Als International Office der FH Münster beantragen wir jährlich Drittmittel zur Förderung von ERASMUS+ Personalmobilitäten. Diese Gelder werden von der EU-Kommission bereitgestellt.

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn Sie einen ERASMUS-Aufenthalt planen. Wir sind bestrebt, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzuteilen, dass möglichst alle Mobilitäten gefördert werden können. Eine Fördergarantie können wir jedoch nicht aussprechen. Bitte reichen Sie den Antrag für ERASMUS-Dienstreisen sowie das Mobility Agreement wie nachfolgend beschrieben frühzeitig, spätestens aber einen Monat vor Aufenthaltsbeginn ein.

Informationen zu Erasmus+ Lehraufenthalten

Kurz erklärt: ERASMUS+ Personalmobilität zu Lehrzwecken

Quelle: Nationale Agentur für EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD).

Welche Ziele hat ein Erasmus+ Lehraufenthalt?

  • Stärkung der europäischen Dimension der Hochschulen
  • Bereicherung der Lehre an den Hochschulen
  • Vermittlung von Fachwissen der Lehrenden anderer europäischer Länder an die Studierenden, die nicht im Ausland studieren können oder wollen
  • Berufliche und persönliche Weiterentwicklung der Lehrenden durch den Austausch von Fachwissen und den Erfahrungsgewinn hinsichtlich unterschiedlicher pädagogischer Methoden
  • Festigung der Verbindungen zwischen den Hochschulen in verschiedenen Ländern, z.B. durch die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme

Wer kann gefördert werden?

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
  • ggf. Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden, sog. 'Incoming-Mobilität')

Die Auswahl der geförderten Mitarbeitenden obliegt den Hochschulen selbst. Eine finanzielle Unterstützung ist unter Vorbehalt verfügbarer Mittel möglich. Es werden maximal 14 Tage (inkl. eventueller Reisetage) einer Mobilität gefördert. Eine wiederholte Förderung im selben akademischen Jahr ist grundsätzlich denkbar. Sollte die Zahl der angefragten Mobilitäten das verfügbare Budget überschreiten, so wird nach folgenden Kriterien ausgewählt:

  • Anzahl bereits absolvierter Erasmus-Mobilitäten, Mitarbeiter*innen, die zum ersten Mal eine Erasmus-Mobilität beantragen, werden vorrangig berücksichtigt.
  • Es sollen Mitarbeiter*innen aus möglichst vielen verschiedenen Bereichen gefördert werden.
  • Bedeutung der Mobilität für die Internationalisierungsstrategie und die Partnerstrategie der FH Münster.
  • Sollten die o.g. Kriterien in gleichem Maße für zwei potenzielle Mobilitäten erfüllt sein, so erfolgt die Auswahl nach First-come-first-serve-Prinzip.

Was kann gefördert werden?

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:

  • Es gibt einen gültigen ERASMUS-Vertrag mit der Partnerhochschule, der auch den Dozentenaustausch einschließt.
  • Die Aufenthaltsdauer beträgt ohne Reisezeit mindestens 2 Tage und maximal 2 Monate (60 Tage).
  • Die Lehraufenthalte umfassen mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus werden die Unterrichtsstunden anteilig berechnet. Von der EU-Kommission wird ein Minimum von 5 Arbeitstagen dringend empfohlen.

Wie wird die Fördersumme berechnet?

Unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel ist eine finanzielle Unterstützung für die Fahrt sowie eine Förderrate pro Tag der Aktivität möglich. 

  • Die Fördersumme setzt sich zusammen aus einem Zuschuss für die Fahrt und für die Tage der Aktivität. Sie richtet sich nach Gastland und Strecke. Derzeit können maximal 14 Tage eines Aufenthalts (inkl. eventueller Reisetage) gefördert werden.
  • Lehrende, die sich für nachhaltiges Reisen entscheiden, können eine zusätzliche individuelle Unterstützung erhalten (Green Travel). Eine nachhaltige Reise liegt vor, wenn mehr als 50 % der An- und Abreise mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften, Fahrrad oder zu Fuß bestritten wird.
  • Lehrende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder chronischer Erkrankung und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können eine Sonderförderung beantragen. Bitte sprechen Sie dafür frühzeitig das International Office an.
  • Die Lehrenden haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Einfache Entfernung (gemäß Distance Calculator)

Betrag pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)

Green Travel      

10 - 99 km

23 Euro

-

100 - 499 km

180 Euro

210 Euro

500 - 1.999 km

275 Euro

320 Euro

2.000 - 2.999 km

360 Euro

410 Euro

3.000 - 3.999 km

530 Euro

610 Euro

4.000 - 7.999 km

820 Euro

-

8.000 km und mehr

1.500 Euro

-

 

  • Die Teilsumme für die Tage der Aktivität wird berechnet nach den Richtlinien der NA-DAAD. Derzeit können an der FH Münster i.d.R. maximal 14 Tage (exklusive Reisetage) eines Aufenthalts gefördert werden.

