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Crime Stories - Digitale Selbstlernaufgaben aus dem Strafrecht

Für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Sozialen Arbeit sind juristische Grundkenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten elementar, um später Handlungssicherheit im Beruf zu erreichen. Bei ihrer Tätigkeit bewegen sich Sozialarbeiter sowohl in den häufig abstrakt-formalen Denkweisen der normativen Rechtsordnung als auch in ständig wechselnden konkreten Lebenssachverhalten. Sie müssen in ihrer Arbeit beides integrieren können.
Gleichzeitig wird in der Lehre deutlich, dass sowohl das Verstehen und die Auseinandersetzung mit juristischen Normen schwerfällt wie auch die Anwendung des Normativen auf konkrete Lebenssachverhalte. Dies wird noch verstärkt, wenn rechtliche Inhalte als strukturierter Frontal-Input dargeboten werden. Dennoch sind zur Anwendung von Recht bestimmte Grundkenntnisse vorab erforderlich.
Auch die Nachbereitung juristischer Seminare mittels Fachliteratur bereitet oft Schwierigkeiten. Dies hängt u.a. mit Rezeptionsgewohnheiten und dem üblichen Medienkonsum von Studierenden zusammen: die für juristische Texte erforderliche präzise argumentative Textarbeit wird häufig zugunsten leichter konsumierbarer Rezeptionsformen vernachlässigt.

Ferner zeigen Evaluationen von Rechtsveranstaltungen in Studiengängen des Fachbereichs Sozialwesen, dass es den Studierenden schwerfällt, sich rechtlich abstrakte Inhalte anzueignen. Die Verknüpfung mit Anforderungen in der späteren beruflichen Praxis wird ihnen häufig nicht klar. Entsprechend gering ist die Motivation, sich mit diesen subjektiv als anstrengend empfundenen Inhalten auseinander zu setzen.
Demgegenüber belegen jedoch Erfahrungen aus Gerichtsbesuchen mit Studierenden (welche nur in kleinen Gruppen und nur in bestimmten Verfahren möglich sind), dass das Interesse der Studierenden durch anschauliche, konkrete Einzelfälle sehr wohl zu wecken ist. Dieses motiviert dann durchaus zum arbeitsaufwändigen Übertrag des konkreten Falls auf die abstrakte Ebene rechtlicher Regelungen.

Das Projekt will also an folgenden Punkten ansetzen:
1. Aneignung komplexer, abstrakter Inhalte einüben
2. Rezeptionsgewohnheiten der Studierenden nutzen (Videos ergänzend zu Text)
3. Selbstlernen statt Frontal-Input (Einzeln oder in Gruppen, je nach Bedarf)
4. Mit problembasiertem Lernen (Lernen am Einzelfall) zum Selbstlernen motivieren
5. Selbststudium moderieren und Lernstand reflektieren in Präsenzphasen

Als besonders geeignet für Veränderungsansätze erscheint zunächst das anschauliche und klar begrenzte Rechtsgebiet des Strafrechts.

Die Projektlaufzeit ist vom 1.10. 2017 bis 28.02.2019 geplant. In dieser Zeit sind folgende Umsetzungsschritte vorgesehen:

Phase 1: Konzeption: 1.10.2017 - 28.2.2018
Auswahl und Erarbeitung anschaulich umsetzbarer Strafrechtsfälle durch die Antragstellerin, die relevante Bezüge zum Beruf des Sozialarbeiters aufweisen und zudem Variationsmöglichkeiten zur Weiterbearbeitung beinhalten, ggf. Gespräche mit Praktikern zur Berufsrelevanz der Fälle. Umsetzung der Fälle in Drehbuchskripte. Abstimmung der Drehbuchskripte mit der Produktionsfirma (Machbarkeit) und ggf. Überarbeitung der Skripte durch die Antragstellerin.
Parallel dazu bis ca. 30.6.2018 Erarbeitung von passenden Lehr- und Lerninhalten zu den Skripten für die Präsenzphase, aber auch von Materialien und Arbeitshilfen für die Selbstlernphase (Rechercheanleitungen etc.) durch die Antragstellerin.

Phase 2: Produktion der Filmfälle: 1.3.2018 - 30.10.2018
Parallel zur Erarbeitung der Begleitmaterialien durch die Antragstellerin beginnt die die Produktionsfirma mit der Vorproduktion und der Produktion der ersten 3 Filmfälle. Die Antragstellerin hat Erfahrung mit der Produktion von Lehr-Lernfilmen in Zusammenarbeit mit Medienfirmen und möchte daher eine enge Rückkopplung sicherstellen. Nach Feedback zu den ersten drei Filmen und ggf. Überarbeitung durch die Produktionsfirma werden die übrigen Filmfälle entsprechend produziert, was erfahrungsgemäß nach dem ersten Überarbeitungsturnus schneller erfolgt. Nach Vertonung und Postproduktion erfolgt ein abschließendes Feedback durch die Antragstellerin mit ggf. letzten Überarbeitungen, so dass die Filme zum Wintersemester 2018/19 fertig gestellt sind, ebenso wie die Begleitmaterialien. Beides wird bei Ilias eingestellt, Lehrmaterialien auch in der Präsenz verwendet. Die Kostenkalkulation für die Filme basiert auf einer ersten Schätzung einer Produktionsfirma, die für die FH Münster bereits mehrfach Lehrfilme erstellt hat und didaktisch-wissenschaftliche Vorerfahrung mitbringt.
Parallel zum letzten Überarbeitungsschritt wird von der Antragstellerin, ggf. gern in Zusammenarbeit mit dem Wandelwerk, ein Evaluationskonzept erarbeitet.

