Die Zugangsvoraussetzung für die Bachelorstudiengänge für das Lehramt an Berufskollegs ist die allgemeine Hochschulreife. Diese kann entweder durch das Abitur, die fachgebundene Hochschulreife oder durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachgewiesen werden. Daher reicht die Fachhochschulreife ("Fachabi") nicht aus.
Zulassungsbeschränkungen und Auswahlgrenzen
In vielen Fächern übersteigt die Nachfrage nach den Studienplätzen die Kapazitäten von Hochschulen. Daher wird in bestimmten Fächern die Anzahl der Studienplätze begrenzt (Zulassungsbeschränkung). Ein Fach, bei dem eine solche Regelung nicht zum Tragen kommt, wird als "zulassungsfrei" bezeichnet. Bei den zulassungsfreien Studiengängen wird Ihnen auf jeden Fall ein Studienplatz zugewiesen, wenn Sie die obengenannten formalen Voraussetzungen erfüllen.
Die "zulassungsbeschränkten Studienfächer" des Lehramts an Berufskolleg werden über die Durchschnittsnote (NC) oder über die Anzahl der Wartesemester vergeben. Für die folgenden Auflistungen der Auswahlgrenzen ist es also entscheidend, welche Note und wie viele Wartesemester (Zeit ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist, die einen Studienplatz bekommen hat. Für zukünftige Vergabeverfahren haben die Auswahlgrenzen nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da sie in jedem Wintersemester neu aus der Anzahl der Bewerbungen und der Anzahl der Studienplätze errechnet werden.
Auswahlgrenzen (NC) für den Bachelorstudiengang "Lehramt an Berufskollegs" (BA BK)und Zwei-Fach-Bachelor (ZFB)
So werden die Tabellen bis einschließlich Wintersemester 2020/21 gelesen (Beispiel!):
Qualifikation | Wartezeit | |||
DN | HJ | HJ | DN | |
Biologie | 1,9 | 0 | 12 | 2,1 |
In diesem Beispiel konnten alle Bewerber*innen, die sich für Betriebswirtschaftslehre beworben haben und eine Abiturdurchschnittsnote von mind. 1,8 erreicht hatten, nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 1,9 und 0 Wartesemestern konnten nicht mehr alle zugelassen werden. Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerber*innen mit mind. 13 Halbjahren Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerber*innen mit 12 Halbjahren Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. eine Abiturdurchschnittsnote von 2,1 hatten.
Anmerkung:
Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Legende:
DN | Durchschnittsnote (vom Abitur) |
HJ | Halbjahre (Anzahl der Wartesemester) |
alle B. | Es konnten alle Bewerbenden zugelassen werden |