Akkreditierung bisher
Im Zuge des Bologna-Prozesses sollen in Europa alle Studiengänge auf ein zweistufiges System (Bachelor/Master) umgestellt werden. Mit dieser Reform geht in Deutschland der Aufbau eines neuen Systems zur Qualitätssicherung einher: Im Zuge der Akkreditierung wird geprüft, ob die neuen Studiengänge fachlich-inhaltliche Mindeststandards erfüllen und zu berufsrelevanten Abschlüssen führen.
Bislang ist hierzulande die Programmakkreditierung üblich. Die Hochschule stellt der Akkreditierungsagentur das Konzept für den neuen Studiengang (u.a. dessen Ziele, Inhalte und Ausstattung) vor. Ausgehend von diesen Angaben und einer Begehung vor Ort beurteilen die von der Agentur beauftragten Gutachter die wissenschaftliche, organisatorische und finanzielle Realisierbarkeit des Studienkonzepts. Am Ende des Verfahrens steht entweder die erfolgreiche Akkreditierung des Programms, eine Akkreditierung mit Auflagen oder die Ablehnung des Antrags.
Auch wenn die kritischen Kommentare der Gutachter wertvolle Hinweise für die weitere Studiengangsentwicklung enthalten können, ist die Akkreditierung aller neuen Studiengänge und die in regelmäßigen Abständen erforderliche Re-Akkreditierung für die betroffenen Fachbereiche mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Die Programmakkreditierung ist zudem mit einem prinzipiellen Nachteil behaftet: Die kritische Prüfung eines neuen Studiengangs erfolgt erst nach Abschluss der eigentlichen Planung. Entsprechend hoch ist der Zeitaufwand, wenn die Akkreditierungsagentur eine Überarbeitung des Konzepts einfordert.
Alternative: Prozessakkreditierung
Im Rahmen des vorliegenden Projekts wird an vier Hochschulen gemeinsam mit der Akkreditierungsagentur ACQUIN ein alternatives Verfahren erprobt: die Prozessakkreditierung. Aufgabe der Hochschule ist es, bei der Konzeption eines neuen Studiengangs, bei der Durchführung des Studienbetriebs und der Evaluation aller laufenden Studiengänge eine hohe Qualität sämtlicher Verfahrensschritte zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird ein Handbuch entwickelt, dessen Anwendung die Prozessqualität optimieren und schließlich eine hohe Programmqualität sicherstellen soll.
Ob die Hochschule ihre Aufgabe erfüllt hat, soll anschließend durch eine Akkreditierungsagentur im Rahmen der sog. „Prozessakkreditierung“ überprüft werden. Durch die Teilnahme der Hochschule am Institutional Evaluation Programme der European University Association kann zusätzlich die Integration des neuen Verfahrens in das Gesamtkonzept des Qualitätsmanagements der Einrichtung beurteilt werden.