Phase 3: Einsatz in der Lehre und Evaluation: 1.11.2018 - 28.2.2019
Im Wintersemester 2018/19 sollen die Filmfälle innerhalb des neuen Modulkonzepts (blended learning) in der Präsenzlehre des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit eingesetzt werden. Das Seminar umfasst 20-50 Personen, die über ihren Ilias-Zugang beliebig oft auf die Filme und Begleitmaterialien zugreifen können. In der Mitte und am Ende der Lehrveranstaltungsphase erfolgen Evaluationen durch Befragungen der teilnehmenden Studierenden gemäß des erarbeiteten Konzepts. Die Auswertung der Evaluation und die Verschriftlichung des Berichts erfolgt bis 28.2.2019.

Die Präsenzlernphasen im Modul Strafrecht sollen sich formal und didaktisch verändern.
Formal besteht die Veränderung in einer stärkeren Fokussierung der Kompetenzorientierung (Anwendung und Übung statt Input) und in der Umstellung auf blended learning, mit einer Reduzierung der Präsenzzeit und einer Ausdehnung der Selbstlernphasen. Dies kommt sicher auch dem hohen Anteil berufstätiger Studierender im Fachbereich Sozialwesen zugute. Didaktisch besteht die Veränderung der Präsenzveranstaltungen darin, dass nur noch ein geringes Mindestmaß an Frontal-Input durch den Lehrenden zu Beginn gegeben wird, und die Studierenden dann an konkreten Fällen aus dem Strafrecht mit Bezug zur Sozialen Arbeit arbeiten sollen. Um diese Fälle zu bearbeiten, ist es notwendig, sich mit den jeweiligen Rechtsnormen auseinander zu setzen und sich dabei auch Struktur und Grundsätze des Rechts anzueignen. Dieses Vorgehen des problembasierten und kompetenzorientierten Lernens ist grundsätzlich nicht neu und nachgewiesenermaßen erfolgreich. in dem aktuellen Projekt soll jedoch folgenden Problemen entgegengewirkt werden:
1. Studierende bearbeiten den Fall nicht, sind für Präsenz nicht vorbereitet
Die Studierenden sollen zur Bearbeitung stärker als bisher motiviert werden, weil die Fälle, Ihren Rezeptionsgewohnheiten entsprechend, als kurze, witzige, animierte Videos dargeboten werden. Dabei ist es wichtig, dass das Video nicht nur den Inhalt transportiert, sondern vor allem so genannten der „replay-value" hat - also den Anreiz, das Video nochmal anzusehen um etwas Neues zu entdecken oder ein Detail nochmal zu erleben. Dies wird z.B. erreicht durch Einbau von Details zur Unterhaltung, die teils mit humoristischen Fakten verknüpft werden oder Einbau von Dingen, die analog zu juristisch relevanten Fakten leicht übersehen (bzw. auf die Schnelle nicht wahrgenommen) werden. Diese bieten dann auch erste Ansatzpunkte für studentische Gespräche („Hast Du das gesehen...?") zu den Lehrfilmen und damit zur Auseinandersetzung mit den dahinter stehenden juristischen Inhalten. Schon das bloße Ansehen des Videos motiviert zur Bearbeitung weitaus eher als ein schriftlicher Fall. zusätzlich kann man der Besprechung im Plenum wohl nur folgen, wenn der Fall ansatzweise selbst bearbeitet wurde.
2. Studierende konsumieren nur Online-Inhalte, keine Präsenzzeiten
Die Lösung der Fälle, inkl. Bearbeitungsweg wird nicht im Video vermittelt, allenfalls werden dort Hinweise auf hilfreiche Quellen zur Bearbeitung gegeben. Wer die Lösung wissen will, muss also die Präsenzveranstaltung besuchen. Dort wird nicht die Lösung präsentiert, sondern die Studierenden zuerst nach Ihrer Bearbeitungsstrategie befragt, um aufzuzeigen, dass unterschiedliche Quellen unterschiedliche Qualität haben (Wikipedia vs. Gesetzeskommentar). Die Lehrende moderiert diesen Austauschprozess. Hierdurch soll nicht nur Kompetenzlernen gefördert werden, sondern die Studierenden sollen auch motiviert werden, bei der Bearbeitung des nächsten Falles hochwertige, zuverlässige Quellen zu verwenden. Zum Teil sollten die Fälle auch so konstruiert sein, dass es nicht nur eine mögliche Variante gibt und verschiedene Eventualitäten des Falls im Plenum diskutiert werden können, etwa abhängig von beruflichen Schwerpunkten der Studierenden. Die Lösung soll durch Studierende vorgestellt werden. Die Lehrende fungiert als Moderator des Lernprozesses und gibt durch Fragen Hinweise, wo auch andere Lösungen in Frage kommen könnten oder korrigiert bei falschen Informationen. Im Anschluss an die Veranstaltung werden Materialien zur Lösung bereitgestellt, aber keine Musterlösung, um zum Bearbeiten zu motivieren. Fragen können immer in den Präsenzzeiten gestellt werden.
3. Studierende können Ihren Lernstand nicht einschätzen
Bei der Besprechung der Fälle im Plenum können die Studierenden Ihre Lern- und Recherchewege reflektieren und erhalten über die Lösung des Falles und die Besprechung von Varianten eine Rückmeldung dazu, wie gut ihre Leistung war, ohne dass sie von Lehrenden bewertet werden. Viele Studierende ziehen eine solche Selbsteinschätzung einer Fremdbewertung vor und nehmen das Ergebnis dementsprechend ernst.

 

Projektleitung


Prof. Dr. Ruth Linssen M.A.
Fachbereich Sozialwesen
Friesenring 32
48147 Münster
Tel: 0251 83-65819
Fax: 0251 83-65702

linssenfh-muensterde

Projektzeitraum


vom 01.10.2017 bis 01.03.2019
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