Lehr- und Lernformen
Vorlesung (Studienbriefe zum Selbststudium) und Übungen (Selbststudium/Präsenz)
Lernergebnisse/ Kompetenzen
Die Studierenden kennen die Grundlagen des Wirtschaftsrechts (u. a. Handels-, Vertrags- und Arbeitsrecht) und können diese bei ihren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen. Sie haben ein grundsätzliches Verständnis der juristischen Denk- und Arbeitsweise einerseits und des Deutschen Rechtssystems Die Studierenden können betriebswirtschaftliche Fragestellungen auch aus der juristischen Perspektive erfassen und bewerten. Sie verstehen das "Juristendeutsch" und können sich daher mit Experten auseinandersetzen. Die Studierenden kennen und verstehen
- die Rechtsgeschäftslehre des BGB und verschiedene Arten von Rechtsgeschäften,
- die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse,
- das HGB als Ergänzungsrechtsordnung zum BGB
- die wesentlichen Personen-/Kapitalgesellschaftsformen sowie deren Spezifika in Bezug auf Gründung, Haftung, Organe etc.
Sie haben die Fähigkeiten,
- die Vorschriften des Wirtschaftsprivatrechts anzuwenden,
- wirtschaftsprivatrechtliche Fälle in Grundzügen zu lösen,
- zu beurteilen, in welchen rechtlichen Organisationsformen unternehmerische Tätigkeit stattfinden kann,
- zu beurteilen, welche Risiken mit der Wahl der entsprechenden Organisationsform einhergehen.
Inhalte
Durch die Darstellung der wichtigsten zivilrechtlichen Vorschriften und Zusammenhänge wird ein fundamentaler Überblick über Lösungsmöglichkeiten für die in der betriebswirtschaftlichen Praxis relevanten Probleme gegeben.
• Grundzüge des Vertragsrechts
• Grundzüge des Handelsrechts
• Grundlagen der Unternehmerhaftung
• Grundzüge des Arbeitsrechts
Teilnahmevoraussetzungen
keine
Prüfungsform
Klausur (Dauer: 90 Minuten) oder mündliche Prüfung (Dauer 30 Minuten) am Ende des 8. Semesters
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: Mindestens 40 ECTS aus den Modulen der ersten 4 Semester