Allgemeines
Das Lokale Rechner-Netz der Fachhochschule Münster und seine Anschlüsse an andere Netze sollen den Mitgliedern der Fachhochschule Münster bei Arbeiten in Forschung, Verwaltung, Lehre, Studium als möglichst leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur dienen. Betreiber des Netzes und der Anschlüsse an andere Netze ist die Datenverarbeitungszentrale.
Als Betreiber muß die DV-Zentrale verlangen, daß jeder Benutzer sachgerecht mit den Ressourcen umgeht; denn die Kosten und die technische Qualität des Netzbetriebs hängen u.a. vom Benutzerverhalten ab.
Das Netz der Fachhochschule Münster hat Zugänge zum Deutschen Wissenschaftsnetz. Betreiber des WiN ist der DFN-Verein. Die Fachhochschule Münster ist dem DFN-Verein gegenüber durch Vertrag verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Benutzer an der Fachhochschule Münster die Verhaltensregeln für Netzbenutzer kennen und beachten. Dies verpflichtet sowohl die Benutzer als auch die DV-Zentrale.
Im Fall von schwerem oder wiederholtem Mißbrauch eines Netzes oder Netzdienstes wird dem betreffenden Benutzer die Nutzungserlaubnis entzogen. Jeder Benutzer haftet der Fachhochschule Münster für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat.
Computer-Netze sind einerseits wichtige Kommunikationsmittel, bergen aber andererseits so viele Mißbrauchsmöglichkeiten mit gravierenden Folgen in sich, daß von jedem Benutzer besonnenes, verständiges Handeln unbedingt zu fordern ist.
Vom Netz der Fachhochschule Münster aus sind viele andere Netze und externe Dienste erreichbar. Oft werden in der Fachhochschule Münster Ressourcen des Rechenzentrums der Universität Münster benutzt. Dementsprechend hat das Netz der Fachhochschule eine feste, schnelle Verbindung zum Netz der Universität Münster.
Zulassungen zum Netz
Der Anschluß eines Geräts an einen vorhandenen Netzzugangspunkt ist in jedem Einzelfall und rechtzeitig im voraus mit der DV-Zentrale abzustimmen; Voraussetzung für den Anschluß ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Rechner-Betreiber und der DV-Zentrale.
Die Nutzung von Netzen oder von Netzdiensten unter Verwendung bereits angeschlossener Geräte soll möglichst für die Benutzer einfach sein. Teilweise sind Benutzerzulassungsverfahren nötig, z.B. dann, wenn Benutzerkennungen als Adressen gebraucht werden, wenn Kostenzuordnungen nötig sind oder wenn Rechte besonders zu schützen sind. Die DV-Zentrale muß sich vorbehalten, im Fall schlechter Erfahrungen den Zugang stärker zu reglementieren.