Als International Office der FH Münster beantragen wir jährlich Drittmittel zur Förderung von ERASMUS+ Personalmobilitäten. Diese Gelder werden von der EU-Kommission bereitgestellt.
Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn Sie einen ERASMUS-Aufenthalt planen. Wir sind bestrebt, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzuteilen, dass möglichst alle Mobilitäten gefördert werden können. Eine Fördergarantie können wir jedoch nicht aussprechen. Bitte reichen Sie den Antrag für ERASMUS-Dienstreisen sowie das Mobility Agreement wie nachfolgend beschrieben frühzeitig, spätestens aber einen Monat vor Aufenthaltsbeginn ein.
Informationen zu Erasmus+ Lehraufenthalten
Antragstellung Erasmus+ Lehraufenthalte
Förderung durch Erasmus+
Da regelmäßig Berichte für den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) erstellt werden müssen, sieht die Förderung das Einreichen von Nachweisen vor dem sowie nach dem Aufenthalt vor. Erst bei Vorlage aller vollständigen Dokumente kann die komplette Fördersumme ausgezahlt werden.
1. Vor dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen
Um eine fristgerechte Auszahlung der ersten Förderrate vor Beginn des Aufenthalts zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Unterlagen so früh wie möglich bei uns einzureichen.
Die folgenden Unterlagen müssen vor dem ERASMUS-Lehraufenthalt im International Office eingereicht werden:
2. Nach dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung des Aufenthaltes, beim International Office einzureichen.
Die Übermittlung der vollständigen Unterlagen gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU.
Die FH Münster kann von Teilnehmern, die den Letter of Confirmation nicht einreichen und/oder die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU verlangen.
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.