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Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium.

Unter anderem behandelt sie Themen wie Anzahl und Fristen der Prüfungsversuche, Fristen für Widersprüche, Prüfungsformen, Zulassungsbedingungen zum Abschlussmodul.

Man unterscheidet den "Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster" (die sogenannte AT PO) und die "Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung". Letztere liegen sowohl für den Bachelorstudiengang als auch für den Masterstudiengang Architektur vor (BB BA und BB MA).

Bei kleineren Änderungen innerhalb der Prüfungsordnung wird eine "Ordnung zur Änderung" veröffentlicht.

Alle Prüfungsordnungen und die Ordnungen zu Änderungen finden sich unter den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster.


Anmeldung zu den Prüfungen

Grundsätzlich gibt es im Studium der Architektur an der Fachhochschule Münster zwei unterschiedliche Arten der Bewertung einer Studienleistung: die Modulprüfung (MP; Bewertung der Prüfungsleistung mit einer Note) und der Leistungsnachweis (LN; Bewertung der Leistung mit "bestanden" oder "nicht bestanden").

Außerdem gibt es noch sogenannte Teilprüfungen: hierbei müssen beide Teilprüfungen - ob auf Note (MP) oder auf Bestehen (LN) - bestanden werden, um das gesamte Modulfach zu bestehen.

Die Anmeldezeiten entnehmen Sie bitte dem Terminkalender der MSA.

Die Bestimmungen zur Wiederholung von Modulprüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung. Ein Leistungsnachweis kann unbegrenzt wiederholt werden, bis dieser bestanden ist. 

Welche Kurse mit einer Note oder einem "Bestanden" abgeschlossen werden, entnehmen Sie der Studienstruktur im Anhang der Prüfungsordnung oder der Internetseite der MSA.

Für folgende Module ist keine Anmeldung zur Prüfung notwendig:

Bachelor

- Architekturwerkzeuge I - IV

- Toolbox I - IV 

- Ergänzungsseminare ba.m7.3 und ba.m7.6

- Fremdsprache ba.m4.6

- Facilitymanagement ba.m6.6

- Städtebau ba.m2.3 im 3. Semester

- Landschaftsarchitektur ba.m2.4

- Architektur und Theorie des 20. Jh. ba.m5.3 und ba.m5.4

- Architekturmethodologie ba.m4.3

In diesen Kursen erhalten wir Listen von den Lehrenden mit allen, die bestanden bzw. nicht bestanden haben.

Die Bachelor-Abschlussarbeit wird durch ein Dokument, das Sie bei uns einreichen, angemeldet. Diesen Anmeldebogen finden Sie im Downloadbereich.

Master

- Städtebau ma.m2.1

- Allgemeine wissenschaftliche Grundlagen ma.m4.1

- Ergänzungsseminare ma.m7.2 und ma.m7.3

- Geschichte und Theorie ma.m5.2 und ma.m5.3

Die Masterthesis wird durch ein Dokument, das Sie bei uns einreichen, angemeldet. Diesen Anmeldebogen finden Sie im Downloadbereich.


Stegreife

Die Anmeldung zur einzelnen Stegreifprüfung erfolgt über das myFH-Portal. Da die Prüfungstermine hier über das ganze Semester verteilt sind, sind die Anmeldefristen hier andere als bei den restlichen Prüfungen. Die Fristen hierzu werden allen Masterstudierenden per Email jeweils im Wintersemester mitgeteilt.


Rücktritt von Prüfungen

Sie haben bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin die Möglichkeit, von der Prüfung zurückzutreten. Die Abmeldung erfolgt - ebenso wie die Anmeldung - über das myFH-Portal. In diesem Fall bleiben alle Prüfungsversuche erhalten. Es gibt keine automatische Anmeldung für den nächsten Prüfungstermin. Sie müssen sich immer wieder neu anmelden.


Fehlen / Krankheitsfall im Semester

Sollten Sie innerhalb des Semesters an einem Kurstermin aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der jeweiligen Lehrkraft bzw. mit deren Tutoren auf. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Fehlen durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen, welches dem/der Lehrenden vorgelegt werden muss. Wie oft Sie innerhalb eines Kurses fehlen dürfen, legt die Lehrkraft fest und gibt dieses zu Beginn des Kurses bekannt.

