Die Prozessqualität im Bereich Lehre und Studium wird nicht um ihrer selbst willen optimiert. Ziel ist vielmehr, durch sinnvolle Verfahrensabläufe sicher zu stellen, dass die angebotenen Studiengängen - im Idealfall auch ohne aufwändige Programmakkreditierung und -reakkreditierung - den Kriterien des Akkreditierungsrats für die Beurteilung der Programmqualität genügen.
Ein Beispiel
Ein wichtiges Kriterium der Programmqualität ist die Ausrichtung des Lehrangebots an möglichen beruflichen Einsatzfeldern der Absolventen. Um diese Anforderung zu erfüllen, ist es sinnvoll, in den Prozess der Studiengangsentwicklung frühzeitig einen Arbeitsschritt aufzunehmen, der den Fachbereich zur intensiven Auseinandersetzung mit der Berufsperspektive seiner Studierenden auffordert. Zum Beispiel kann die Zustimmung der Hochschulgremien u.a. von einer plausiblen Begründung der Berufsziele oder von einer Beteiligung von Berufspraktikern an der Konzeption des Studiengangs abhängig gemacht werden.