Termine im Überblick
Anmeldezeitraum | 24.01. - 15.04.24 |
Eignungsprüfung (Master) | 29.05.24 |
Am 17.04.2024 fragen wir per Mail ab, ob Sie weiterhin am Eignungsverfahren teilnehmen möchten. Sie haben dann bis zum 24.04.2024 Zeit, darauf zu reagieren.
Im Anschluss planen wir die Vergabe der individuellen Uhrzeiten für jede:n Bewerber:in. Diesen Termin erhalten Sie dann innerhalb der ersten beiden Wochen im Mai. Zur Bestätigung Ihres Termins haben Sie dann ab Erhalt eine Woche Zeit.
Eine Teilnahme am Eignungsverfahren ist nur möglich, wenn Sie beide Abfragen innerhalb der Fristen positiv beantworten.
Hier geht es zur Einschreibung:
Wenn es für dich ein Zusage in der Eignungsprüfung gab oder dein Notendurchschnitt des Bachelors hier an der MSA die Vorraussetzungen erfüllt, kannst du dich über diese Seite ganz einfach für den Master an der MSA | Münster School of Architecture einschreiben.
1. Aufnahmevoraussetzungen
Um sich für den Masterstudiengang an der MSA zu bewerben, sind bestimmte Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Auch für Studienortwechsler:innen gelten bestimmte Voraussetzungen.
Welche das sind, erfahren Sie hier.
2. Anmeldeverfahren
Die Anmeldephase läuft vom 24.01.2024 bis zum 15.04.2024.
Die Anmeldung zum Feststellungsverfahren kann ausschließlich online auf den Internetseiten der MSA | Münster School of Architecture erfolgen.
Nach der bestandenen Prüfung kann sich die Bewerberin oder der Bewerber dann online für den Studienplatz zum Wintersemester 2024/25 anmelden, der auch soweit garantiert ist, sofern alle anderen Zulassungs- und Einschreibekriterien erfüllt werden können.
HINWEIS: Die Eignungsprüfung am 29. Mai 2024 findet hier vor Ort statt.
Link zur Anmeldung für die Eignungsprüfung Master
Achtung! Bitte seien Sie nicht irritiert, dass im Anmeldesystem zur Eignungsprüfung das Sommersemester angegeben ist. Die Eignungsprüfung findet zum Sommersemester statt, Studienbeginn wäre aber frühstmöglich zum darauf folgenden Wintersemester.
Eine Anmeldung zum Studium muss separat erfolgen und ist frühestens nach dem Bestehen der Eignungsprüfung möglich.