Fehlen / Krankheitsfall bei einer Prüfung

Sollten Sie am Tag einer Prüfung, zu der Sie sich im Vorfeld angemeldet haben, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen, kann das nur mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden. Dieses Attest muss innerhalb von 3 Werktagen im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten eingereicht werden mit der Angabe, um welche Prüfung es sich gehandelt hat. Unentschuldigtes Fehlen führt in diesem Fall zu der Bewertung der Prüfungsleistung mit "5,0 - nicht bestanden". Sie waren am Tag der Präsentationsprüfung krank und möchten die Prüfung nachholen? Das ist nur möglich, wenn Sie, neben dem ärztlichen Attest, alle Prüfungsunterlagen wie Modelle und Pläne im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten nach Ihrer Gesundung einreichen. Bitte informieren Sie auch die Lehrkraft darüber und melden sich für den nächsten Prüfungsblock am Ende des folgenden Semesters erneut an. Zu diesem Termin dürfen nur die Materialien präsentiert werden, die Sie vorher abgegeben haben.

Sie konnten an einer Klausur aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen? Dann reichen Sie bitte im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ein ärztliches Attest ein. Auch hier gilt die Frist von 3 Werktagen. Sobald Sie die Klausur antreten, ist ein Rücktritt aus Krankheitsgründen in der Regel nicht mehr möglich. 


Termine

Alle wichtigen Termine der MSA | Münster School of Architecture finden Sie im eigens erstellten Terminkalender, der sowohl online auf der Seite der MSA zu finden ist, als auch an der Infowand vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

Vorlesungszeiten

Auf den Seiten der FH Münster sind Vorlesungszeiten angegeben. Wie dort vermerkt, können die Vorlesungszeiten an den Fachbereichen abweichen. Die Vorlesungszeiten der MSA können Sie unserem eigenen Kalender entnehmen. Grundsätzlich ist das Jahr in Sommer- und Wintersemester unterteilt. Das Sommersemester beginnt immer am 1. März und endet am 31. August. Dementsprechend beginnt das Wintersemester am 1. September und endet am 28. bzw. am 29. Februar. Innerhalb eines Semesters gibt es Vorlesungszeit, Prüfungswochen und die vorlesungsfreie Zeit.

Kurswahlen / Projektwahlen

In jedem Semester -  in der Regel in der Woche vor Vorlesungsbeginn - können und sollen alle Studierenden ihre Kurse wählen, in denen es Wahlmöglichkeiten gibt.

Auf der Startseite der MSA findet sich zu dieser Zeit der entsprechende Link. Zuvor kann man sich mit Hilfe des Vorlesungsverzeichnisses über das Kursangebot informieren. Zusätzlich werden viele Kurse von den Lehrenden selbst bei den Projektvorstellungen inhaltlich vorgestellt.

Sollten Sie mit den Ihnen zugelosten Kursen nicht zufrieden sein oder sich Ihre Kurse überschneiden, müssen Sie sich selbst darum kümmern, einen Platz in einem anderen Kurs zu erhalten. In welchen Kursen noch Plätze frei sind, können Sie den Ergebnissen der Kurswahlen auf der Homepage entnehmen

Über einen Kurswechsel müssen Sie das Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten nicht informieren.


Wahlpflichtfächer

Im Bachelor - Studium gibt es fünf sogenannte Wahlpflichtfächer:

ba.m3.2 Gebäudeenergie I (alte Studienstruktur: ba.m3.2 TGA I)
ba.m3.5 Gebäudeenergie II (alte Studienstruktur: ba.m3.6 TGA II)
ba.m4.4 Materialtechnologie
ba.m5.2 Architekturgeschichte
ba.m5.6 Bauen im Bestand (alte Studienstruktur: ba.m5.5 Gebäudeanalyse)

Drei dieser Fächer müssen mit Note, zwei mit Bestehen abgeschlossen werden. Jede*r Studierende entscheidet selbst darüber, in welchen dieser fünf Fächer er oder sie eine Note haben möchte. Entsprechend der Entscheidung meldet man sich für MP = Modulprüfung oder für LN = Leistungsnachweis an. Es ist möglich, insgesamt vier der fünf Wahlpflichtfächer auf Note zu schreiben. Die besten drei Noten werden dann automatisch im System gewertet. Die vierte Note wird nach dem Bachelor-Kolloquium in einen Leistungsnachweis umgewandelt. Es ist nicht möglich, alle Wahlpflichtfächer auf Note zu schreiben.


