Kinderbetreuungszuschuss für die Ferienbetreuung
Studierende der FH Münster, deren Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren an einer kostenpflichtigen Ferienbetreuung teilgenommen haben, können die Kosten für das Angebot teilweise erstattet bekommen.
Wir erstatten eine maximale Tagespauschale von 20,00 € aus Mitteln der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der FH Münster.
Um diesen Ferienbetreuungszuschuss zu erhalten, müssen Sie beim FH-Familienservice einen Antrag mit einem Nachweis über den tatsächlich bezahlten Betrag für die Betreuung einreichen. (per Post oder auch persönlich nach Terminabsprache, muss im Team besprochen werden)
Sie können diesen Zuschuss für maximal 15 Tage pro Kind in der Familie pro Kalenderjahr beantragen. Alleinerziehende für maximal 30 Tage.
Das Essensgeld und ein evtl. zu entrichtender Mitgliedsbeitrag ist von den Familien selbst zu übernehmen.
WICHTIG: Der Nachweis muss in Form einer Rechnung erfolgen. Diese muss an die FH Münster adressiert und im Original mit dem Antrag eingereicht werden.
Der Antrag muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Betreuung beim FH-Familienservice eingegangen sein.
Diese Regelung gilt bundesweit für Ferienbetreuungsangebote.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zahlungen und der Umfang der Projektmittel ist begrenzt.
Prüfen Sie bitte eigenverantwortlich, inwieweit Sie einen bewilligten Zuschuss bei Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
Checkliste für die Antragstellung:
- Komplett ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf den Zuschuss inkl. Bankverbindung,
- Nachweis über den tatsächlich bezahlten Betrag für die Betreuung in Form einer Rechnung des Ferienanbieters,
- Nachweis der Teilnahme des Kindes an der Ferienbetreuung.
Den Antrag finden Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes (den Link dorthin, finden Sie unterhalb der Kontakte)
Kinderbetreuungszuschuss in Betreuungsrandzeiten
Studierende und Promovierende können beim FH-Familienservice einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn Sie im Kontext ihres Studiums für ihr/e Kind/er eine Betreuung in Randzeiten (zusätzlich zur Regelbetreuung) benötigen.
Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie beim FH-Familienservice einen Antrag mit einer Erklärung über die Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung (Vorlesung/Seminar o. ä.) einreichen. Für die Bewilligung dieses Antrags benötigen wir von Ihnen:
- den aktuellen Studienverlaufsplan
- sowie entsprechende Nachweise über tatsächlich zusätzlich entstandene Betreuungskosten. Z.B. in Form einer (formlosen) Rechnung über Betreuungsstunden und gezahlter Summe
Der Zuschuss wird für Kinder bis zum einschließlich 10. Lebensjahr gezahlt.
Der Antrag muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Betreuung beim FH-Familienservice eingegangen sein.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen können wir Ihnen rückwirkend einen Zuschuss pro antragstellender Person und pro Semester in Höhe der tatsächlich entstandenen Betreuungskosten und von maximal 250 € bewilligen. Für alleinerziehende Studierende bis maximal 350 €.
In besonderen, nachzuweisenden Härtefällen kann der Höchstbetrag nach individuellen Rücksprachen erhöht werden.
Entscheidendes Kriterium für die Bewilligung ist, dass der geordnete Ablauf des Studiums gefährdet ist, z. B. wenn Sie an den Vorlesungen in den Randzeiten aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung nicht teilnehmen können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zahlungen und der Umfang der Projektmittel ist begrenzt.
Prüfen Sie bitte eigenverantwortlich, inwieweit Sie einen bewilligten Zuschuss bei Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
Checkliste für die Antragstellung:
- Komplett ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf den Zuschuss inkl. Bankverbindung,
- Komplett ausgefüllte und unterschriebene Erklärung der Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen,
- Nachweis in Form einer Rechnung über den tatsächlich bezahlten Betrag für die Betreuung,
- Aktuelle Studienbescheinigung,
- Aktueller Studienverlaufsplan.
Den Antrag finden Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes (den Link dorthin, finden Sie unterhalb der Kontakte).
Finanzielle Fördermöglichkeiten für Studierende mit Kind
Für Studierende gibt es neben den staatlichen Unterstützungen verschiedene andere Förderungen. Eine Auswahl an Stiftungen und Programmen finden Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes (den Link dorthin, finden Sie unterhalb der Kontakte).