Die Zugangsvoraussetzung für die Bachelorstudiengänge für das Lehramt an Berufskollegs ist die allgemeine Hochschulreife. Diese kann entweder durch das Abitur, die fachgebundene Hochschulreife oder durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachgewiesen werden. Daher reicht die Fachhochschulreife ("Fachabi") nicht aus.

Möglichkeiten für den Start des Studiums ohne allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Generell benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife, um mit dem Studium Lehramt an Berufskollegs beginnen zu können. Haben Sie keinen der beiden Abschlüsse in der Schule erworben, verfügen aber über die Fachhochschulreife, können Sie − mit einem Umweg − das Lehramtsstudium trotzdem aufnehmen. Sie müssen hierfür zunächst ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule abschließen. Mit Ihrem Bachelorabschluss erwerben Sie gleichzeitig die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit diesem Abschluss haben Sie die Möglichkeit, sich um einen Platz für das berufliche Lehramtsstudium zu bewerben. Die Bestandteile des vorherigen Bachelorstudiums können in der Regel bei inhaltlicher Übereinstimmung für das Lehramtsstudium angerechnet werden, sodass sich die Studiendauer verkürzen kann. Im Falle der Anerkennung müssen Sie noch mit einer Studiendauer von etwa sieben Semestern rechnen. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich die Inhalte Ihres Bachelorstudiums mit den Modulen des Lehramtsstudiums decken.

Möglichkeiten für den Start des Studiums ohne Hochschulreife

Unter bestimmten Umständen ist der Start ins Studium ohne Fachhochschulreife möglich. Die besten Möglichkeiten bestehen hier für Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte. Aber auch Bewerber*innen, die über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und fachfremd sind, können unter Umständen zum Studium zugelassen werden. Sie müssen in beiden Fächern zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass unter Berücksichtigung der Gesamtstudierendenzahl in den einzelnen Fächern nur äußerst wenig Plätze zur Verfügung stehen:

Meister*innen und fachtreue Bewerber*innen (abgeschlossene mindestens zweijährige berufliche Ausbildung und mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf, die fachlich dem Studiengang entspricht):

  • In zulassungsbeschränkten Studiengängen: 2 bis 4 Prozent der Studienplätze stehen an den Hochschulen in NRW für diese Personengruppen zur Verfügung (4 Prozent an der Fachhochschule Münster)
  • In zulassungsfreien Studiengängen: Hier ist eine Einschreibung immer möglich.

Nicht fachtreue Bewerber*innen (abgeschlossene mindestens zweijährige berufliche Ausbildung und mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die fachlich dem Studiengang nicht entspricht):

  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Zugangsprüfung erforderlich
  • Zulassungsfreie Studiengänge: Wahlmöglichkeit zwischen einer Zugangsprüfung und einem viersemestrigen Probestudium (mindestens 20 LP pro Probesemester müssen erreicht werden) (an der Fachhochschule ein zweisemestriges Probestudium).

Frist für die Bewerbung zur Zugangsprüfung: Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung für das Wintersemester endet am 1. April bzw. am 1. Oktober für das Sommersemester. Für die Bewerbung zur Aufnahme des Studiums ohne Zugangsprüfung gelten die üblichen Bewerbungsfristen.

Als beruflich qualifizierte Person müssen Sie einen Sprachnachweis erbringen. Bewerber mit Deutsch als Muttersprache können dies bei der Bewerbung online angeben.

In bestimmten Fächern ist eine Feststellung der studiengangbezogenen Eignung notwendig:

Eignungsprüfung Mediendesign und Designtechnik

Für die gestalterische Eignungsprüfung erstellen Sie ein Portfolio mit 10 bis 20 Arbeitsproben zu einem vorgegebenen Thema und nehmen an einer Klausur mit mehreren gestalterischen Aufgabenstellungen und anschließendem, kurzen Interviewgespräch teil. Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich statt (Mai/Juni, November). Eine Anmeldung muss bis spätestens zum 15.3. und 1.10. des jeweiligen Jahres online erfolgen. Lehramtsbewerber*innen können an beiden Eignungsprüfungen teilnehmen; auch wenn sie in der Regel nur zum Wintersemester starten können. Das Thema wird nach Anmeldeschluss per E-Mail verschickt und auf den Seiten der Münster School of Design veröffentlicht. Auf der Homepage des Fachbereiches Design finden Sie die