Räume

Die Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Architektur finden am Leonardo Campus statt. Im Gebäude Nr. 5 finden sich die Seminarräume 100.007 und 100.008; im Gebäude Nr. 7 in der zweiten Etage die Räume 120.256, 12.0257 und 120.258/259. Außerdem gibt es in beiden Gebäuden ausgebaute Dachböden, die z.T. ebenfalls für Lehrveranstaltungen genutzt werden. Darüber hinaus gibt es die Hörsäle im Gebäude 10, in dem sich auch die Bibliothek befindet. Die Hörsäle werden mit Leo abgekürzt (z.B. Leo 1). Im Erdgeschoss Gebäude 5 befindet sich eine große Wand mit Informationen zu unseren Professorinnen und Professoren und anderen Einrichtungen der MSA. Wenn man wissen möchte, wo sich das Büro einer Person befindet, kann man das hier nachsehen. 

Schlüssel

Einen Schlüssel für die Gebäude und die Dachböden können sich Studierende mit der aktuellen Studienbescheinigung direkt beim Hausmeister abholen. 


Semesterticket

siehe Studium von A - Z

Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten unter Studium von A - Z mit dem Stichwort  "Urlaubssemester". Den Antrag auf das Urlaubssemester reichen Sie beim Service Office ein.


BA - Abschlusselement

siehe auch §13, § 14, § 15 BA PO 2014 bzw. §11, §12, §13 BA PO 2022

Das Bachelor - Abschlussmodul setzt sich zusammen aus der Vertiefung und der Bachelor - Arbeit. 

Zulassung zum Abschlusselement:

Das Abschlussmodul kann nur dann begonnen werden, wenn folgendes vorliegt:

  • Leistungen im Umfang von mindestens 140 Credit Points
  • alle Prüfungspflichtleistungen der ersten 4 Semester(Design Basics , Entwerfen 3. und 4. Semester, Baukonstruktion 1. - 4. Semester, Tragkonstruktion 1. - 2. Semester, Tragkonstruktion 3. Semester)
  • mindestens 2 von den 5 Wahlpflichtfächern, davon eines mind. auf Note und eines auf Bestehen (TGA I, TGA II, Materialtechnologie, Architekturgeschichte, Gebäudeanalyse/Bauen im Bestand); wenn 2 dieser Fächer auf Note vorliegen, ist das Kriterium ebenfalls erfüllt
  • man an der FH Münster im Bachelor - Studiengang Architektur seit mindestens 2 Semestern eingeschrieben oder als Zweithörer/in zugelassen ist

Vertiefung:

Die Vertiefung beginnt in der ersten Vorlesungswoche und endet spätestens am Starttermin der Bachelor - Arbeit. Sie bildet die wissenschaftliche Grundlage zu der sich direkt anschließenden und darauf aufbauenden Bachelor-Arbeit.

Jedes Semester werden diverse Vertiefungsthemen aus verschiedenen Modulbereichen angeboten. Möchte man dieses Angebot wahrnehmen, wählt man die Vertiefung wie gewohnt online bei den Projektwahlen. In der Regel bekommt jeder Studierende den Erstwunsch.

Es gibt die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Vertiefungsthema von einem/r Professor/in betreuen zu lassen.

In diesem Fall reicht man bis zum im Terminkalender angegebenen Termin das ausgefüllte Formular "Anmeldung zur Vertiefung" (zu finden im Downloadbereich) im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ein: per Mail oder ausgedruckt.

Die Vertiefung wird in seminaristischer Form betreut.

Bachelor - Arbeit:

Die Bachelor - Arbeit folgt in direktem Anschluss an die Vertiefung und baut auf dieser inhaltlich auf. Im Gegensatz zur Vertiefung ist die Bachelor - Arbeit weitgehend unbetreut. Dementsprechend ist die Betreuung durch den/die Prüfer/in auf wenige Termine begrenzt. Ort und Zeit der Termine sind mit dem/der Betreuer/in abzusprechen.

Eine Gruppenarbeit ist nicht möglich.

Zur Bachelor - Arbeit müssen Sie sich separat anmelden. Die entsprechenden Anmeldebögen liegen draußen vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus.

Zwei Wochen nach dem Anmeldetermin muss das ausformulierte Thema in zweifacher Ausführung durch den/die betreuende/n Professor/in im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten samt Unterschrift des/der Professors/in eingereicht werden. Der Titel ist als Arbeitstitel anzusehen und muss erst bis zum Druck des Buches feststehen.