Zielland

Betrag bis zum 14. Tag der Aktivität

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

180 Euro/Tag

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 Euro/Tag

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 Euro/Tag

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Antragstellung Erasmus+ Lehraufenthalte

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Sie informieren das International Office so früh wie möglich über geplante Mobilitäten, in der Regel geschieht das per E-Mail. (Falls Ihre Planung kurzfristiger ist und Sie die Drei-Monats-Frist nicht mehr einhalten können, wenden Sie sich bitte trotzdem an uns.)

Bitte geben Sie an, an welcher Partnerhochschule die Mobilität stattfinden soll. Für wann ist der Aufenthalt geplant? Wenn der genaue Zeitraum noch nicht klar ist, geben Sie bitte den Monat und die geplante Dauer in Tagen an. Welchen Zweck hat der Aufenthalt? Wieviele Stunden werden Sie lehren?

Das International Office prüft Ihren Förderwunsch und gibt Ihnen zeitnah Rückmeldung, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie Ihren Lehraufenthalt auch dazu nutzen, Studierende der Partnerhochschule über die Möglichkeit eines Austauschstudiums an der FH Münster zu informieren. Natürlich versorgen wir Sie dafür auch gerne mit Informationsmaterial, das sich speziell an Incomings richtet.

Falls sich an Ihren Plänen etwas ändert (beispielsweise: Absage der Mobilität, zeitliche Verschiebung in die Zukunft) geben Sie uns bitte umgehend Bescheid! Denn nur so ist die Planung und zielgerichtete Verwendung der Mittel möglich.


Förderung durch Erasmus+

Da regelmäßig Berichte für den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) erstellt werden müssen, sieht die Förderung das Einreichen von Nachweisen vor dem sowie nach dem Aufenthalt vor. Erst bei Vorlage aller vollständigen Dokumente kann die komplette Fördersumme ausgezahlt werden.

1. Vor dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen

Um eine fristgerechte Auszahlung der ersten Förderrate vor Beginn des Aufenthalts zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Unterlagen so früh wie möglich bei uns einzureichen.

Die folgenden Unterlagen müssen vor dem ERASMUS-Lehraufenthalt im International Office eingereicht werden:

Dienstreiseantrag

Ein ERASMUS-Lehraufenthalt ist eine Dienstreise und muss deshalb mit dem üblichen Dienstreiseantrag beantragt werden. Bitte reichen Sie den Dienstreiseantrag frühzeitig, spätestens aber einen Monat vor Aufenthaltsbeginn über das International Office ein, damit wir die entsprechende ERASMUS-Kostenstelle ergänzen können. Dies ist per Mail und als Scan ausreichend. Wir leiten den Antrag dann an die Reisekostenstelle weiter.
Es können nur Dozenten gefördert werden, die offiziell über die Reisekostenstelle einen Dienstreiseantrag stellen können.

Mobility Agreement

Im Mobility Agreement werden Dauer und Inhalt des Aufenthalts festgelegt. Es muss sowohl von Ihnen als auch der Gasthochschule unterschrieben werden. Dies ist per Mail und als Scan ausreichend. Bitte reichen Sie das Mobility Agreement frühzeitig, spätestens aber einen Monat vor Aufenthaltsbeginn im International Office ein.

Green Travel - Ehrenwörtliche Erklärung

Durch die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel soll der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verbessert werden.

Teilnehmende, die mehr als 50 % der An- und Abreise mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln zurücklegen, können eine erhöhte finanzielle Unterstützung für die Fahrt erhalten. Bitte reichen Sie dazu - insofern zutreffend - eine von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung ein. Es genügt ein Scan.

Grant Agreement

Im Grant Agreement werden die Details zu Dauer, Fördersumme und Bedingungen festgelegt.

Nach der Einreichung der oben genannten Dokumente erhalten Sie das Grant Agreement per E-Mail. Bitte drucken Sie es aus, ergänzen es um einige Informationen und Ihre Unterschrift und senden das Originaldokument per Hauspost ans International Office.

Nach Unterschrift durch das International Office erhalten Sie einen Scan des Grant Agreements sowie des Mobility Agreements per E-Mail für Ihre Unterlagen.

Außerdem erhalten Sie per E-Mail einige weitere Dokumente, beispielsweise den Letter of Confirmation (siehe: Nach dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen).

2. Nach dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung des Aufenthaltes, beim International Office einzureichen.

Die Übermittlung der vollständigen Unterlagen gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. 

Die FH Münster kann von Teilnehmern, die den Letter of Confirmation nicht einreichen und/oder die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU verlangen.

Letter of Confirmation

Dieses Dokument erhalten Sie per E-Mail.

Bitte lassen Sie sich am letzten Tag Ihres Aufenthalts den Letter of Confirmation durch die Partnerhochschule unterschreiben.

Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie den vollständig ausgefüllten Letter of Confirmation bitte im International Office ein. Es genügt ein Scan.

Teilnahme am EU-Survey

Sie erhalten automatisch eine E-Mail mit der Bitte, eine EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen.

Bitte kümmern Sie sich zeitnah um die Beantwortung der Umfrage. Das International Office kann am Tag nach der Beantwortung im System einsehen, dass Sie die Umfrage beantwortet haben.



Kofinanzierung durch die Europäische Union

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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