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Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Sobald Sie einen festen Wohnsitz haben, sollten Sie sich innerhalb weniger Tage im Einwohnermeldeamt anmelden. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass, den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde", Ihren Ausweis sowie eine "Wohnungsgeberbescheinigung".

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie mit einem Visum eingereicht sind, müssen Sie in der Regel innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes eine Aufenhaltserlaubnis beantragen.
Sie müssen dafür einen Nachweis zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes mitbringen (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium). Bei Lebensunterhaltskosten von 992 Euro im Monat sind dies über 11.904 Euro pro Jahr.

Bei der Stadt Münster stellen Sie über die Internetseite eine Terminanfrage. Sie werden dann von der Behörde kontaktiert per Email oder per Post.
Bei einer Verlängerung reicht eine Terminanfrage drei Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
In Steinfurt werden sie von der Ausländerbehörde per Post angeschrieben und zu einem Termin eingeladen, nachdem sie sich im Einwohnermeldeamt angemeldet haben. 
In anderen Orten melden Sie sich direkt bei der Behörde und bitten um einen Termin.

Krankenversicherung

Krankenversicherungskarte

Für alle internationalen Studierenden gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung. In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen sind die Beiträge festgelegt, aktuell sind es um die 110€ / Monat. Es gibt verschiedene Versicherungs-Anbieter mit vergleichbaren Leistungen. Sie erhalten eine Chipkarte und werden bei Ärzten oder in Krankenhäusern ohne Rechnung behandelt (Ausnahme sind besondere Behandlungen wie Zahnersatz, etc).

Die privaten Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Leistungen und Tarife an. Eine Behandlung zahlen Sie zunächst selbst und das Geld wird im Anschluss erstattet, wenn Sie die Rechnung einreichen. Bitte klären Sie vor aufwändigen Behandlungen vorher ab, ob die Kosten übernommen werden.
Wenn Sie eine private Versicherung wählen, müssen Sie zur Einschreibung eine "Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht" vorlegen. Diese bekommen Sie in Geschäftsstellen von gesetzlichen Krankenversicherern. Achtung: Mit einer Befreiung können Sie im Laufe des Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Sie können zwischen den beiden Versicherungen wählen bis zum 30. Geburtstag und bis zum Ende des 14. Fachsemesters.

Studierende aus den EU-Ländern und weiteren Staaten besitzen eine "European Health Insurance Card" (kurz EHIC) und benötigen keine zusätzliche Versicherung; der Versicherungsschutz besteht auch in Deutschland. Sobald Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie einer gesetzlichen Versicherung beitreten.

Für den Aufenthalt in Deutschland empfehlen wir zusätzlich eine Haftpflichtversicherung.

Kosten für Lebensunterhalt

Kosten

Sie sollten mit monatlichen Kosten von über 992 Euro rechnen. Dies kann variieren je nach Ihrer Wohnsituation und sonstigen Bedürfnissen. Der größte Teil muss für die Miete eingeplant werden.

Der Finanzierungsnachweis wird ab dem Wintersemester 2024/25 auf 992 Euro pro Monat angesetzt. Für die Erteilung eines Visa oder einer Aufenthaltserlaubnis wird somit ein jährlicher Betrag von über 11.904 Euro fällig.

Rundfunkbeitrag

Internationale Studierende müssen einen monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 € bezahlen. Diese Summe wird verwendet zur Finanzierung des öffentlich-rechlichen Medienangebots. Der Beitrag wird eingezogen von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Sie erhalten dazu nach Ihrem Einzug einen Brief mit der Aufforderung zur Zahlung. Bitte nehmen Sie die Zahlung ernst - es kann negative Folgen für Sie haben, wenn Sie den Betrag nicht zahlen.

Nebenjob in Deutschland

Internationale Studierende dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten, bis zu 20 Stunden in der Woche. Bitte beachten Sie: Sie dürfen sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten.

Wenn Sie mehr arbeiten möchten, benötigen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.

Ausnahme ist die Arbeit als "wissenschaftliche Hilfskraft", denn diese kann zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss trotzdem informiert werden. 

Wenn Sie einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf das Studium besuchen, dürfen Sie nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde arbeiten und nur in der Ferienzeit.



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