Sie sind Erziehungsberechtigte*r, sind offiziell mit der Pflege einer angehörigen Person beauftragt oder leiden an einer chronischen Erkrankung? Dann informieren Sie uns gerne darüber. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises erhalten Sie im Zuge eines sogenannten Nachteilsausgleichs eine verlängerte Bearbeitungszeit.

Start der Bachelor - Arbeit:

Der Starttermin der Bachelor - Arbeit wird für jedes Semester neu festgelegt und ist dem Kalender der MSA zu entnehmen. Die Anwesenheit zu diesem Termin ist verpflichtend.

Abgabe der Bachelor - Arbeit:

Die Bachelor - Arbeit ist in Buchform in zweifacher Ausführung fristgerecht im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten einzureichen. Darüber hinaus muss die Arbeit als pdf im myFH-Portal hochgeladen werden. Bei einer unvollständigen oder zu späten Abgabe, wird die Bachelorarbeit mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet. Das gesamte Abschlusselement ist dann nicht bestanden.

Verlängerung:

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit das Bachelor - Arbeit muss schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular findet sich im Downloadbereich und liegt vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus. Es ist maximal eine Verlängerung von insgesamt 14 Tagen möglich. Verlängerungsgründe:

Eine Verlängerung aufgrund von Krankheitsgründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und dem Antrag auf Verlängerung hinzuzufügen. Das ärztliche Attest ist innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Eine Verlängerung kann auch beantragt werden, wenn etwa angeforderte Planunterlagen ohne Ihr eigenes Verschulden zu spät eintreffen. Eine Zeit von 2 - 3 Wochen sollte jedoch dafür einkalkuliert werden. 
Bitte fügen Sie in so einem Fall dem Antrag auf Verlängerung eine detaillierte Auflistung und ausgedruckten Email - Verkehr bei, wann und wie Sie versucht haben, die Planunterlagen oder ähnliches zu bekommen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über diesen Antrag.

Rücktritt von der Bachelor - Arbeit:

Ab dem Starttermin der Bachelor - Arbeit kann man innerhalb von 2 Wochen von der Bachelorarbeit zurücktreten. Hierzu melden Sie Ihren Rücktritt bitte im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten an. Der Prüfungsversuch bleibt dann unangetastet. Erfolgt ein Abbruch der Bachelorarbeit nach Ablauf dieser 4 - Wochen - Frist, wird dieser Versuch mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.

Wiederholung des Abschlussmoduls:

Das Abschlussmodul kann einmal, und nur im Ganzen wiederholt werden. Sollte die Bachelor - Arbeit mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet werden, muss innerhalb eines Jahres im nächsten Anlauf auch eine neue Vertiefung bearbeitet werden.

Abschlusskolloquium:

Das Kolloquium zum Abschlussmodul kann erst dann stattfinden, wenn alle Studienleistungen erbracht wurden. Nach Abgabe der Bachelor - Arbeit hat die/die Studierende maximal ein Kalenderjahr Zeit, alle fehlenden Leistungen zu erbringen und das Kolloquium abzuhalten. Nach dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf die Prüfung. Die Leistung wird mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.

Das Kolloquium findet zeitnah statt, sobald alle anderen Leistungen vorliegen. Für das Kolloquium gibt es zu Beginn eines jeden Semesters eine vorgegebene Woche. Sollten Sie das Kolloquium am Ende des Semesters abhalten, kommunizieren Sie das bitte rechtzeitig mit den Prüfer:innen.

Findet das Kolloquium im neuen Semester statt, muss man sich regulär für das nächste Semester zurückmelden. Beispiel: schreibt man im Sommersemester seine Bachelor - Arbeit, das Kolloquium findet aber im September statt, so muss man sich regulär zurückmelden, da mit dem 1. September das Wintersemester beginnt.

Das Masterstudium kann immer nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Es ist möglich, im September noch Klausuren zu schreiben, in der darauffolgenden Woche das Abschlusskolloquium zu halten und im Oktober das Masterstudium zu beginnen. Voraussetzung dafür ist - als interne/r Bewerber/in - eine Gesamtabschlussnote von mind. 2,7 und eine Anmeldung zum Masterstudium.


Masterstudium

Das Masterstudium ist ein eigenständiger Studiengang, für den man sich auch als Bachelor - Absolvent der MSA neu bewerben muss. Die Anmeldung/Einschreibung für das Masterstudium erfolgt online über die Homepage der FH Münster und ist in der Regel vom 1. Juni bis zum 15. August eines jeden Jahres möglich. 

