Kinderbetreuungszuschuss für die Ferienbetreuung

Kind mit Baum

Beschäftigte der FH Münster, deren Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren an einer kostenpflichtigen Ferienbetreuung teilgenommen haben, können diesen Betrag teilweise erstattet bekommen.

Wir erstatten eine maximale Tagespauschale von 20,00 € aus Mitteln der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der FH Münster.

Um diesen Ferienbetreuungszuschuss zu erhalten, müssen Sie beim FH-Familienservice einen Antrag mit einem Nachweis über den tatsächlich bezahlten Betrag für die Betreuung einreichen.

WICHTIG: Der Nachweis muss in Form einer Rechnung erfolgen.

Sie können diesen Zuschuss für maximal 15 Tage pro Kind in der Familie pro Kalenderjahr beantragen. Alleinerziehende für maximal 30 Tage.

Das Essensgeld und ein evtl. zu entrichtender Mitgliedsbeitrag ist von den Familien selbst zu übernehmen.

Der Antrag muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Betreuung beim FH-Familienservice eingegangen sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zahlungen und der Umfang der Projektmittel ist begrenzt.

Prüfen Sie bitte eigenverantwortlich, inwieweit Sie einen bewilligten Zuschuss bei Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

Checkliste für die Antragstellung:

  • Komplett ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf den Zuschuss inkl. Bankverbindung,
  • Nachweis über den tatsächlich bezahlten Betrag für die Betreuung in Form einer Rechnung des Ferienanbieters,
  • Nachweis der Teilnahme des Kindes an der Ferienbetreuung.

Den Antrag finden Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes (den Link dorthin finden Sie unterhalb der Kontakte).

Kinderbetreuungszuschuss bei Fort- und Weiterbildungen

Wenn Sie als Beschäftigte der FH Münster an einer Fort-/Weiterbildung in Bezug auf ihren Arbeitsplatz teilnehmen, können Sie finanzielle Unterstützung für eine Kinderbetreuung beim FH-Familienservice beantragen.

Der Zuschuss für die Kinderbetreuung bei Fort- und Weiterbildungen wurde unter dem Aspekt der Personalentwicklung und der individuellen Karriereförderung von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und dem FH-Familienservice initiiert, um Eltern bei der Kinderbetreuung während einer Fort-/Weiterbildung zu unterstützen.

Sie können den Zuschuss in Höhe von max. 100 € pro Halbjahr schriftlich beantragen, wenn Sie aufgrund einer Fort-/Weiterbildung eine Randzeitenbetreuung der Kinder (bis einschließlich 10 Jahren) über die Regelbetreuung hinaus benötigen. Alleinerziehende Beschäftigte können bis zu maximal 350 € erhalten.

Prüfen Sie bitte eigenverantwortlich, inwieweit Sie einen bewilligten Zuschuss bei Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

Anerkannte Fort-/Weiterbildungen für die Beantragung des Zuschusses sind:

  • Fort- und Weiterbildungen des Dezernats Personal
  • Wandelwerk
  • HdW Netzwerk NRW (Hochschuldidaktische Weiterbildung)

Checkliste für die Antragstellung:

  • Komplett ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf den Zuschuss inkl. Bankverbindung

Nachweis über den tatsächlich bezahlten Betrag für die

  • Betreuung
  • Nachweis über eine Teilnahme an der Fort-/Weiterbildung

Der Antrag muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Betreuung beim FH-Familienservice eingegangen sein.

Sie können sich das Antragsformular auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes (den Link dorthin finden Sie unterhalb der Kontakte).

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