Masterthesis/ Kolloquium/ Exmatrikulation

Masterthesis

Lernziele

Befähigung innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Fragestellung in fachlichen Einzelheiten als auch in fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen, fachpraktischen Methoden selbständig zu bearbeiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie müssen als Gasthörer/in an einer der beteiligten Fachhochschule zugelassen und mindestens 80 Credits aus Modulprüfungen gem. §19 Masterprüfungsordnung erworben haben.

Themenauswahl

Das Thema Ihrer Thesis schlagen Sie selbst vor. Zu einem solchen Themenvorschlag gehören:
  • Der "Arbeits-"Titel
  • Ein Absatz zum Ziel der Thesis
  • Erste Literaturhinweise
  • Ihre Kontaktdaten

Bearbeitungszeitraum

  • Die Bearbeitungszeit (von Ausgabe bis zur Abgabe) beträgt min. drei und max. vier Monate.
  • Das Thema der Masterthesis kann nur einmal u. nur innerhalb des ersten Monats des Bearbeitungszeitraums ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden.
  • Die Masterthesis ist fristgemäß beim Prüfungsausschuss einzureichen. Der Abgabezeitpunkt der Masterthesis ist aktenkundig zu machen.
Wichtig!! Die Masterthesis und alle Prüfungen müssen bis zum letzten Kalendertag des laufenden Semesters abgeschlossen sein, sonst wird eine Rückmeldung (und damit auch die Zahlung) für das Wintersemester erforderlich! Nur das Kolloquium darf in das folgende Semester fallen.

Umfang

  • 80 - max. 100 Textseiten à 35 Zeilen
  • Deckblatt (Bezeichnung Masterthesis, vollständiger Name des/der Studenten/in, Anschrift, Thema, betreuender Fachhochschullehrer, Zweitprüfer, Ort, Datum)
  • Erklärung, dass die Masterthesis selbständig angefertigt wurde und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.

Bewertung

  • Die Masterthesis ist von 2 Prüfenden zu bewerten, von denen eine oder einer Professorin oder Professor einer der am Weiterbildenen Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft beteiligten Fachhochschulen sein muss.
  • Die zweite Person wird vom Prüfungsausschuss (Vorschlag von Ihnen wird berücksichtigt) bestimmt.
  • Bei nicht übereinstimmender Bewertung durch die Prüfenden wird die Note der Masterthesis aus dem arithmetischen Mittel gebildet.
  • Die Masterthesis kann jedoch nur dann als ausreichend oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei der Noten ausreichend oder besser sind.
  • Die Bewertung der Masterthesis ist spätestens acht Wochen nach Abgabe der Arbeit dem Studierenden mitzuteilen.

Bewertungskriterien

  • Inhalt: Schwere, Komplexität und Umfang der Aufgabe
  • Begründete Wahl geeigneter Methoden
  • Gliederung: Ausgewogen und den Anteilen der Arbeit angemessen
  • Layout: zum Beispiel Lesbarkeit des Textes und der Abbildungen, Kopf-/Fußzeilen, Verzeichnisse und Anhänge: zum Beispiel Glossar, Abkürzungsverzeichnis
  • Literatur: z. B. Zitierweise, Aktualität
  • Stil, Orthographie, Grammatik und Interpunktion

Kolloquium

Lernziele

Das Kolloquium ergänzt die Masterthesis und ist selbständig zu bewerten. Es dient der Feststellung, ob die Kandidatin oder der Kandidat befähigt ist, die Ergebnisse der Masterthesis, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen und selbständig zu begründen sowie ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Dabei soll auch die Bearbeitung des Themas der Masterthesis mit der Kandidatin oder dem Kandidaten erörtert werden.

Zulassungsvoraussetzung

  • § 21 Abs. 1 MPO genannten Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterthesis sowie bei der erstmaligen Zulassung zum Kolloquium die Zulassung als Gasthörer an einer der beteiligten Fachhochschulen nachgewiesen sind.
  • Alle Modulprüfungen bestanden und damit 90 Credits aus den Modulprüfungen gemäß § 19 MPO nachgewiesen sind.
  • Die Masterthesis mindestens als "ausreichend" (4.0) bewertet worden ist.

Antrag auf Zulassung

  • Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten.
  • Nachweise über Zulassungsvoraussetzungen sind beizufügen.
  • Erklärung über bisherige Versuche zur Ablegung entsprechender Prüfungen sowie darüber ob einer Zulassung widersprochen wurde ist abzugeben.
  • Der Prüfling kann die Zulassung zum Kolloquium bereits bei Meldung zur Masterthesis beantragen. In diesem Fall erfolgt die Zulassung zum Kolloquium, sobald dem Prüfungsausschuss alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorliegen. Für die Zulassung zum entscheidet der Prüfungsausschuss gem § 21 Abs. 4 MPO

Bewertung

Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung mit einer Zeitdauer von mindestens 30 Minuten, maximal 45 Minuten durchgeführt und von den Prüfenden der Masterthesis gemeinsam abgenommen und bewertet. Im Fall des § 22 Abs. 6 Satz 5 MPO wird das Kolloquium von den Prüfenden abgenommen, aus deren Einzelbewertungen die Note der Master Thesis gebildet worden ist. Für die Durchführung des Kolloquiums finden im Übrigen die für mündliche Modulprüfungen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

Exmatrikulation
Alle Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Prozess Abschlussphase (Findus)
Das ITB stellt eine interaktive Prozessbeschreibung bereit, die Sie sich durch den kompletten Vorgang leitet von der Erstellung und Anmeldung der Masterthesis bis hin zu Kolloquium und Exmatrikulation. Sämtliche benötigte Anträge und Unterlagen sind in dem Prozess mit Erklärungen bereitgestellt.

Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten

Titelfoto zum Leitfaden Wissenschaftliches Arbeiten am ITB
Das Institut für Technische Betriebswirtschaft hat sich auf eine einheitliche Gestaltung der Abschlussarbeiten geeinigt und hierzu einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser liegt kostenlos im ITB aus. Zudem stellen wir Ihnen den Leitfaden zum Download bereit.
Bitte bedenken Sie, dass Prüfer aus anderen Fachbereichen ggf. eine andere Darstellung wünschen. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie vorab mit Ihrem Prüfer Vorgehensweise und Formalia besprechen.
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