umsetzung der oben genannten Akkreditierungsanforderungen können die Fachbereiche grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen: Peer-Evaluation oder Evaluation durch einen Beirat. Die Verfahren (Zielsetzung, Zusammensetzung der Expertengruppen etc.) sind in der Evaluationsordnung der FH Münster geregelt. 

Im Falle einer Peer-Evaluation wird jedes Studienangebot mindestens alle sieben Jahre einer externen Begutachtung unterzogen. Die Fachbereiche legen hierbei die Zusammensetzung der Gutachtergruppe unter Berücksichtigung der Evaluationsordnung in ihren Besonderen Evaluationsbestimmungen fest. Das QM-Team des Wandelwerks berät die Fachbereiche bzgl. der Zusammensetzung der Gutachtergruppe. Die Fachbereiche stimmen die inhaltlichen Schwerpunkte bei Berücksichtigung der Akkreditierungsvorgaben und den Ablauf des Verfahrens eigenverantwortlich ab.

Bei der Beirats-Evaluation werden die Fachbereiche und ihre Studiengänge über einen längeren Zeitraum kritisch-konstruktiv begleitet. Das Gremium tagt mindestens einmal jährlich. Einzelheiten sind in den Beiratsordnungen der Fachbereiche geregelt.

Neben der Evaluation durch Peers oder durch einen Fachbereichs- oder Studiengangsbeirat können die Fachbereiche in Abstimmung mit dem Präsidium für die externe Evaluation ihrer Studiengänge auch äquivalente alternative Verfahren anwenden.

Zusätzlich wird auf besondere Weise die Perspektive externer Studierender einbezogen: An der FH Münster ergänzt regelmäßig das so genannte Studierendeninterview die sonstigen schriftlichen Evaluationsverfahren (wie z. B. Zweitsemester- oder Studienabschlussbefragung). Die Moderation der Gespräche, an denen neben Studierenden auch jeweils ein Mitglied des Präsidiums teilnimmt, wird durch Mitarbeiter*innen des Wandelwerks und eine*n externe*n Studierende*n übernommen. Das Votum der/des externen Studierenden wird schriftlich dokumentiert. Eine wichtige Aufgabe der Externen ist die Abgabe eines Votums zur Einrichtung neuer Studiengänge, zur fachlich-inhaltlichen Qualität des bestehenden Angebots oder zu Reformüberlegungen. Falls dies aufgrund der Terminierung von Peer-Verfahren oder Beiratssitzungen im Rahmen der genannten Verfahren einmal nicht möglich sein sollte, werden zusätzliche schriftliche Stellungnahmen eingeholt.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Ergebnisse der Beirats-Treffen und Peer-Evaluationen werden zunächst in den Gremien des jeweiligen Fachbereichs diskutiert, z. B. im Dekanat, im Fachbereichsrat oder im Rahmen einer Curriculum-Werkstatt: Sollen Anregungen aufgegriffen werden? Auf welche Weise ist dies konkret möglich? Welche Auswirkungen hätten Änderungen auf andere Aspekte des Studiengangs? Soll vielleicht sogar ein neues Angebot konzipiert werden? Zusätzlich fließen die Ergebnisse der externen Evaluationen in die QM-Gespräche ein, zu denen mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr Vertreter*innen des Fachbereichs, des Präsidiums und des Wandelwerks - Zentrum für Qualitätsentwicklung zusammen kommen. Die Dokumentation der Peer-Evaluationen und Beiratssitzungen sind aus diesem Grund ebenso wie das studentische Votum und ggf. andere externe Stellungnahmen nicht nur für den Fachbereich, sondern auch für das Präsidium und das Team des Wandelwerks zugänglich. Sie ergänzen so die weiteren in der Studiengangsanalyse vor dem QM-Gespräch genutzten Quellen und Verfahren, wie z. B. Auswertungen studentischer Befragungen oder Kennzahlen, und sind auch auf diese Weise wichtige Bezugspunkte für Studiengangsänderungen sowie zukünftige Studiengangsentwicklungen.

Wann werden wozu welche externen Voten eingeholt? Wo können die Fachbereiche Unterstützung erhalten?

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Evaluationsanlässe und die dafür zur Verfügung stehenden Dokumente:

Evaluationsanlass

Evaluationsverfahren

Unterstützende Dokumente

Neukonzeption eines Studiengangs oder Reform eines bestehenden Studiengangs (mit Reformkonzept)

(Reform-)Konzeptevaluation im Rahmen der Beiratsarbeit

  • Leitfragen für externe Expert*innen
  • Muster: Tagesordnung und Protokoll einer Beiratssitzung
  • Vertraulichkeitserklärung und Einwilligung zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

 

Falls der Beirat im Entwicklungszeitraum nicht tagt: Schriftliche Stellungnamen einer hochschulexternen Fachwissenschaftlerin/eines hochschulexternen Fachwissenschaftlers (hochschulextern) und Vertreter*in der Berufspraxis; einzureichen mit dem Studiengangs- oder Reformkonzept

  • Leitfragen für externe Expert*innen
  • Vertraulichkeitserklärung und Einwilligung zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

Schriftliche Stellungnahme einer externen Studentin / eines externen Studenten; einzureichen mit dem Studiengangs- oder Reformkonzept

  • Leitfragen für externe Expert*innen
  • Hinweise zum Verfassen einer studentischen Stellungnahme zu einem Studiengangskonzept der FH Münster
  • Vertraulichkeitserklärung und Einwilligung zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

Kontinuierliches Monitoring eines bestehenden Studiengangs

Evaluation im Rahmen der Beiratsarbeit (jährlich)

  • Leitfragen für externe Expert*innen
  • Muster: Tagesordnung und Protokoll der Sitzung des Beirats
  • Vertraulichkeitserklärung und Einwilligung zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

Peer-Evaluation (mindestens alle sieben Jahre)

  • Leitfragen für externe Expert*innen
  • Hinweise für Peer-Evaluator*innen im Rahmen von Studiengangsevaluationen an der FH Münster
  • Vertraulichkeitserklärung und Einwilligung zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

Einbindung der internen und externen studentischen Perspektive im Rahmen des Studierendeninterviews zur Vorbereitung der QM-Gespräche

Die Abstimmung mit den internen und externen studentischen Evaluator*innen im Rahmen der Vorbereitung der QM-Gespräche erfolgt durch das Wandelwerk.

  • Leitfragen für externe Expert*innen
  • Hinweise zum Verfassen einer (externen) studentischen Stellungnahme zu einem Studiengangskonzept der FH Münster
  • Vertraulichkeitserklärung und Einwilligung zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

Die unten gelisteten Dokumente können Fachbereiche und externe Kolleg*innen bei der Durchführung externer Evaluationen unterstützen. Bitte beachten Sie auch unsere FINDUS-Prozesse Studiengang entwickeln und einrichten und Studiengang ändern. Darüber hinaus steht Ihnen das Team des Wandelwerks gern beratend zur Seite.

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