Anerkennung von Leistungen

Sie haben die Möglichkeit, bis zu 3 Leistungspunkte (LP) durch Fächer der Persönlichkeitsentwicklung oder einen Auslandsaufenthalt (Auslandsstudium/-praktikum) angerechnet zu bekommen. Anerkennungsfähig sind:

  • Auslandssemester an einer kooperierenden Hochschule mit bestandenen Prüfungen (2 LP)(zusätzlich zu den anrechenbaren Modulen aus dem Learning Agreement)
  • einschlägiges Auslandspraktikum von mind. 12 Wochen nach Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung bzw. eines qualifizierten Zeugnisses (2 LP)
  • erfolgreiche Teilnahme an der Spring/Summer/Autumn/Winter School der FH Münster (2 LP)
  • Pluspunktzertifikate anrechenbarer Veranstaltungen (ausgenommen Englischkurse + Praxisphase) (14 Pluspunkte = 1 LP)

Learning Agreement

Falls Sie einen Auslandsaufenthalt planen und sich Module von dort anerkennen lassen möchten, sprechen Sie dies bitte vorab mit Ihren Dozenten und dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studienganges ab. Lassen Sie sich dieses schriftlich im Learning Agreement bestätigen. Dem Learning Agreement fügen Sie bitte die Modulbeschreibungen der Partnerhochschule hinzu.

Ohne eine vorherige Absprache mit schriftlicher Bestätigung im Learning Agreement können wir nicht sicherstellen, dass eine Anerkennung der Module möglich ist, wenn Sie aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Darüber hinaus werden Ihnen 2 Leistungspunkte für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt angerechnet.

Prüfungsordnung

Prüfungen schreiben mit Beeinträchtigung: Nachteilsausgleich

Um die Chancengleichheit zu sichern, gibt es in allen Prüfungsordnungen der FH Münster Regelungen zum Nachteilsausgleich.

Psychologische Beratung

Probleme im Studium, Stress in der Partnerschaft, Spannungen mit den Eltern - manchmal wächst einem alles über den Kopf. Die Zentrale Studienberatung unterstützt Sie!

Studieren mit Kind /während der Schwangerschaft

Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen schreiben während der Schwangerschaft. Welche Regelungen sind für mich wichtig?
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