Feststellungsverfahren der konzeptionellen und gestalterischen Eignung Master Design
Kurzübersicht
Abschlussgrad | Eignungsfeststellung |
Fachbereich | Design |
Studienbeginn | Wintersemester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Besonderheiten | Das erfolgreiche Bestehen des Feststellungsverfahrens ist Voraussetzung für die Einschreibung zum Studium am Fachbereich Design. |
Voraussetzungen und Anmeldung
Zugangsvoraussetzungen | Für die Anmeldung zum Feststellungsverfahren müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums finden Sie nachfolgend. |
Anmeldung zur Eignungsprüfung | Die Anmeldefrist endet am 15.03.2025. Da das Feststellungsverfahren im Sommersemester stattfindet, erscheint im Bewerbungsportal, dass die Anmeldung zum Sommersemester erfolgt. Nach Bestehen des Feststellungsverfahrens müssen Sie sich zum Wintersemester für den Studiengang im Bewerbungsportal einschreiben. |
Ausführliche Informationen zur Eignungsprüfung
Das Feststellungsverfahren dient dazu, die besondere konzeptionelle und gestalterische Eignung der Studienbewerber*innen festzustellen. Denn nur die studiengangbezogene Eignung kann die Basis für ein erfolgreiches Studium mit qualifiziertem Abschluss sein.