Damit Sie Ihre Abschlussarbeiten im kommenden Sommersemester durchführen können, muss der Antrag spätestens am 07.02.2025 ausgefüllt beim Prüfungsamt eingereicht worden sein. Andernfalls ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Abschlussarbeit wie geplant zu erstellen.



Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken