Das EU-Projekt "INTERLOCALITY"
Rechtliches
In der Regel können internationale Studierender aus Drittstaaten nach dem Studium ihre Aufenthaltserlaubnis zum "Zweck der Arbeitsplatzsuche" um 18 Monate verlängern. Danach müssen Sie eine Stelle vorweisen, die zu Ihrem Studium passt.
In den 18 Monaten der Suche ist eine Erwerbstätigkeit ohne Einschränkung erlaubt. Wichtig ist, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Wenn Sie eine geeignete Stelle finden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit bekommen.
Studierende aus EU-Staaten haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und können problemlos in Deutschland bleiben.