Ziel ist es, ein grundsätzliches Verständnis der juristischen Denk- und Arbeitsweise einerseits und des Deutschen Rechtssystems andererseits zu schaffen. Die Studierenden sollen so befähigt werden, sich mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen auch aus der juristischen Perspektive zu befassen. Sie verstehen das "Juristendeutsch" und können sich daher mit Experten auseinander setzen.
Die Studierenden kennen und verstehen
- die Rechtsgeschäftslehre des BGB und verschiedene Arten von Rechtsgeschäften,
- die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse,
- das HGB als Ergänzungsrechtsordnung zum BGB
- die wesentlichen Personen-/Kapitalgesellschaftsformen sowie deren Spezifika in Bezug auf Gründung, Haftung, Organe etc.
Sie erwerben die Fähigkeiten,
- die Vorschriften des Wirtschaftsprivatrechts anzuwenden,
- wirtschaftsprivatrechtliche Fälle in Grundzügen zu lösen,
- zu beurteilen, in welchen rechtlichen Organisationsformen unternehmerische Tätigkeit stattfinden kann,
- zu beurteilen, welche Risiken mit der Wahl der entsprechenden Organisationsform einhergehen.
Inhalte
Vorlesung: Lernbriefe
Durch die Darstellung der wichtigsten zivilrechtlichen Vorschriften und Zusammenhänge wird ein fundamentaler Überblick über Lösungsmöglichkeiten für die in der betriebswirtschaftlichen Praxis relevanten Probleme gegeben.
- Grundzüge des Vertragsrechts
- Grundzüge des Handelsrechts
- Grundlagen der Unternehmerhaftung
- Grundzüge des Arbeitsrechts
Übungen
Präsenzunterricht mit Fallstudien und Anwendungsbeispielen aus dem Bereich der Arbeitgeber der Studierenden und Lernbriefe
Prüfungsform
Klausur (oder mündliche Prüfung) am Ende des 4. Semesters; Klausurdauer: 90 Minuten
(Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: keine)