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Professoren, Mitarbeiter und Studierende der MSA sind sowohl auf der Fachbereichs- als auch auf Hochschulebene in verschiedenen demokratisch gewählten Entscheidungs-Gremien vertreten. Insbesondere die studentische Partizipation an fachbereichs-politischen Entscheidungen stellt ein ganz wesentliches Element in der Organisations-Struktur der MSA dar.


Fachbereichsrat der MSA

Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig.

Gewählte Mitglieder des 18. Fachbereichsrats

Dekan
Prodekan
Prof. Martin Weischer Prof. Martin Ebert
Kristél Albracht
 
ProfessorInnen
Studierende

Prof. Thorsten Bürklin
Prof. Marc Mer
Prof. Joachim Schultz-Granberg
Prof. Kirsten Schemel
Prof. Manuel Thesing
Prof. Michael Schanné
Prof. Ulrich Blum

Michelle Darcis
Felix Müller
Jonah Pliesch
Frederik Teupen B.A.



Akademische MitarbeiterInnen
MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung

Ralf Westarp
Victoria Davalos

Silke Weßel-Therhorn

Senats- und Kommissionsmitglieder der MSA

In Auftrag des Senats erarbeiten ausgewählte Senatoren eine Liste mit Mitgliedern für den Hochschulrat, die der Senat dann wählt. Auch in der Findungskommission für den Präsidenten arbeiten drei Senatoren mit, gemeinsam mit drei Hochschulratsmitgliedern. Der Senat bestellt die ständigen Kommissionen.

Zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes und der Zielvereinbarung mit dem Ministerium, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten gibt der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen ab.

Er nimmt Stellung zum jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidiums, erlässt Rahmenordnungen und andere Ordnungen der Hochschule. So ist er immer gefordert, wenn eine neue Grundordnung erarbeitet werden muss.

Der Senat erlässt die Grundordnung. Sie regelt beispielsweise die Wahl und Amtszeiten der Mitglieder des Präsidiums. Dem Senat obliegt es, die Wahl der Mitglieder des Präsidiums zu bestätigen; mit einer Mehrheit von einem Dreiviertel der Stimmen kann er ihre Abwahl gegenüber dem Hochschulrat empfehlen.

Wie setzt sich der Senat zusammen?

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden.

Beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind der/ die Präsident/in, die Vizepräsidenten/-innen, die Dekane oder Dekaninnen der Fachbereiche, die Leiter/-innen der zentralen wissenschaftlichen und zentralen Einrichtungen, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der/die Vorsitzende der Personalräte, der/die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die Gleichstellungsbeauftragte und der/die Präsident/in des Studierendenparlaments.


Übersicht: Studentische Vertretung der MSA

Gremium  Tut was?  Studierende der MSA
Fachbereichsrat Fällt alle Entscheidungen
des Fachbereichs.

Leonie Falkenstein
Felix Müller
Jonah Pliesch
Mark Hülsemann

 Senat Wählt die Hochschulleitung.
Erlässt und ändert Ordnungen.

Kristél Albracht

Kommmission für
Bildung
Beschließt z.B. Forschungsfreisemester von Professoren und Qualifizierungsstellen.

 

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