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Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung vor dem Hintergrund der EuGH-Urteile

Die fehlende weitergehende Trennung von verwertbaren und zu beseitigenden Abfällen und deren Deklaration als Abfälle zur Verwertung zum Zweck der kostengünstigen Entsorgung auf Deponien und in Verbrennungsanlagen wurde als eine wesentliche Ursache dafür angesehen, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern immer weniger Abfälle aus dem Gewerbe überlassen wurden (SRU, 2004).
Mit Umsetzung der Ablagerungsverordnung zum 01.06.2005 und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Vorbehandlung haben sich die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert.
Die bis zu diesem Zeitpunkt in vielen Gebietskörperschaften vorhandenen freien Kapazitäten in Müllverbrennungsanlagen und auf Deponien haben in den letzten Jahren zu einem verzerrten Preisgefüge auf dem Entsorgungsmarkt geführt. Aktuell sind die Müllverbrennungsanlagen vollständig ausgelastet.
In der in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Bedeutung besitzenden Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurden konkrete Vorgaben für die verschiedenen Beteiligten formuliert. So wird u. a. von den Betreibern von Vorbehandlungsanlagen in § 5 GewAbfV die Einhaltung einer Verwertungsquote von mindestens 85 % für gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und gemischte Bau- und Abbruchabfälle spätestens ab dem 01.01.2005 verlangt. Diese Quote wurde in den vergangenen zwei Jahren von 65 % in 2003 über 75 % in 2004 gesteigert.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW den Stand der Aufbereitungstechnik bei den Gewerbe- und Baumischabfallsortieranlagen in NRW ermitteln lassen. LASU war hierbei unterstützend tätig.
Folgende Fragestellungen sollten untersucht werden:
Wie stellt sich die Behandlungssituation für die Abfälle aus dem gewerblichen Bereich ab dem 01.06.2005 dar?
Welche Anlagenstruktur (Technik, Kapazitäten) ist vorhanden?
Welche Mengen werden derzeit in diesen Anlagen behandelt und welche Mengen stammen hiervon aus dem benachbarten Ausland?
Welche Veränderungen sind möglicherweise im Hinblick auf die Umsetzung der GewAbfV sinnvoll bzw. notwendig?

 

Projektleitung


Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme
Fachbereich Bauingenieurwesen
Corrensstraße 25
48149 Münster
Tel: 0251 83-65253
Fax: 0251 83-65260

flammefh-muensterde

Dieses Projekt wurde von Prof. Dr.-Ing. Bernhard Gallenkemper geleitet, der sich mittlerweile im Vorruhestand befindet.

Mitarbeitende


  • Dipl.-Ing. Gotthard Walter

Projektzeitraum


vom 01.01.2005 bis 01.01.2006

Kooperationspartner


  • Infa, Ahlen
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