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Die Teilnahmeeinschränkung soll Studierende der Bachelorstudiengänge, die nach den ersten Semestern mit Studienleistungen im Verzug sind, zu einer erneuten intensiven Planung ihres individuellen Studienverlaufs animieren. Unterstützt wird dies durch eine intensive Beratung der Studierenden während dieses Prozesses durch die Hochschullehrer*innen des Studiengangs.

Ablauf der Beratung

Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen für Praktika nicht erfüllen, kann die Zulassung durch die Teilnahme an einem Beratungsgespräch erfolgen. Durch ein einzelnes Beratungsgespräch wird die Zulassung zu einem Großteil der Praktika erworben. Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Sie erstellen schriftlich einen individuellen Studienverlaufsplan mit einer Zuordnung der noch ausstehenden Module auf die nachfolgenden Studiensemester.
  • Auf der Basis des erstellten individuellen Studienverlaufsplans nehmen Sie an einem Studienberatungsgespräch mit einer*einem Hochschullehrer*in des Studiengangs teil.
  • Die*der beratende Hochschullehrer*in entscheidet nicht über die Teilnahme an den Modulen der höheren Semester. Diese Entscheidung bleibt allein bei den Studierenden.

Sind die genannten Punkte erfüllt, werden Sie ohne weitere Bedingungen zu den Praktika zugelassen.

Hinweis:
In den Bachelorstudiengängen Elektrotechnik bestehen neben den gemeinschaftlichen Regelungen zwei individuelle sicherheitsrelevante Regelungen. Bei diesen zwei Regelungen findet keine Zulassung auf Basis eines Beratungsgespräches statt.



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