Die Studierenden sollen die Zusammenhänge zwischen Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung sowie die Aufgaben, Funktionen und Ziele der Investitions- und Finanzierungsrechnungen verstehen lernen. Die Studierenden lernen, mittels unterschiedlicher Investitionsverfahren die Vorteilhaftigkeit von einzelnen Investitionsvorhaben zu bewerten. Ebenso sollen sie den Kapitalbedarf zur Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität ermitteln können und Instrumente zur Kapitalbeschaffung und Strukturierung beurteilen können.
Gefördert werden sollen insbesondere unternehmerisches und vernetztes Denken unter Berücksichtigung rentabilitätsorientierter Kriterien in allen unternehmerischen Tätigkeits- und Entscheidungsbereichen. Um die Qualifikationsziele zu erreichen, werden neben der Vorlesung Übungen angeboten, bei denen die in der Vorlesung erworbenen Studieninhalte anhand von Aufgaben gefestigt werden.
Inhalte
Vorlesung: Studienbriefe
- Grundlagen betriebswirtschaftlicher Investitionsentscheidungen
- Statische Investitionsrechenverfahren
- Dynamische Investitionsrechenverfahren
- Alternative Investitionsrechnungskonzepte
- Shareholder Value Ansatz
- Grundlagen betriebswirtschaftlicher Finanzierungsentscheidungen
- Ermittlung des Kapital- und Liquiditätsbedarfs
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Innenfinanzierung
- Finanzierungswirkungen des Gewinns
- Finanzierungswirkungen von Abschreibungen, Pensionsrückstellungen und Kapitalfreisetzungen
- Außenfinanzierung
- Eigenfinanzierung
- Langfristige und kurzfristige Fremdfinanzierung
- Leasing und Factoring
- Mischformen der Finanzierung
- Innovative Finanzierungsinstrumente
- Auswirkungen von Basel II auf die Finanzierung von Unternehmen
- Ranking
- Existenzgründung
- Unternehmensnachfolge
Teilnahmevoraussetzungen
Kenntnisse der Grundlagenfächer (Modul 1.1 "Allgemeine Bwl", Modul 1.4 "Mathematik", Modul 3.3 "Statistik", Modul 4.1 "Rechnungswesen" und Modul 6.1 "Controlling"
Prüfungsform
Klausur (oder mündliche Prüfung) am Ende des 7.Semesters; Klausurdauer: 90 Minuten
(Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: keine)