Kurse des Masterstudiums können NICHT besucht werden, wenn man für das Studium noch nicht eingeschrieben ist.


Masterthesis

Start der Masterthesis

siehe auch MA PO § 13, § 14, § 15 und die Ordnung zur Änderung

Der Starttermin der Master - Thesis wird für jedes Semester neu festgelegt und ist dem Kalender der MSA zu entnehmen. Die Anwesenheit zu diesem Termin ist verpflichtend.

Zulassung zur Master - Thesis

Zur Master - Thesis zugelassen ist nur, wer:

  • alle Leistungen des Master - Studiums (bis auf das Thesis - Seminar und die Thesis) erbracht hat
  • das Praktikum gemäß § 12, Abs. 4 abgeleistet hat
  • mindestens seit einem Semester an der Fachhochschule Münster im Masterstudiengang Architektur eingeschrieben oder als Zweithörer/in zugelassen ist

 

Anmeldung:

Zur Master - Thesis muss man sich separat anmelden. Der entsprechenden Anmeldebogen liegt draußen vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus und ist zudem im Downloadbereich zu finden.

Zwei Wochen nach dem Anmeldetermin ist das ausformulierte Thema in zweifacher Ausführung durch den/die betreuende/n Professor/in im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten samt Unterschrift des/der Professors/in einzureichen.

Der Titel ist als Arbeitstitel anzusehen und muss erst bis zum Druck des Buches feststehen.

 

Thema der Master - Thesis:

Das Thema der Master - Thesis ist frei wählbar ebenso wie der/die Professor/in, der/ die die Thesis betreut. Die Studierenden haben sich um beides selbst zu kümmern.

Die Master - Thesis kann alleine oder in einer Gruppenarbeit von maximal 2 Personen bearbeitet werden.

Es handelt sich bei der Master - Thesis um eine selbständige Arbeit. Dementsprechend ist die Betreuung durch den/die Prüfer/in auf wenige Termine begrenzt. Ort und Zeit der Termine sind mit dem/der Betreuer/in abzusprechen.

 

Verlängerung:

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit das Master - Thesis muss schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular findet sich im Downloadbereich und liegt vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus.

Es ist maximal eine Verlängerung von insgesamt 28 Tagen möglich.

Verlängerungsgründe:

Eine Verlängerung aufgrund von Krankheitsgründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und dem Antrag auf Verlängerung hinzuzufügen. Das ärztliche Attest ist innerhalb von drei Werktagen einzureichen.

Eine Verlängerung kann auch beantragt werden, wenn etwa angeforderte Planunterlagen ohne Ihr eigenes Verschulden zu spät eintreffen. Eine Zeit von 2 - 3 Wochen sollte jedoch dafür einkalkuliert werden.

Bitte fügen Sie in so einem Fall dem Antrag auf Verlängerung eine detaillierte Auflistung und ausgedruckten Email - Verkehr bei, wann und wie Sie versucht haben, die Planunterlagen oder ähnliches zu bekommen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über diesen Antrag.

Sie sind Erziehungsberechtigte*r, sind offiziell mit der Pflege einer angehörigen Person beauftragt oder leiden an einer chronischen Erkrankung? Dann informieren Sie uns gerne darüber. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises erhalten Sie im Zuge eines sogenannten Nachteilsausgleichs eine verlängerte Bearbeitungszeit.

 

Rücktritt von der Master - Thesis:

Ab dem Starttermin der Master - Thesis kann man innerhalb von 4 Wochen von der Thesis zurücktreten. Hierzu melden Sie Ihren Rücktritt bitte im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten an. Der Prüfungsversuch bleibt dann unangetastet. Erfolgt ein Abbruch der Thesis nach Ablauf dieser 4 - Wochen - Frist, wird dieser Versuch mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.

 

Wiederholung der Master - Thesis:

Die Master - Thesis kann einmal wiederholt werden, die Anmeldung dazu muss in den nächsten beiden Semestern erfolgen.

 

Abgabe der Master - Thesis:

Die Master - Thesis ist in Buchform in zweifacher Ausführung fristgerecht im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten einzureichen. Darüber hinaus muss die Arbeit als pdf im myFH-Portal hochgeladen werden. Bei einer unvollständigen oder zu späten Abgabe, wird diese mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.


Stand: 20.02.2017

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