Was wird gefördert?
- BIP ermöglichen einen kurzen, intensiven Studien- bzw. Fortbildungsaufenthalt im Ausland (physische Mobilitätsphase), kombiniert mit einer virtuellen Lernphase
- mindestens 3 ERASMUS+ Partnerhochschulen aus drei verschiedenen ERASMUS+ Programmländern bieten die Lehrveranstaltung gemeinsam an
- Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Kurzzeitprogramme, die idealerweise in die Curricula der zusammenarbeitenden Hochschulen eingebettet sind.
- BIP können als neues Lehrformat etabliert oder als eine Erweiterung bestehender Formate umgesetzt werden.
- Im Rahmen eines BIP müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte an Studierende vergeben werden, welche am Ende in Form eines Transcript of Records o.ä. bescheinigt werden.
Wer ist an einer BIP-Partnerschaft beteiligt?
Eine BIP-Partnerschaft besteht aus mindestens drei europäischen Hochschulen aus drei verschiedenen ERASMUS+ Programmländern. Jede der Hochschulen muss eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen und es müssen bilaterale interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den Partnern bestehen. Den Partnerhochschulen kommen verschiedene Rollen zu:
Was gilt für die physische Mobilitätsphase?
- Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 5 bis maximal 30 Tage.
- Es müssen mindestens 15 Lernende an der physischen Mobilitätsphase teilnehmen, wobei es sich um Studierende oder Mitarbeitende handeln kann. Sie bilden die Gruppe der mobilen Teilnehmenden, welche das Land ihrer Heimathochschule verlassen.
- Lehrende können im Rahmen der Lehrendenmobilität an einem BIP beteiligt werden und aus dem regulären Erasmus+ Budget für Lehraufenthalte finanziert werden. Sie zählen nicht zu den mobilen Teilnehmenden, da hier nur Lernende gezählt werden.
- Die Teilnehmenden an der aufnehmenden Hochschule, welche nicht ihren Standort wechseln, zählen ebenfalls nicht zu den mobilen Teilnehmenden.
- Die physische Mobilitätsphase findet für alle Teilnehmenden zur selben Zeit am selben physischen Ort statt. Sie muss für einen ununterbrochenen Zeitraum stattfinden.
- Die physische Aktivität kann in der aufnehmenden Hochschule oder an jedem anderen Ort im Land der aufnehmenden Hochschule durchgeführt werden (z.B. in Unternehmen, Nichtregierungs-Organisationen, Forschungsinstituten, Vereinen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Was gilt für die virtuelle Lernphase?
- Die physische Mobilitätsphase muss verpflichtend mit einer virtuellen Lernphase kombiniert werden.
- Die virtuelle Lernphase kann vor, während oder nach der physischen Mobilität stattfinden und der inhaltlichen Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung dienen.
- Es gibt keine Vorgaben zu Mindestdauer und -umfang der virtuellen Komponente.
- Es erfolgt keine Anrechnung auf das ERASMUS-Mobilitätskontingent.
Wie kann ein BIP organisiert werden?
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Das International Office fragt das Interesse an Organisation oder Teilnahme eines BIP für das betreffende Hochschuljahr jeweils im Frühjahr mittels eines Antragsformulars in den Fachbereichen ab (siehe unten).
Aktuell ist die Abfrage der Interessenbekundung abgeschlossen. Eine neue Abfrage erfolgt im Frühjahr 2025.
Sollten Sie dennoch Interesse an der Ausrichtung oder Teilnahme an einem BIP haben, schicken Sie das unten stehende Interessenbekundungsformular bitte an das International Office. Eventuell sind noch Mittel verfügbar.
Fungiert die FH Münster als koordinierende Hochschule obliegt die inhaltliche Projektkoordination dem Fachbereich, welcher das BIP ausrichtet (z.B. Kommunikation mit Partnerhochschulen, konkrete Planung der Lehrinhalte, Organisation und Durchführung des virtuellen/physischen Programmteils, Verwaltung der dezentralen Fördermittel, studienrelevante Dokumentation). Das International Office unterstützt und berät in der Umsetzung und Administration eines BIP (Bereitstellung der Fördermittel, berichtsrelevante Dokumentation, Abschluss/Erweiterung von Kooperationsverträgen) und koordiniert die Förderung der mobilen Personen, sofern die FH Münster als entsendende Hochschule fungiert.
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.