Informationen zur Eignungsprüfung und Bewerbung

Fachbereich Design der FH Münster
Leonardo-Campus 6
48149 Münster
0251 83-65301/-11
design-infofh-muensterde

Eignungsprüfung Musik

Am Institut für Musikpädagogik ist ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren, dessen erfolgreiche Teilnahme die Bedingung für die Studienaufnahme ist. Die Aufnahmeprüfung wird einmal jährlich angeboten.

Allgemeine Informationen, die wichtigsten Termine sowie das Anmeldeformular zum Eignungsfeststellungsverfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Studienfachberatung:

Institut für Musikpädagogik
Dr. Walter Lindenbaum
Philippistraße 2, Zimmer 213
48149 Münster
Tel.: 0251 83-29441
lindenbaumuni-muensterde

Eignungsprüfung Sport

Zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife muss für das Fach Sport eine besondere studiengangsbezogene Eignung nachgewiesen werden. Eine Einschreibung ohne diesen Nachweis ist nicht möglich, für die Bewerbung ist der Nachweis noch nicht erforderlich. Die Eignungsprüfung besteht aus den Bereichen Leichtathletik, Schwimmen, Turnen sowie Sportspiel und findet einmal jährlich jeweils im Juni statt.

Den genauen Termin sowie weitergehende Informationen zu Leistungsanforderungen, Anerkennungsmöglichkeiten anderer Eignungsprüfungen finden Sie hier.

Sportbereichsverwaltung

Service Center
Horstmarer Landweg 62b
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-32312
Fax: +49 251 83-32190
servicecenter.sportwwude


Zulassungsbeschränkungen und Auswahlgrenzen

In vielen Fächern übersteigt die Nachfrage nach den Studienplätzen die Kapazitäten von Hochschulen. Daher wird in bestimmten Fächern die Anzahl der Studienplätze begrenzt (Zulassungsbeschränkung). Ein Fach, bei dem eine solche Regelung nicht zum Tragen kommt, wird als "zulassungsfrei" bezeichnet. Bei den zulassungsfreien Studiengängen wird Ihnen auf jeden Fall ein Studienplatz zugewiesen, wenn Sie die obengenannten formalen Voraussetzungen erfüllen.

Die "zulassungsbeschränkten Studienfächer" des Lehramts an Berufskolleg werden  über die Durchschnittsnote (NC) oder über die Anzahl der Wartesemester vergeben. Für die folgenden Auflistungen der Auswahlgrenzen ist es also entscheidend, welche Note und wie viele Wartesemester (Zeit ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist, die einen Studienplatz bekommen hat. Für zukünftige Vergabeverfahren haben die Auswahlgrenzen nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da sie in jedem Wintersemester neu aus der Anzahl der Bewerbungen und der Anzahl der Studienplätze errechnet werden.

Auswahlgrenzen (NC) für den Bachelorstudiengang "Lehramt an Berufskollegs" (BA BK)und Zwei-Fach-Bachelor (ZFB)

So werden die Tabellen bis einschließlich Wintersemester 2020/21 gelesen (Beispiel!):

Qualifikation Wartezeit
DN  HJ HJ DN
Biologie 1,9 0 12 2,1

In diesem Beispiel konnten alle Bewerber*innen, die sich für Betriebswirtschaftslehre beworben haben und eine Abiturdurchschnittsnote von mind. 1,8 erreicht hatten, nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 1,9 und 0 Wartesemestern konnten nicht mehr alle zugelassen werden. Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerber*innen mit mind. 13 Halbjahren Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerber*innen mit 12 Halbjahren Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. eine Abiturdurchschnittsnote von 2,1 hatten.

Anmerkung:

Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

Legende:

DN Durchschnittsnote (vom Abitur)
HJ Halbjahre (Anzahl der Wartesemester)
alle B. Es konnten alle Bewerbenden zugelassen werden
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