Generell benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife, um mit dem Studium Lehramt an Berufskollegs beginnen zu können. Haben Sie keinen der beiden Abschlüsse in der Schule erworben, verfügen aber über die Fachhochschulreife, können Sie − mit einem Umweg − das Lehramtsstudium trotzdem aufnehmen. Sie müssen hierfür zunächst ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule abschließen. Mit Ihrem Bachelorabschluss erwerben Sie gleichzeitig die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit diesem Abschluss haben Sie die Möglichkeit, sich um einen Platz für das berufliche Lehramtsstudium zu bewerben. Die Bestandteile des vorherigen Bachelorstudiums können in der Regel bei inhaltlicher Übereinstimmung für das Lehramtsstudium angerechnet werden, sodass sich die Studiendauer verkürzen kann. Im Falle der Anerkennung müssen Sie noch mit einer Studiendauer von etwa sieben Semestern rechnen. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich die Inhalte Ihres Bachelorstudiums mit den Modulen des Lehramtsstudiums decken.
Unter bestimmten Umständen ist der Start ins Studium ohne Fachhochschulreife möglich. Die besten Möglichkeiten bestehen hier für Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte. Aber auch Bewerber*innen, die über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und fachfremd sind, können unter Umständen zum Studium zugelassen werden. Sie müssen in beiden Fächern zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass unter Berücksichtigung der Gesamtstudierendenzahl in den einzelnen Fächern nur äußerst wenig Plätze zur Verfügung stehen:
Meister*innen und fachtreue Bewerber*innen (abgeschlossene mindestens zweijährige berufliche Ausbildung und mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf, die fachlich dem Studiengang entspricht):
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In zulassungsbeschränkten Studiengängen: 2 bis 4 Prozent der Studienplätze stehen an den Hochschulen in NRW für diese Personengruppen zur Verfügung (4 Prozent an der Fachhochschule Münster)
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In zulassungsfreien Studiengängen: Hier ist eine Einschreibung immer möglich.
Nicht fachtreue Bewerber*innen (abgeschlossene mindestens zweijährige berufliche Ausbildung und mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die fachlich dem Studiengang nicht entspricht):
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Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Zugangsprüfung erforderlich
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Zulassungsfreie Studiengänge: Wahlmöglichkeit zwischen einer Zugangsprüfung und einem viersemestrigen Probestudium (mindestens 20 LP pro Probesemester müssen erreicht werden) (an der Fachhochschule ein zweisemestriges Probestudium).
Frist für die Bewerbung zur Zugangsprüfung: Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung für das Wintersemester endet am 1. April bzw. am 1. Oktober für das Sommersemester. Für die Bewerbung zur Aufnahme des Studiums ohne Zugangsprüfung gelten die üblichen Bewerbungsfristen.
Als beruflich qualifizierte Person müssen Sie einen Sprachnachweis erbringen. Bewerber mit Deutsch als Muttersprache können dies bei der Bewerbung online angeben.
In bestimmten Fächern ist eine Feststellung der studiengangbezogenen Eignung notwendig: