Masterstudiengang »Design«
Der Masterstudiengang »Design« startet jeweils zum Wintersemester. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt neben der Erfüllung der Voraussetzungen über ein einstufiges Feststellungsverfahren der besonderen konzeptionellen und gestalterischen Eignung.
Die Anmeldung zum Feststellungsverfahren ist vom 20. Januar bis zum 15. März 2024 möglich, der Upload der Bewerbungsunterlagen erfolgt im Anschluss bis zum 10. April 2024.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Ablauf des Feststellungsverfahrens, sowie den einzureichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne die Studieninformation der MSD.
Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums »Design«
Zur Einschreibung in den Masterstudiengang »Design« sind folgende Nachweise erforderlich:
- Der erfolgreiche Abschluss des Bachelor- oder Diplomstudiums in einer Designdisziplin, die zu den Schwerpunkten der MSD zählt (Illustration, Mediendesign, Kommunikationsdesign, Produktdesign) mit mindenstens 210 LP und einem ECTS Grade A oder B, hilfsweise mindestens mit der absoluten Note 2,0. (Achtung: Bei nur 180 LP bzw. einem 6-semestrigen Bachelor bieten wir verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen Anerkennung der fehlenden Leistungspunkte an. Die möglichen Szenarien finden Sie hier.)
- Die erfolgreiche Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen besonderen konzeptionellen und gestalterischen Eignung für den Masterstudiengang.
- Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache (Test DaF4 o. DSH2, gilt für internationale Bewerbende)
Anmeldung zum Feststellungsverfahren
Vom 20. Januar bis einschließlich zum 15. März haben Sie die Möglichkeit, sich über unser myFH-Portal für die Teilnahme am Feststellungsverfahren anzumelden.
Im Zuge der Anmeldung werden Sie gebeten, verschiedene Informationen zu Ihrem Bachelor- oder Diplomstudium anzugeben, sowie ggf. zu Berufserfahrung (Berufstätigkeit und/oder Praktika). Sie sollten zudem ein digitales Porträt von Ihnen bereithalten.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Ihr aussagekräftiges Portfolio sowie die weiteren Bewerbungsunterlagen können Sie nach Anmeldeschluss vom 08. bis zum 10. April 2024 (12 Uhr mittags) über einen dann für Sie freigegebenen Uploadbereich im myFH-Portal einreichen. Der Uploadlink wird Ihnen nach Anmeldeschluss per E-Mail zugesandt.
Folgende Unterlagen werden für eine Teilnahme am Feststellungsverfahren benötigt:
- Ein aussagekräftiges Portfolio (30-50 Seiten) im PDF-Format (16:9)
- Ein Anschreiben mit Darlegung Ihrer Motivation, den Master "Design" an der MSD zu studieren (max. eine DIN-A4-Seite)
- Ein Empfehlungsschreiben (max. eine halbe DIN-A4-Seite) eines Professors/einer Professorin, in dem er/sie darlegt, warum Sie für ein Masterstudium an der MSD geeignet sind
- Ihr Hochschulzeugnis bzw. ein aktueller Notenspiegel mit allen Bachelor(vor)noten, der die Bildung einer Durchschnittsnote ermöglicht, ggf. ein Nachweis über die Anmeldung der Abschlussarbeit
- Ein tabellarischer Lebenslauf
- Ggf. Tätigkeitsnachweise
- Zum Nachweis der noch zu leistenden 30 LP zur Überbrückung eines 6-semestrigen B.A. zum 3-semestrigen M.A. ergänzen Sie bitte einen Vorschlag des von Ihnen gewählten Szenarios zur Überbrückung (siehe Link).
Bitte bündeln Sie Ihre Dateien jeweils im PDF-Format und benennen Sie diese mit Ihrem Nach- und Vornamen sowie mit der entsprechenden Bezeichnung (z. B. »Nachname_Vorname_Lebenslauf«).
Informationen zum Portfolio
Das Portfolio sollte aussagekräftige Arbeitsproben sowie Dokumentationen Ihrer Arbeitsweise umfassen, die Präsentation der Arbeiten sollte möglichst im Querformat als PDF-Datei angelegt sein (16:9) und wie folgt benannt werden: "Nachname_Vorname_Portfolio.pdf".
Filmische Mittel bitte in Videoformaten wie mpg, m4v, mov abspeichern und auf Funktion prüfen. Auch diese Dateien bitte im Titel mit Ihrem Nach- und Vornamen versehen.
Das Datenvolumen ist auf 500 MB pro Datei begrenzt.
Ablauf des Feststellungsverfahrens
Nach dem Upload Ihres Portfolios sowie der weiteren Bewerbungsunterlagen werden Ihre eingereichten Unterlagen im April auf Vollständigkeit geprüft und von der Feststellungskommission gesichtet und bewertet.
Mitte Mai erhalten Sie eine Nachricht, ob Sie das Feststellungsverfahren bestanden haben und mit dem Bescheid über die festgestellte konzeptionelle und gestalterische Eignung gemäß der Anforderungen die Einschreibung beantragen können.
Der Nachweis über ein bestandenes Feststellungsverfahren gilt für den jeweils folgenden Bewerbungszeitraum. Die Frist für die Beantragung der Einschreibung erfahren Sie über das Service Office der FH Münster.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!