Wir freuen uns, die Studierenden des 1. Semesters an unserer Hochschule begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg im Studium!

Prüfungsanmeldezeitraum

Für die Prüfungstermine bis zum 30.06.24 gilt

der Anmeldezeitraum: 01.03.24 - 30.04.24

Für die Prüfungstermine ab dem 01.07.24 gilt

der Anmeldezeitraum: 01.03.24 - 30.06.24

 

Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!




Studienbeitragsbescheid

Der Bescheid über den Studienbeitrag des Sommersemesters 2025 in Höhe von 1.250 Euro wird Anfang Februar und für die Erstsemester Anfang März an Ihr FH-Emailkonto versandt.

Präsenzplan und Raumübersicht

Die Einführungsveranstaltung für das 1. Semester findet am 15. März 2025 ab 9:30 im Raum S5 statt. 

Im myFH-Portal können Sie Ihren persönlichen Stundenplan erstellen, indem Sie die relevanten Module im System belegen. Eine Anleitung dazu finden Sie im ILIAS.

Untenstehend finden Sie bereits die vorläufigen Präsenzpläne des WS24_25.

Die Anmeldung zu den jeweiligen Prüfungen erfolgt als zusätzlicher Schritt ebenfalls über das myFH-Portal. Die Fristen dafür werden durch das Prüfungsamt bekannt gegeben.  

Lernplattform ILIAS

Das ILIAS-SYSTEM der FH Münster bietet Ihnen den Zugriff auf unsere Lernbriefe.

Semestervertreter

Bescheinigungen

Unter unserer Rubrik ITB A-Z finden Sie alle wichtigen Dokumente, die Sie während des Studiums benötigen. So auch Bescheinigungen, die Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

Beitragsordnung

Unter unserer Rubrik ITB A-Z finden Sie die aktuelle Beitragsordnung.

Bildungsurlaub

Leider besteht kein Anspruch auf Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Hochschulen gehören nach den nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz im Allgemeinen nicht zum Kreis der Einrichtungen, die "anerkannte Bildungsveranstaltungen" im Sinne des AWbG anbieten dürfen. Weiterbildung wird im Gesetz als weiterführende Bildung über die Schulen und Hochschulen hinaus gesehen (Sprachschulen, VHS usw.). Herr Brinkhaus kann Ihnen jedoch gerne eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Veranstaltung, die an einem Wochentag stattfindet, ausstellen. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er Sie auf freiwilliger Basis für die Weiterbildung freistellt.

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